Stromzähler und Datenschutz: Zeig mir deinen Stromverbrauch

Bald sollen die „intelligenten Stromzähler“ kommen. Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den umstrittenen Plänen.

Ein intelligenter Stromzähler hängt an einer Wand.

Cleverer Kasten: Der intelligente Stromzähler erfasst genau, wofür in Haushalten Strom verbraucht wird Foto: dpa

FREIBURG taz | Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) konkretisiert seine Pläne, konventionelle Stromzähler durch „intelligente Messsysteme“ – umgangssprachlich Smart Meter genannt – zu ersetzen. Gerade wurde ein erster Gesetzentwurf veröffentlicht, zu dem Verbände bis Mitte Oktober Stellung nehmen können.

Wer wird in Zukunft die neuen Zähler bekommen?

Bei Verbrauchern, die mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr beziehen, ist der örtliche Netzbetreiber verpflichtet, die neue Technik einzubauen. Unterhalb von 6.000 Kilowattstunden liegt es im Ermessen des Netzbetreibers, ob er den Einbau vornimmt oder nicht.

Was kostet das den Bürger?

Schon in einem Eckpunktepapier des BMWi von Februar hieß es, es werde „keinen Rollout um jeden Preis geben“ – wobei „Rollout“ schlicht „Markteinführung“ bedeutet. Nun hat das Ministerium präzisiert, in welchen Fällen es die neuen Zähler für „wirtschaftlich vertretbar“ hält. Bei Haushalten mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden seien bis zu 100 Euro pro Jahr für den neuen Zähler zu rechtfertigen.

Je weniger ein Stromkunde verbraucht, umso strenger sind die Vorgaben: Bis 6.000 Kilowattstunden werden 60 Euro pro Jahr als vertretbares Maximum angesetzt, bis 4.000 Kilowattstunden sind es 40 Euro, bis 3.000 Kilowattstunden 30 Euro, und wer bis 2.000 Kilowattstunden verbraucht, der darf mit maximal 23 Euro pro Jahr belastet werden.

Die Werte ergeben sich jeweils aus den vom BMWi errechneten Einsparmöglichkeiten durch einen neuen Zähler, zuzüglich des Preises eines herkömmlichen Zählers in Höhe von 20 Euro. Je nachdem, wie hoch die Preise der neuen Zähler in Zukunft liegen, werden also mehr oder weniger Haushalte damit ausgestattet.

Und wozu macht man das Ganze?

Mit den neuen Zählern soll es möglich werden, Stromverbräuche nach den Erfordernissen des Netzes zu verlagern. Klassisches Beispiel ist immer die Waschmaschine, die nicht unbedingt dann laufen muss, wenn Strom ohnehin gerade knapp ist. Je größer der Verbrauch eines Gerätes, umso sinnvoller sind Anreize zur Verbauchsverlagerung. Deshalb stehen vor allem Anlagen, die Wärme erzeugen, wie Stromheizungen, Wärmepumpen oder auch elektrische Durchlauferhitzer, im Fokus.

Aber was hat der Kunde davon, wenn er im Sinne des Netzes handelt?

Bisher nichts, weil es noch keine zeitvariablen Strompreise gibt. Und die gibt es wiederum nicht, weil es keine Zähler gibt, die diese verarbeiten können. Dieses Henne-Ei-Problem soll das Digitalisierungsgesetz lösen, indem es die neuen Zähler schlicht vorschreibt.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind zeitvariable Tarife nur konsequent: Wenn der Strom gerade knapp und damit teuer ist, sollte dieser Preis auch an die Verbraucher durchgereicht werden und umgekehrt natürlich auch billiger Strom bei reichlichem Angebot.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Es werden Daten erfasst, die den häuslichen Alltag recht präzise abbilden. Verbraucherschützer stehen der neuen Technik daher sehr skeptisch gegenüber. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass die Technik per Zwang verordnet werden soll.

Wenn man den neuen Zähler daher nicht will?

Wer mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, hat letztendlich nur eine Chance: Er muss sehen, dass er unter diese Marke kommt. Zumal 6.000 Kilowattstunden für einen Haushalt ein satter Verbrauch sind, sodass in diesen Fällen das Stromsparpotential enorm sein dürfte.

Aber auch sonst gilt: Wer den neuen Zähler nicht möchte und knapp über einer der Verbrauchsgrenzen liegt, sollte sehen, dass er unter die betreffende Grenze kommt. Denn bis zu welchem Verbrauch hinunter man die Geräte tatsächlich einführen wird, ist noch offen.

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