Geheimdokumente der Uni Mainz: Deal zwischen Boehringer und Uni

Noch eine Absprache zwischen dem Pharmakonzern Boehringer und der Uni Mainz. Erneut könnte das Unternehmen Einfluss genommen haben.

zwei Menschen reichen sich ein kleines Päckchen

Ein Deal der nicht gut ausgehen könnte Foto: imago/STPP

FRANKFURT AM MAIN taz | Duldet das Mainzer Wissenschaftsministerium rechtswidrige Verträge zwischen der Universität Mainz und dem Pharmaunternehmen Boehringer? Dieser Vorwurf steht im Raum, seit SWR-Chefreporter Thomas Leif per Gerichtsbeschluss die Einsicht in die Kooperationsverträge mit dem großzügigen Sponsor durchgesetzt hat. Jetzt legt Leif nach.

Es geht immerhin um viel Geld, mindestens 150 Millionen Euro für Forschung und Lehre. Es sei zu „Fehlern“ in den Verträgen gekommen, räumte im Juli der Mainzer Unipräsident Georg Krausch nach der erzwungenen Aktenöffnung ein. Boehringer hatte sich nämlich rechtlich einen bestimmenden Einfluss auf Personal und Veröffentlichungen des Instituts für Molekularbiologie der Universität gesichert. Mit dem Verfassungsgrundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre wohl kaum vereinbar, so sah es offenbar auch der geläuterte Unipräsident. Doch seitdem ist offenbar wenig passiert.

Nun zitiert Leif aus einem weiteren geheimen Dokument, das auch beim Vorzeigeprojekt „Gutenberg Gesundheitsstudie“ dem Unternehmen unzulässige Vorrechte sichere. Als „Leuchtturmprojekt“ beschreibt die Universitätsklinik Mainz diese Langzeitstudie, von denen sich die Projektpartner viel versprechen. Es sei ein international renommiertes Projekt, so die Eigenwerbung. Immerhin wurde die Gesundheit von 15.000 repräsentativ ausgesuchten BürgerInnen zwischen 35 und 73 Jahren aufwändig untersucht, mit Blutbild, DNA-Analyse und einem Check hinsichtlich verschiedener Erkrankungen.

In den kommenden Jahren soll die gesundheitliche Entwicklung dieser Personen weiter untersucht werden, eine einzigartige Langzeitstudie also. Dabei werden brisante personenbezogene Daten in großer Zahl erhoben, die Aufschluss über die Entstehung vieler Krankheiten versprechen. Diese Erkenntnisse dürften auch für die Öffentlichkeit und die Konkurrenz interessant sein.

Sollte jedoch allein Boehringer darüber bestimmen können, wie und was von den Forschungsergebnissen öffentlich wird, wäre das ein Politikum. In einer ersten Stellungnahme erklärte die Uniklinik, die beanstandeten Rechtsbestimmungen über die Personalauswahl und Veröffentlichung seien lediglich im Vertrag der Universität zum Institut für Molekularbiologie enthalten. Dabei blieb die Klinik auch auf taz-Nachfrage. Leif dagegen bezieht sich nach seinen Angaben auf den Vertrag zur „Gutenberg Gesundheitsstudie“, der ihm vorliege.

Nach Redaktionsschluss der Printausgabe erklärte die Uniklinik Mainz, in dem Vertrag zwischen Uniklinik und Boehringerr werde festgelegt, dass die Partner das Recht hätten, die Veröffentlichungen des jeweils anderen zu kommentieren. Es müsse dabei sicher gestellt werden, dass betriebsinterne, vertrauliche Informationen der Partner geschützt blieben. Außerdem solle verhindert werden, dass Erfindungen unbeabsichtigt vor der Einreichung eines Patents veröffentlicht werden. Wörtlich heißt es: „Eine Einflussnahme auf oder gar Unterdrückung von wissenschaftlichen Ergebnissen findet nicht statt.“

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