Kolumne Habibitus: Was für persönliche Betroffenheit?

Rassismus ist kein Racheakt. Wer den Anschlag von Bottrop mit persönlichen Problemen des Täters begründet, legitimiert Rassismus.

Absperrbänder an einer Straßenkreuzung

Aus rassistischen Motiven fuhr der Täter in der Silvesternacht gezielt in eine Fußgängergruppe und verletzte vier Menschen schwer Foto: dpa

Ein 50-jähriger weißer Deutscher will an Silvester mal was anderes als nur Böller knallen lassen, pumpt noch mal ein paar rassistische Fantasien und steigt in seinen Benz. In Bottrop und Essen checkt er Menschen nach ihrem Aussehen aus und fährt gezielt jene an, die er als „Ausländer“ markiert. Acht Menschen verletzt er, einen davon schwer.

Was für manche nach dem perfekten Blockbuster für ihren reaktionären Onkel Detlef klingt, ist ein rassistischer Terroranschlag, der sich vor einigen Tagen tatsächlich so abgespielt hat. Obwohl sich der Täter Andreas N. selbst dazu bekennt, aus rassistischen Motiven heraus gehandelt zu haben, sprechen Journalist_innen in ihrer Berichterstattung von „Fremdenfeindlichkeit“ – als ob es genauso gut einen weißen US-Amerikaner oder eine weiße Dänin hätte treffen können.

2019 klingelt Sturm und man muss Journalist_innen immer noch erklären, dass nicht alle, die nicht wie sie aussehen, „fremd“ sind. Silvester in NRW, als wäre Karneval nicht schon belastend genug. Schafft Deutschland es diesmal, nicht in rassistische Debatten zu schlittern? Für Wünsche nach einem guten Rutsch ist es zu spät.

Nicht nur Nazis sind gewaltbereit

Während selbst die Behörden die Amokfahrt als Terroranschlag einstufen (und trotzdem nach pathologischen Ursachen suchen), hat für den NRW-Innenminister Herbert Reul nichts mit nichts zu tun. Da bisher nicht bekannt ist, ob der Täter in der Neonazi-Community ein- und ausging – als ob nur Nazis gewaltbereite Rassist_innen sein könnten ­–, betrachtet er die Tat nicht als politisch motiviert, sondern eher als „allgemein-kriminell“. Der Mann habe eher „aus einer persönlichen Betroffenheit und Unmut heraus dann Hass auf Fremde entwickelt“.

Was für persönliche Betroffenheit? Selbst, wenn ihm eine nicht-weiße Person alle möglichen Arten der Gewalt angetan hätte, wäre es keine Rechtfertigung für einen rassistischen Terroranschlag – und auch die Formulierung „persönliche Betroffenheit“ wäre weiterhin ein unpassender Move. Sein Hass auf „Fremde“ – da wo ich herkomme, nennt man das übrigens Rassismus ­– ist kein Racheakt.

Das würde bedeuten, dass die Existenz von Personen of Color in Deutschland – egal ob hier geboren oder her migriert – schon an sich eine Form der Gewalt an weißen Deutschen sei. Jedoch wird weißen Deutschen durch Schwarze Menschen, People of Color, Geflüchteten und Migrant_innen weder etwas weggenommen, noch angetan.

Wenn überhaupt, verdankt Deutschland ihnen sein „Wirtschaftswunder“, die Entwicklungsarbeit in kulinarischen Angelegenheiten und eine Menge mehr. All das ist aber auch wenig relevant, denn selbst, wenn wir Deutschland keinen Profit beschert hätten, besäße trotzdem kein einziger Deutscher das Recht, uns ohne unsere Erlaubnis auch nur mit dem Finger anzurühren. Würden wir der Person, die es trotzdem tut, den Finger brechen, sprechen wir tatsächlich von einer Tat aus persönlicher Betroffenheit – nämlich unserer.

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Hengameh Yaghoobifarah studierte Medienkulturwissenschaft und Skandinavistik an der Uni Freiburg und in Linköping. Heute arbeitet Yaghoobifarah als Autor_in, Redakteur_in und Referent_in zu Queerness, Feminismus, Antirassismus, Popkultur und Medienästhetik.

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