Prozess gegen Hambacher-Forst-Aktivistin: „Eule“ bleibt in U-Haft

Mit Spott über ein unvorbereitetes Gericht: Der Prozess gegen eine Aktivistin aus dem Hambacher Forst wird nach einem turbulenten Auftakt vertagt.

Füße eines Aktivisten stehen auf einer Sprosse im Hambacher Forst

Es habe, als man „Eule“ geräumt hat, keine „rechtmäßige Diensthandlung der Polizei“ gegeben, sagt ihr Anwalt Foto: dpa

KERPEN taz | Die blasse junge Frau mit den punkigen Haaren – blond gefärbt, türkise Strähnchen, einseitig ausrasiert – soll am 25. September „mit Gewalt Widerstand geleistet“ haben bei der Räumung im Hambacher Wald. Sie habe auf gut Anklagedeutsch „Amtsträger tätlich angegriffen“ und „an der Gesundheit geschädigt“. Das Strafgesetzbuch nennt das versuchte gefährliche Körperverletzung.

Die Angeklagte hat zwei Namen. „Eule“ nennt sie sich selbst. Die Staatsgewalt führt sie unter UP Aachen VIII, Geburtsname und Alter sind unbekannt. UP steht für Unbekannte Person. Nein, teilt ihr Anwalt vor dem Amtsgericht Kerpen mit, seine Mandantin bleibe dabei: keine Angaben zur Person.

Seit viereinhalb Monaten sitzt „Eule“ ein, als letzte von fünf zeitweiligen Untersuchungshäftlingen nach den Räumungsexzessen im Wald. Als Richter Peter Königsfeld die Anklage verliest, grinst sie spöttisch. Später, bei den Zeugenvernehmungen, wird sie auch lachen.

Der Prozess trägt bald kabarettistische Züge. Das liegt am Publikum, das sich aus an die 40 Leute aus der UnterstützerInnenszene bildet – und dem Richter, der sich nicht entscheiden kann zwischen Mahnungen um Ruhe, dem Überhören von Zwischenrufen und Durchgreifen. Schon das Aufstehen bei Prozessbeginn klappt nicht: „Nehmen Sie bitte die Kopfbedeckung ab.“ – „Das ist eine Mütze“, präzisiert der Gescholtene aus dem Publikum. Gejohle. Die bunte Wollmütze bleibt bis zum Ende auf dem Kopf.

Aussagen der Polizei widersprechen sich

Einen jungen Mann verweist der Richter nach einem Kommentar früh des Saales. Er geht nicht und wird rabiat rausgeschleift, immerhin ohne Amtsträger tätlich anzugreifen. Ein anderer Besucher empört sich später lauthals über eine merkwürdige Polizistenaussage, sagt in einem Atemzug „… und ich gehe freiwillig“, packt seine Jacke und marschiert schimpfend raus. Die Aussagen der Polizeizeugen widersprechen sich teilweise. Hat „Eule“ seitlich getreten oder doch geradeaus? Mit fixierten angewinkelten Beinen, während zwei Beamte auf ihren Schultern saßen? Warum waren zwischendurch die Fesseln abgelegt? Eine junge Beamtin spricht von der Angeklagten als „die Dame“, was wiederum Heiterkeit auslöst.

Ist die Dame denn volljährig? Eine Ärztin trägt ausführlich ihre „forensische Altersdiagnostik“ vor. Ergebnis: „Eule“ sei sicher 18 und „zu 79,8 Prozent mindestens 21“. Das bedeutet: in dubio pro reo – milderes Jugendstrafrecht. Nach einer Verhandlungspause, in der ein Zuschauer im Vorraum auf dem Rücken liegend, umgeben von zahlreichen Justizbeamten, die angeblichen Tritte nachzustellen versuchte, steht das Publikum geschlossen auf. Aber erst, als die Angeklagte wieder hereingeführt wird.

Der Richter liest aus beschlagnahmten Knastbriefen vor: Da schreibt Eule von „Hampelmännchen in Blau“, von „Waschlappen alle zusammen“, von „Pissern“ und mehrfach von „Kack-Spasten“. Ja, Knast sei „megascheiße“, aber: „Ich bin Punk und ich bin frei!“ Inwieweit die Worte der strafrechtlichen Wahrheitsfindung dienen, lässt der Richter offen.

Ein Polizeizeuge erscheint nicht

Der junge, engagierte Anwalt Christian Mertens hat einen interessanten Vorbehalt. Es habe im Wald, als man „Eule“ und alle anderen „aus den Bäumen gepflückt“ habe, offenbar nie eine „rechtmäßige Diensthandlung der Polizei“ gegeben. Heißt: keine Ansage, keine „Vollstreckungsandrohung“. Das sei wie bei einer Verkehrskontrolle. Fehle es daran, so Mertens, dürfe man sich „auch gegen Polizisten so wehren wie gegen einen Straßenräuber. Man kann nicht jemanden einfach wegschleppen. Das war vor 80 Jahren so.“ Applaus im Saal.

Christian Mertens, Verteidiger

„Man kann nicht jemanden einfach wegschleppen. Das war vor 80 Jahren so“

Vertagung droht, weil ein Polizeizeuge nicht erschienen ist. Darüber gebe es laut Richter nichts Schriftliches. Die Assistentin der Gerichtsprotokollantin weist auf ein Papier hin, der Richter, der seinen Prozess offenbar schlampig vorbereitet hat, schickt sie das Papier holen. Es ist eine Krankschreibung – gültig bis zum Tag der Prozesseröffnung. Anwalt Mertens besteht auf einer Anhörung: „Dienstunfähig heißt ja nicht, dass er nicht aussagen könnte.“ Ja, wie jetzt, fragt der Richter. „Abholen! Wofür haben wir denn die Autos mit den blauen Lampen …?“ Großes Gejohle im Saal.

Doch der Antrag wird abgelehnt, der Prozess schließlich auf den 18. Februar vertagt. Der Antrag auf Haftverschonung wird ebenfalls abgelehnt, wegen Fluchtgefahr. „UP Aachen VIII“, die 20,2-Prozent-Jugendliche, wird in Handschellen zurück in die JVA Köln-Ossendorf gebracht.

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