Urteil zur Linken-Beobachtung

Sabotage der Demokratie

Kommentar von CHRISTIAN RATH

So ein bescheuertes Urteil! Nicht nur die Linke kann weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden, auch über den nun wirklich völlig unrevolutionären Abgeordneten Bodo Ramelow darf wieder eine Personenakte des Geheimdienstes angelegt werden.

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Da behaupten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig allen Ernstes, dass das Sammeln von Zeitungsausschnitten über die Tätigkeit von Abgeordneten sinnvoll sei, um die Diktatur des Proletariats zu verhindern. Nichts als vorgeschobene Argumente. Nicht der Inhalt der Akte ist entscheidend, sondern dass der Dienst überhaupt Akten über die Linke und ihre Abgeordneten angelegen darf, ist die Botschaft. "Die sind gefährlich, die führen vielleicht finstere Pläne im Schilde, die müssen jedenfalls genau überwacht werden." Das sind die Botschaften, die mit einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz transportiert werden. Der Anwalt des Dienstes hat es in Leipzig ganz offen gesagt: Die Stigmatisierung der Überwachten sei keine unbeabsichtigte Nebenfolge, sondern geradezu ein Zweck der Maßnahme.


				CHRISTIAN RATH

Christian Rath ist rechtspolitischer Korrespondent der taz. Foto: privat

 

Deutlicher als mit der Überwachung der Linken, kann man auch kaum zeigen, wie der Verfassungsschutz in den politischen Meinungskampf eingreift und ihn verzerrt. Da werden einige romantische Revoluzzer und ML-Traditionalisten in der Linken zum Anlass genommen, um eine zutiefst links-sozialdemokratisch Partei in Verruf zu bringen. Das hilft der SPD, die Nummer eins im linken Spektrum zu bleiben. Und es nutzt der Union, weil es rot-rot-grüne Bündnisse erschwert. Das Leipziger Urteil kommt wie bestellt.

 

Doch weil hier so unverhohlen die Demokratie sabotiert wird, ist das Urteil ein dringender Fall für das Bundesverfassungsgericht. In Karlsruhe wird die Entscheidung vermutlich nicht lange Bestand haben.

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