Ein neues Gutachten sagt, dass das Grundstück mit der räumungsbedrohten Kulturruine an der Oraninenburger Straße an seine Alteigentümer zurückgegeben werden muss.von NINA APIN
Die von Räumung bedrohten Kreativen im Kunsthaus Tacheles schöpfen neue Hoffnung. Ein im Auftrag der Künstler erstelltes Anwaltsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der Verkauf des 23.600 Quadratmeter großen Areals an einen Investor spätestens 2008 widerrufen hätte werden müssen. Der zwischen dem Bund und einem Investor abgeschlossene Vertrag sei unwirksam, da dieser auf dem Gelände nie gebaut habe. Das Gelände sei folglich an die Alteigentümer zurück zu geben.
Das Grundstück zwischen Oranienburger- und Friedrichstraße wurde 1995 aus bundeseigenem Treuhandvermögen an die Kölner Fundus-Gruppe verkauft. Weil der Investor eine Großbebauung und damit Arbeitsplätze schaffen wollte, erteilte der Bund einen sogenannten Investitionsvorrangbescheid. Dieser wurde eingeführt, um Bauvorhaben trotz ungeklärter Eigentumsansprüche vorantreiben zu können. Da Fundus sein Bauversprechen aber nie einlöste, hätte die öffentliche Hand spätestens mit Ablauf der "Durchführungsfrist" 2007 den Bescheid widerrufen müssen. So zumindest sieht es das Gutachten der Anwaltskanzlei SK Schwarz. Die Fundus Gruppe widerspricht dem: "Die rechtliche Stellungnahme geht von einem völlig unzutreffenden Sachverhalt aus", heißt es in einer ersten Reaktion. Der Investitionsvorrangbescheid sei ordnungsgemäß erteilt worden.
Von dem Gutachten erhoffen sich die Tacheles-Künstler nun Aufschub im Wettrennen mit der Zeit. Das aktuell unter Zwangsverwaltung stehende Gelände mit dem Künstlerhaus soll noch dieses Jahr zwangsversteigert werden. Der Eigentümer, die HSH Nordbank, besteht auf einer Räumung des Hauses. Gelänge es den Künstlern, einen Erben ausfindig zu machen, könnte dieser Einspruch gegen den ergangenen Bescheid erwirken.
Zeitnah wäre das Anrufen von Bundesrechnungshof oder Petitionsausschuss für die Künstler wohl realistischer. Ein Erfolg hätte auch für einen neuen Eigentümer des Areals gravierende Folgen: Ob der Bezirk noch einmal eine so großzügige Erlaubnis für ein Premiumensemble aus Wohnen, Gewerbe und Hotel erteilen wird, ist fraglich.
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