Bei der Eröffnung des Prozesses gegen die beiden Führer der ruandischen Miliz FDLR versucht die Verteidigung, die Verlesung der Anklage zu verschleppen.von DOMINIC JOHNSON

Proessauftakt gegen die beiden Führer der FDLR in Stuttgart. Bild: dapd
STUTTGART taz | Es wird mucksmäuschenstill im Saal, als Oberstaatsanwalt Christian Ritscher das Schicksal von Zeugin Z6 verliest. Sie wurde in ihrer Hütte im kongolesischen Dschungel mit dem Bajonett in den Oberschenkel gestochen und dann vergewaltigt, während ihr gefesselter Mann zusehen musste.
Die 13-jährige Tochter wurde gleich von fünf Kämpfern der Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) hintereinander missbraucht. Dann verschleppten die ruandischen Hutu-Milizionäre die kongolesische Familie in den Urwald. Zeugin Z6 wurde in einem FDLR-Militärlager als Sexsklavin eines Milizenkommandanten gehalten und jeden Tag vergewaltigt. Nach sieben Monaten konnte sie fliehen. Ihr Mann und ihre Tochter sind verschollen.
Das alles geschah im Jahr 2008. Am 4. Mai 2011 ist das Leid von Z6 und anderer kongolesischer Opfer der FDLR Thema im 6. Saal des Oberlandesgerichts Stuttgart. Auf der Anklagebank sitzen dort der in Deutschland lebende FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Vize Straton Musoni, angeklagt "als Rädelsführer einer Vereinigung im Ausland, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen". Es ist der erste deutsche Gerichtsprozess unter dem Völkerstrafgesetzbuch, das die Verfolgung von Kriegsverbrechen weltweit ermöglicht.
Butolongi. Busurungi. Kibua. Kiboko. Lauter kleine Dörfer im Osten der Demokratischen Republik Kongo, deren Bewohner laut Anklage dem Terror der FDLR in den Jahren 2008 und 2009 zum Opfer fielen. Damals habe die unter militärischen Druck der kongolesischen und ruandischen Armee geratene Miliz "planmäßig humanitäre Katastrophen" geschürt, um "die Gefügigkeit der Bevölkerung zu erzwingen". Er zählt auf: 214 Tote. 15 Vergewaltigungen. 5 Versklavungen. 67 Fälle von Freiheitsberaubung. Die nüchternen Worte des Oberstaatsanwalts hallen von den kalten weißen Wänden des Gerichtssaals.
Aber man sieht Ritscher das Entsetzen an, als nach seiner halbstündigen Verlesung Verteidigerin Andrea Groß-Bölting moniert, er habe den Namen einer Zeugin verschwiegen, und ihn dann selber laut vorliest. Die Verteidigung sieht im Weglassen des Namens eine unvollständige Verlesung der Anklageschrift, also einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, und erzwingt zum wiederholten Mal eine Unterbrechung. Während der Pause schimpft Ritscher empört: "Diese Frauen sind Opfer von Verbrechen. Wir wissen doch nicht einmal, ob sie noch leben."
Dass die Anklage überhaupt am Nachmittag noch zur Verlesung kommt, damit rechneten die wenigsten Beobachter, nachdem den ganzen Vormittag lang die acht Anwälte der beiden Angeklagten den Prozess zur Show umfunktioniert hatten. Erst sagten sie per vorab verteilter Presseerklärung, das Verfahren sei ein "politischer Prozess".
Dann beantragten sie aus unterschiedlichsten Gründen die Aussetzung oder Einstellung: Die Akten seien nicht vollständig. Der Angeklagte habe das Recht auf Zugang zu den Aufnahmen seiner abgehörten Telefongespräche. Die Staatsanwälte seien befangen, weil sie erst ermittelt hätten und jetzt die Anklage verträten. Man werde das Bundesjustizministerium einschalten.
Es ist alles reines Theater. "Natürlich kommen die Anträge nicht durch", sagt Verteidigerin Ricarda Lang in der Mittagspause und lacht.
Der Vorsitzende Richter Jürgen Hettich, den Stuttgarter Beobachter als erfahren und kompetent beschreiben, hört sich das alles mit unbewegter Miene an und bleibt auch dann gelassen, als die Verteidigung sogar seinen eigenen Ausschluss aus dem Verfahren fordert. Er geht kurz hinaus, kommt wieder, schmettert alle Anträge auf Unterbrechung ab und lässt die Anklage verlesen. Da plötzlich kehrt Ruhe ein, es geht zur Sache.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka, des Deutschen mächtig, aber mit Dolmetscherin ausgestattet, hört aufmerksam zu. Der mutmaßliche Drahtzieher einer Terrorkampagne, die er von Deutschland aus "bestimmt und gesteuert" haben soll, wirkt viel jünger als die 48 Jahre, die er am 14. Mai vollenden wird. Locker und zuversichtlich sitzt er im lila Hemd und guckt aufmerksam in die Runde. Ganz anders als sein nur zwei Jahre älterer Mitangeklagter Musoni, der im Anzug auf der Bank sitzt und nur selten die Augen hebt.
Aber sie beide sagen kein einziges Wort. Außer wenn ganz am Anfang Murwanashyaka die Angaben zur Person seitens des Richters bestätigt. "Ignace" haucht er in den Saal.
Ein Telefonat zwischen den beiden Angeklagten vor ihrer Verhaftung enthüllt, wie sie sich auf ihren Prozess vorbereiteten. Sie sehen sich als Opfer, aber zugleich als von Gott geschützt. von Bianca Schmolze

Ahmed Schafik und Mohammed Mursi haben die erste Wahlrunde beinahe gleichauf gewonnen und rüsten sich für die Stichwahl. Die Muslimbrüderschaft hofiert die ausgeschiedenen Kandidaten.

Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine der brutalsten Kriegsparteien im Afrika der Großen Seen. Hervorgegangen aus der ehemaligen ruandischen Armee und den Hutu-Milizen, die 1994 in Ruanda den Völkermord an 800.000 Tutsi verübten, hat sie sich in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo niedergelassen, mit einer eigenen Armee und Regierung, die im Osten des Landes weite Landstriche unsicher macht und von der Rückkehr an die Macht in Ruanda träumt.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni leben in Deutschland und führen die Organisation von hier aus. Damit sind sie auch für die Verbrechen verantwortlich zu machen, die die FDLR im Kongo begeht - unter anderem unvorstellbar brutale Vergewaltigungen an Kongolesinnen.
Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Die beiden wurden im November 2009 in Baden-Württemberg festgenommen. Der Prozess ist ein Pilotverfahren: er ist der erste in Deutschland überhaupt, der unter dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird - das Gesetzeswerk, das das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht überführt. Es geht um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das, was ihre Truppe im Kongo tut.
Die taz wies als erste Zeitung in Deutschland bereits im April 2008 prominent auf den Skandal hin, dass Kriegsverbrechen im Kongo von Deutschland aus gesteuert werden und die deutschen Behörden dies duldeten. Seitdem haben weitere taz-Recherchen die Vernetzungen der FDLR nach Deutschland und anderswo ausgeleuchtet und die Zusammenhänge in der Region der Großen Seen Afrikas analysiert.
Der Stuttgarter Prozess bietet den Anlass, diese Thematik mit Reportagen und Analysen weiter zu beleuchten.
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Alle Videos über die FDLR im Kongo gibt hier in der Übersicht.
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Parallel zur taz beobachtet auch Amnesty International den Prozess. Die Prozessberichte von Amnesty International finden Sie hier.
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Derzeit läuft auch in Frankfurt/Main vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, der 1994 die Ermordung von mehr als 3.700 Tutsi in Ruanda befohlen haben soll. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Ruanda-Völkermordprozess"
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Es ist ein echtes großes Drama, das sich da in Griechenland abspielt. Ein Drama über die Demokratie, die Unregierbarkeit. Dieses Wort muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und das Drama genießen.

Leserkommentare
10.05.2011 19:54 | Der Todsünder
Nun, die Angeklagten leben in Deutschland, also müssen wir (Deutschen) sie zunächst aus dem Verkehr ziehen. Eine internatio ...
07.05.2011 15:15 | Der Pessimist
Ich wünsche mir das es der Wissenschaft eines Tages gelingt so etwas wie ein Soziopathengen zu isolieren. ...
05.05.2011 17:09 | karin bryant
Ich bin mir nicht sicher dass die BRD das richtige Land ist um diese Verbrechen vor Gericht zu bringen und zu bestrafen.Den ...