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Affäre um SchrottimmobilienSenator berät beim Immobilienkauf

Thomas Heilmann (CDU) will mithilfe eines Onlineratgebers Geschäfte mit Schrottimmobilien vermiesen. Ein Urteil stärkt die Rechte von übertölpelten Wohnungskäufern

Der neue Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann (CDU), hat weitere Konsequenzen aus der Schrottimmobilien-Affäre gezogen. Am Mittwoch stellte er einen Onlineleitfaden vor. Dieser richte sich an unerfahrene Bürger, die beim Erwerb von Immobilien leicht von Vertriebsorganisationen über den Tisch gezogen würden. "Ziel ist es, Betrügern das Handwerk zu legen", sagte Heilmann.

Schrottimmobilien - da ist wieder das Thema. Heilmanns Vorgänger Michael Braun (CDU) hatte diese Affäre nach nur elf Tagen den Job gekostet. Während seiner Tätigkeit als Notar hatte er Geschäfte mit Schrottimmobilien beglaubigt. Heilmann, seit drei Wochen im Amt, geht das Thema nun offensiv an. Bei seinem ersten Auftritt vor dem Rechtsausschuss hatte er einen Fünfpunktekatalog vorgestellt. Darin fordert Heilmann bessere Aufklärung und eine Beratungspflicht vor dem Kauf.

Der frühere Unternehmer und Werbeprofi befleißigt sich auch eines anderen Arbeitsstils als seine Vorgängerinnen und Vorgänger. Den achtseitigen Onlineratgeber, den er am Mittwoch vorstellte, habe er selbst geschrieben - "zu Hause, am Laptop" -, gestand er am Rande der Pressekonferenz.

Der Leitfaden ist in zehn Punkte untergliedert. Behandelt wird, wie sich der Kaufpreis zusammensetzt, zu erwartende Gewinne kalkuliert werden können und mit welchen wertmindernden oder -erhöhenden Einflüssen sowie ungeplanten Kosten zu rechnen sei. Heilmann sagte, sein "Hauptwunsch" sei, dass der Ratgeber von den Medien so verlinkt werde, dass er beim Eingeben von Begriffen wie Schrottimmobilie in den Suchmaschinen gleich ganz oben erscheine.

Auch mit seinen eigenen Erfahrungen hielt der Senator nicht hinterm Berg. Der größte Fehler sei, eine Immobilie ungesehen zu kaufen: "Ich prüfe auch immer mehrere Wochen lang", verriet er und sagte: "Gehen Sie die Umgebung ab. Reden Sie mit anderen Mietern." Wenn die Hausbank nein zu einem bestimmten Finanzierungsmodell sage, "sollte man es lassen".

Eine Absage erteilte der Senator indes der Forderung von Verbraucherschützern, unseriöse Anbieter auf einer schwarzen Liste bei der Notarkammer zu führen. Das bekomme man aus datenschutzrechtlichen Gründen "leider nicht hin".

Unterdessen muss die Immobilienfirma Grüezi-Real-Estate AG einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in Berlin rückgängig machen und Schadenersatz zahlen. Das teilte das Landgericht mit. Im Urteil hieß es, die Firma müsse sich die Beratungsfehler zurechnen lassen, obwohl sie die Immobilie aus ihrem Besitz nicht selbst verkaufte, sondern einen Vermittler zwischenschaltete. (Urteil vom 19. 1. 2012 -13 O 317/10)

Grüezi war im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen Heilmanns Vorgänger Braun aufgetaucht. Der Käufer sei beim Beratungsgespräch vor dem Erwerb der Immobilie unzureichend informiert worden, hieß es in dem Urteil. Gegen Grüezi sollen noch über 100 weitere Verfahren anhängig sein.

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