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Quote am BundesgerichtshofFrauenschwund am Richtertisch

Nur eine ist übrig: 17 Senate am Bundegerichtshof, aber nur einer wird von einer Frau geleitet. Der Deutsche Juristinnenbund fordert daher eine Quote für BGH-Richterinnen.

FREIBURG taz | „Das ist ein empörendes Signal“, grollt Ramona Pisal, die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb). Vorige Woche hat die Bundesregierung entschieden, dass mit Hans-Joachim Dose nun auch am BGH-Senat für Familienrecht ein Mann an der Spitze stehen soll. Die Vorgängerin Meo-Micaela Hahne ging in den Ruhestand.

Damit wird von den 17 Senaten am Bundesgerichtshof (BGH) nur noch einer von einer Frau geleitet. Unter Rot-Grün waren es mal sechs. Pisal fordert jetzt erstmals eine Frauenquote für die obersten Bundesgerichte. „Es geht nicht mehr anders“, sagte sie der taz. „Die Politik nimmt das verfassungsrechtliche Gleichstellungsgebot sonst einfach nicht ernst.“

Der BGH sitzt in Karlsruhe und ist neben dem Bundesverfassungsgericht das wichtigste deutsche Gericht. Er fällt die Grundsatzurteile im Straf- und Zivilrecht. Die Vorsitzenden RichterInnen haben in den je fünfköpfigen Senaten zwar nur eine Stimme, prägen aber das Klima. Sie werden vom Bundeskabinett aus den rund 120 BGH-RichterInnen ausgewählt.

1996, am Ende der Ära Kohl, gab es keine einzige Vorsitzende am BGH. Dann drehte sich der Wind, und im Jahr 2002 hatten plötzlich sechs Senate eine weibliche Vorsitzende. Die Öffentlichkeit war beruhigt und verlor das Thema aus den Augen. Seitdem geht es langsam wieder bergab. Die unter Rot-Grün berufenen Frauen gehen in Pension und werden peu à peu wieder durch Männer ersetzt.

Eignung entscheidend

Bei der Nachfolge von Meo-Micaela Hahne hatte der BGH nach Informationen der Frankfurter Rundschau sogar eine Frau, Karin Milger, auf Platz eins seiner Vorschlagsliste gesetzt. Doch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zog in ihrem Vorschlag fürs Kabinett den Zweitplatzierten Hans-Joachim Dose vor.

Auf Nachfrage der taz erklärte die Ministerin, ihr sei „ein hoher Anteil an Frauen an den Bundesgerichten besonders wichtig“. Im Einzelfall müsse jedoch die „Eignung entscheidend“ sein. Dose sei „ein in Fachkreisen allseits anerkannter Experte für das Familienrecht“.

Die einfachen BGH-RichterInnen werden im Richterwahlausschuss gemeinsam von Bund und Ländern bestimmt. Bei der letzten Wahl im März wurden 13 neue RichterInnen gewählt, darunter nur zwei Frauen. Unter den 39 Vorschlägen waren immerhin 13 Frauen. Die CDU hatte keine einzige Frau vorgeschlagen. Dazu djb-Präsidentin Pisal: „Wir brauchen dringend eine Quote. Von selbst und nachhaltig wird sich nichts ändern.“

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