Streit um Fristverlängerung: EU-Kommission für längeren Mutterschutz
14 Wochen dauert der Mutterschutz in Deutschland, die EU-Kommission will die Frist auf 18 Wochen verlängern. Union und Arbeitgeber sind dagegen.
BERLIN afp/taz Die Bundesregierung hat Widerstand gegen EU-Pläne für einen längeren Mutterschutz angekündigt. Das Bundesfamilienministerium erklärte am Donnerstag in Berlin, es könne dem Vorschlag der EU-Kommission nicht zustimmen. Brüssel will den Mutterschutz von derzeit 14 auf mindestens 18 Wochen ausweiten. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) warnte vor einem "Bumerang" für Frauen. Sie verwies dabei auf die höheren Kosten für die Arbeitgeber. Die Gewerkschaften unterstützen den Brüsseler Vorstoß.
"Der EU-Vorschlag erhöht die finanziellen Risiken für Arbeitgeber, die junge Frauen beschäftigen", erklärte das Familienministerium zu den Plänen, die EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla am Freitag in Brüssel vorstellen will. Damit "würden die Hürden für junge Frauen erhöht, die einen Arbeitsplatz suchen". Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezifferte die Zusatzkosten durch den verlängerten Mutterschutz auf 500 Millionen Euro im Jahr.
Während in Deutschland die EU-Mindestfrist von 14 Wochen gilt, ist in anderen Mitgliedstaaten schon jetzt ein längerer Mutterschutz üblich. In Großbritannien und Irland sind es 26 Wochen, in Tschechien 28. In Frankreich haben Frauen bei Zwillingsgeburten sogar Anspruch auf 34 Wochen Pause.
"Vorreiter" sei die Bundesrepublik aber bei der finanziellen Absicherung der Mütter, erklärte das Familienministerium. Die Arbeitgeber finanzieren demnach den Großteil der Gehaltsfortzahlung während des Mutterschutzes. Die Krankenkassen schießen pro Tag 13 Euro zu. Auch beim Elterngeld sei "Deutschland weiter als viele andere Länder der EU", betonte das Ministerium.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte die Vorschläge der EU-Kommission. Der Europäische Gewerkschaftsbund habe die Kommission aufgefordert aktiv zu werden, sagte das für Frauenpolitik zuständige Mitglied im DGB-Bundesvorstand, Claudia Menne, in Berlin. Die EU-Richtlinie sieht auch einen erweiterten Kündigungsschutz für Frauen vor. Selbstständige sollen ähnliche Rechte bekommen.
Im Streit um den Mutterschutz kann die Bundesregierung theoretisch überstimmt werden. Die Pläne müssen von den Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden. Auch das Europaparlament muss noch zustimmen.
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