Hamburger Ausländerbehörde: Verschiebung per Röntgenstrahlen
In Hamburg entscheidet die Ausländerbehörde, wie alt Flüchtlinge sind – sie werden geröntgent. Der Deutsche Ärztetag hat das als "wissenschaftlich höchst umstritten" kritisiert.
Der Tod des 25-jährigen georgischen Flüchtlings David M. in der Hamburger Abschiebehaft ist für die dortige Koalition ein Problem. Das Gefängniskrankenhaus, in dem er starb, untersteht der grün geführten Justizbehörde. Ins Gefängnis gebracht hat ihn jedoch die Ausländerbehörde, die CDU-Innensenator Christoph Ahlhaus untersteht. Sie stellte den Antrag auf Abschiebehaft - weil sie befürchtete, David M. könne sich der "Rückführung" nach Polen entziehen.
Paradoxerweise könnte sich gerade die Hamburger Ausländerbehörde durch den Fall aber auch bestätigt fühlen. David M. hatte sich als 17-Jähriger ausgegeben, als er, wie sich inzwischen herausgestellt hat, ein Polizeiauto anhielt und um Asyl nachsuchte. Später erfuhren die Behörden, dass er in anderen Staaten ein anderes Alter angegeben hatte. Die georgische Botschaft hat inzwischen bestätigt, dass David M. 25 war.
Genau mit solchen Fällen rechnet die Hamburger Ausländerbehörde, wenn sie das Alter von Flüchtlingen, die sich als minderjährig ausgeben, nach oben korrigiert. "Wenn die Behörde den Verdacht hat, dass der Jugendliche älter ist, wird er ins Universitätskrankenhaus geschickt", sagt Conni Gunßer vom Hamburger Flüchtlingsrat. Lehne der Flüchtling das ab, nehme die Behörde eine Altersfestsetzung nach Augenschein vor.
Mehr als die Hälfte der sich als minderjährig ausgebenden Flüchtlinge wurde im vergangenen Jahr auf diese Weise für 18 oder älter erklärt. Das geht aus einer Antwort des schwarz-grünen Senats auf eine Anfrage der Hamburger Linksfraktion hervor. Der Hamburger Flüchtlingsrat erklärt das damit, dass nur volljährige Flüchtlinge in ein anderes Bundesland verschoben werden dürfen. Außerdem muss beim Asylverfahren dann kein vom Jugendamt bestellter Vormund zugegen sein.
Nach Informationen des Vereins "Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge" kommt es außer in Bremen in allen Bundesländern vor, dass das Alter von Flüchtlingen, die sich als minderjährig ausgeben, nach oben korrigiert wird. In der Regel machen dies aber nicht die Ausländerbehörden, sondern Gerichte, Jugendämter oder spezielle Clearingstellen. In Hamburg aber nimmt die Ausländerbehörde den Flüchtling in Empfang und entscheidet, ob er minderjährig bleibt und damit vom Jugendamt in Obhut genommen wird - oder ob er älter ist, als er angegeben hat. Ein Widerspruchsrecht ist nicht vorgesehen.
Im Krankenhaus werden die Weisheitszähne der Flüchtlinge untersucht, der Kiefer, die Schlüsselbeine und die linke Hand geröntgt, um das Alter festzustellen. "Systematisch wird das so nur in Hamburg praktiziert", sagt Niels Espenhorst vom Verein "Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge". Bereits 2007 hat der Deutsche Ärztetag kritisiert, das Röntgen zur Altersfeststellung sei "wissenschaftlich höchst umstritten". Das Alter von David M. hat die Ausländerbehörde nicht korrigiert. Für die Entscheidung, ob er nach Polen zurückgeschickt werde, sei das nicht wichtig gewesen.
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