• 05.08.2011

Urteil gegen Gäfgen

Gerecht, so gut es eben geht

Weil dem Kindesmörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung zugesprochen wurde, sind viele Menschen empört. Verständlich. Doch die Entscheidung ist keine Schande.von ULRICH GUTMAIR

  • 07.08.2011 17:23 Uhr

    von reblek:

    "Dass er sich vor allem für sich selbst interessiert, macht er deutlich, indem er ein Buch mit dem eitlen Titel 'Allein mit Gott. Der Weg zurück' schreibt. Man kann es bei Amazon bestellen." Tja, Gäfgen gründet einen "Verlag", der nur sein Buch im Angebot hat, und amazon vertreibt jeden Mist.

  • 07.08.2011 16:07 Uhr

    von Fordler:

    Wenn man jemanden foltert, von dem man nicht weiss, ob er der Täter ist, so ist das nicht in Ordnung.
    Hier liegt die Sache aber anders. Er hatte die Tat längst zugegeben, wollte aber warum auch immer den Aufenthaltsort von Jakob nich preisgeben. Damit war die Androhung angebracht. Genau, wie der Finale Rettungsschuß.
    Kindermörder und Kinderschänder stehen auch in der Gefängnishierarchie ganz unten. Ich denke, die Gerechtigkeit läßt sich irgendwann auf dem "kleinen Dienstweg" wieder herstellen.

  • 07.08.2011 12:02 Uhr

    von hto:

    @Ihr Name boeser

    - würde der Staat solch ein Schmerzensgeld zahlen, was ich für richtig halte, das wäre dann das Eingeständnis, daß wir alle immer mitverantwortlich sind, also ...!?

  • 07.08.2011 11:22 Uhr

    von rainer booch:

    es ist nicht strafbar, opfer zu werden. das ist lebensschicksal. unsere gemeinschaft will dieses unverschuldete lebenspech nicht auf dem einzelnen sitzen lassen. das ist sehr in ordnung. jedoch die stelle in den sozialgesetzbüchern, die dieses regelte ist mir nicht bekannt.

    ich persönlich bin sehr verärgert, wie leicht unser grundrecht zur disposition gestellt wird. was sind das für menschen? die sich damit über die grundlagen unserer gemeinschaft stellen?

    solche typen machen mir angst. ich halte so ein verhalten für gemeinschaftwidrig. solche sind in meinen augen schlimmer als als extreme einzeltäter, weil systemisch ausgerichtet.

    in tiefer trauer über den grassierenden mob

  • 07.08.2011 10:14 Uhr

    von Thomas Fluhr:

    Es geht um das Prinzip Rechtstaat. Wer diese Methoden toleriert, toleriert auch Guantanamo und Waterboarding. Der Anfang vom Ende einer ziviliierten Gesellschaft.

  • 07.08.2011 10:10 Uhr

    von Schlummi:

    Sehr guter, weil ausgewogener Kommentar.

    Auch mir dreht sich der Magen um, wenn ich höre, daß ein Kindermörder eine Entschädigung erhält, weil er bei der Vernehmung bedroht wurde.

    Dennoch: Die Grundrechte sind für alle Menschen gleich, ohne Ansehen der Person. Folter und deren Androhung sind verboten - das hat uneingeschränkt zu gelten.

    Also nochmal: Die Grundrechte sind für alle Menschen gleich.
    Wirklich ?
    Gilt das nur für Kindermörder oder auch für politisch Andersdenkende ?

    Warum werden Demonstrationen und Veranstaltungen von "Rechten", die ihr pauschal als "Nazis" bezeichnet, behindert oder verhindert ?

    Haben die keine Grundrechte ?

    Kann man es tatsächlich als "Zivilcourage" verkaufen, wenn man sich selbst das Recht anmaßt, anderen die Ausübung von Grundrechten zu verwehren ?

    Oder provokanter formuliert: War die Folterandrohung möglichweise "Zivilcourage" ?
    Und wer entscheidet das ?

    Ihr merkt, worauf ich hinaus will:
    Wer die Geldzahlung an den Kindesmörder Gäfgen mit den Worten "das ist nun mal der Preis des Rechtstaats" akzeptiert, muß diese Rechtsstaatlichkeit auf allen Gebieten akzeptieren - und nicht nur dann, wenn es einem passt.

  • 07.08.2011 08:52 Uhr

    von Urgestein:

    @boeser

    Worauf wollen Sie hinaus? Soll Gaefgens Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt werden? Oder plädieren sie dafür, dass man Kommissar Daschner besser gleich neben jenem hätte einquartieren müssen?

  • 07.08.2011 02:19 Uhr

    von Windt:

    @Boeser
    Ob die Familie von Metzler Schmerzensgeld verlangen
    kann, vermag ich von rechtlicher Seite aus nicht zu
    beurteilen. Ich halte es aber aus zwei Gründen nicht
    für sinnvoll.

    Erstens ist bei Kindermörder Gäfgen ohnehin nichts
    zu holen. Gäfgen hat Schulden aus dem Mordprozess.
    Ob Gäfgen nach seiner Haft (irgendwann nach dem Jahr 2020)
    jemals zu Geld kommt, erscheint mir fragwürdig.

    Was sollen also von Metzlers mit einem Schuldtitel
    aus dem sie ohnehin nichts einfordern könnten ?

    Zweitens, und das scheint mir der wesentliche Aspekt zu
    sein, wäre die psychische Belastung eines solchen Prozesses
    für die Familie des Mordopfers kaum zu ertragen, und mit
    einem Urteil gegen Gäfgen nicht aufzuwiegen.

    Für die Angehörigen des Ermordeten wäre es wohl das beste,
    sie könnten endlich zur Ruhe kommen. Denn diese sind ohnehin
    schon genug von Gäfgens pietätlosen Aktionen geplagt
    (wie Buch, Stiftung, Prozess) mit denen der Fall immer
    wieder von neuem in die Medien gezerrt wird.

    Mit der "gefühlten" Ungerechtigkeit nach dem jetzigen Urteil
    muss sich die Familie besonders verhöhnt fühlen.

    Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist das Urteil natürlich
    nicht zu beanstanden. Polizisten haben nun mal keine Folter
    anzudrohen. Aber Gäfgen hätte diesen Prozess nicht führen
    dürfen. Jedenfalls dann nicht, wenn er auch nur über ein winziges
    Fünkchen menschlichen Anstands verfügen würde.

    Ein Mensch, der ein 11-jähriges Kind erstickt und sich dessen
    Todeskampf aus nächster Nähe interessiert ansieht, würde wohl
    leisere Töne anschlagen, wenn die behauptete Reue denn echt wäre.

  • 07.08.2011 01:59 Uhr

    von miles:

    Mit das Beste, das mir zum Thema bislang unterkam!

    Herausragender Kommentar in einem (gerade in der TAZ) zunehmend freidrehenden Meinungs-'journalismus'!

    m.

  • 06.08.2011 20:08 Uhr

    von Renegade:

    @boeser:

    Können sie natürlich nicht, denn wir leben ja in einem Staat, dem es nur auf Vergeltung und nicht auf Wiedergutmachung (soweit das geht, natürlich) ankommt, d.h. die Eltern bezahlen im Endeffekt nochmal über Steuern seinen Gefängnisaufenthalt und kriegen nichts.


    Aber abgesehen davon ist es schon richtig so. Folter und deren Androhung sind schon vernünftigerweise (theoretisch) verboten. Dass es dann nur die Polizisten greift, die das Leben eines Kindes retten wollen, während der BND wahllos Unschuldige im Ausland unter Strom setzen darf, ist natürlich auch so eine Sache.

  • 06.08.2011 15:20 Uhr

    von L.T.:

    Sehr gute, ausgewogene Einschätzung, die die Bedeutung der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien unterstreicht, ohne die eigentlichen Opfer der Geschichte zu übergehen. In der hiesigen Lokalzeitung fand ein ähnlicher Kommentar ausschließlich vor Wut schäumende LeserInnenbriefe, die z.T. gleich "Vogelfreiheit" für den Mörder forderten - das Mittelalter ist in vielen Köpfen präsenter, als man hoffen möchte.

  • 06.08.2011 13:49 Uhr

    von jaykay:

    Völlig selbstverständlich können die Eltern des ermordeten Kindes Schmerzensgeld verlangen.

  • 06.08.2011 11:45 Uhr

    von Martin:

    Ein sehr schöner Kommentar! Der nicht unberücksichtigt lässt, dass es emotional schwer zu greifen ist, einem Mörder, der sich selbst in die Situation gebracht hat, Entschädigung zu zahlen, aber andererseits der Hinweis, dass die Menschenwürde unantastbar ist und deshalb auch in einem solchen Fall nicht verletzt werden darf.

    Mehr gibt es nicht zu sagen.

  • 06.08.2011 11:22 Uhr

    von Alekto:

    Was den meisten nicht klar ist: Daschner hat nicht nur mit Folter gedroht, sondern war bereit, diese im Zweifelsfall auch durchzuführen.
    Und Folter in einem Rechtsstaat - nein Danke!!! Da MUßTE doch ein Signal gesetzt werden, und diese popligen 3000€ sind nicht zu viel, um klar zu sagen: was immer wer gemacht hat - Folter oder die Androhung derselben geht unter gar keinen Umständen!
    Man kann nicht, schon gar nicht als Polizist, Recht schaffen wollen, indem man die grundsätzlichsten Regeln eines Rechtsstaates bricht.

  • 06.08.2011 11:19 Uhr

    von atypixx:

    @ Boeser

    Gewiss. Meinst du denn, Gäfgen kann sich von den 3000 Euro Champagner in den Knast liefern lassen?

  • 06.08.2011 11:10 Uhr

    von Dulden:

    Sollten mal meine Kinder entführt werden und dann dadurch befreit werden, daß ein Mann wie Wolfgang Daschner dem Entführer die Eier in eine Schublade hängt und diese mehrfach zuknallt, dann wäre ich sehr froh darüber meine Kinder lebend wiederzuhaben. Den theoretischen Ausführungen der Medien würde ich dann recht geben und der Täter soll ruhig Schmerzensgeld haben. Dieses soll er dann aber in mehrfacher Höhe an mich abführen, da er mir wesentlich größere Schmerzen zugeführt hat wenn auch nicht körperliche. Für Herrn Daschner könnte man das bewährte Prinzip einsetzen welches beim Asylrecht oder dem Kiffen gilt. Man benutzt das wunderbare "Dulden". Ja was geschieht ist illegal aaaaber man "duldet" es. Das "Dulden" kann man dann auf alle Bereiche ausdehnen die einem politisch-ideologisch passen. Überall wo man regiert. Von Tempo 30 bis zur "robusten Entführerbefragung". Warum sollten nur Linke auf Gesetze pfeifen dürfen und Demokratie nur dann nutzen wenn es ihnen passt? Sollten Linke entführt werden, dann kann man ja deeskalieren und statt dem SEK einen Streetworker holen. Dann hat jeder was er will.

  • 06.08.2011 08:15 Uhr

    von Alexander:

    Ach was, das ist doch alles noch sehr, seeehhhr viel einfacher:
    Entweder man ist für das absolute Folterverbot, dass derzeit in Deutschland geltendes Recht ist oder man ist dagegen. Da sollte sich einfach jedeR erstmal entscheiden, bevor er die Welt damit belästigt, dass er den Hals aufreist oder Zeitungsartikel in die Tastatur hackt.

    WENN man sich allerdings erstmal zu einer wohlbegründeten Entscheidung in dieser Frage durchgerungen hat, DANN kann man auch interessante, differenzierte, für die Diskussion wertvolle Texte darüber schreiben, aufgrund welcher Argumentation man zu seiner Entscheidung gekommen ist.
    Aber das ist offenbar von wirklich JEDEM, der sich zur Zeit bemüßigt fühlt, das Urteil zu kommentieren, zu viel verlangt.
    Herr, schmeiß Hirn vom Himmel.

    ENTWEDER das absolute Folterverbot ist einfach nur richtig und steht auch nicht in Frage.
    Dann ist an diesem Urteil nichts, aber auch gar nichts "schwer erträglich" oder was da alles gesülzt wird. Dann wird einfach nur geltentendes Recht umgesetzt; was kann man dagegen haben?
    Dann haben sich die Polizisten einer Straftat schuldig gemacht, ihr Opfer wird entschädigt und übereifrige Polizisten wissen zukünftig, welcher Wind weht.
    (Das würde natürlich viele bis alle Artikel überflüssig machen, die man derzeit lessen kann. Ob das wohl auch der Grund ist, warum solche Überlegungen tabu sind....)

    ODER ABER es ist gar nicht so klar, dass Folter unter allen nur denkbaren Umständen verwerflich ist.
    Dieser Fall hat von Anfang an gezeigt, dass diese Überlegung zumindest nicht vollkommen absurd und undenkbar ist. Es ist eine Meinung, die man vertreten kann, wie man jede Meinung eben vertrten kann, wenn man sich diese Mühe machen will. Das sollte dann nur verdammt auch mal jemand TUN. Das beinhaltet insbesondere zweierlei:
    1) Erstens hat man dann gefälligst auch den Arsch in der Hose zu haben, auch ausdrücklich zu sagen, dass es genau das ist, was man meint: "Ich finde das absolute Folterverbot falsch. Ich bin dagegen. Ich setze mich dafür ein, dass es überarbeitet wird".
    Und wer das nicht genau so deutlich sagen will, der soll angesichts dieses Urteils einfach den Rand halten.
    2)Und zweitens hat man dann auch ein wenig Mühe zu investieren, Vorschläge zu machen und zu begründen, wie Alternativen aussehen können. Das Konzept des höheren Rechtsgutes gibt es in der Juristerei ja bereits. Man könnte sicher argumentieren, dass der Schutz und die mögliche Rettung eines Lebens ein höheres Rechtsgut ist als das absolute Folterverbot. Würde auf diesen Fall hervorragend passen.
    Ich frage mich schon, seit ich zum ersten Mal von diesem Fall gehört habe, ob sie auch alle so über den Polizisten hergefallen wären, wenn durch sein Handeln das Leben des Kindes hätte gerettet werden können. (Am besten noch schön dramatisch in allerletzter Sekunde; vermutlich wäre er dann der Held des Jahrhunderts).
    Dann noch Einschränkungen festlegen, wofür diese Aufhebung des Folterverbotes alles KEIN Freibrief ist - fertig ist ein Vorschlag, aus dem Leute, die sich damit auskennen im Handumdrehen eine Gesetztesvorlage machen könnten.

    Das wären dann zwei Argumentationslinien, die beide gute Argumente auf ihrer Seite hätten. Journalisten könnten diese dann wiederum gegeneinander abwägen. SOWAS würde ich gerne lesen.

    Aber statt dessen sind sie ja alle nur furchtbar betroffen.
    Heul, Schluchz, Jammer.


  • 06.08.2011 06:53 Uhr

    von vic:

    Gar nichts gibt`s.

    "Mit dem Geld werden Schulden getilgt: Aus dem Mordprozess habe der 36-Jährige noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen"
    schreibt die SZ.

  • 06.08.2011 06:32 Uhr

    von vic:

    G. erhielt kein Schmerzensgeld, sondern eine Entschädigung für Daschners Psychoterror.

  • 06.08.2011 04:51 Uhr

    von elke:

    Genau das habe ich mich auch gefragt!!!!
    Soviel ich weis (ist nicht viel) können Richter doch auch „nach eigenem Urteil“- (so wie Lehrer auch Aufsätze benoten) urteilen. Hätten wir ein Gesetz das genaue Urteile vorschreibt-ungefähr so: Geplanter Mord = LEBENSLÄNGLICH, wobei ich unter „Lebenslänglich“ auch Lebenslänglich verstehe und nicht 15 Jahre!!!
    Kinderschänder = LEBENSLÄNGLICH,
    TÖTUNG aus einer Efekthandlung.......da wäre ich bereit eine Strafe zwischen 3Jahren und 15 Jahren zu akzeptieren. (War der Täter vorher schon als gewalttätig bekannt, was waren die Umstände). Beruft sich der Täter auf Alkoholprobleme oder Drogenprobleme dann :15Jahre.Solch ein Täter kannte ja seine Probleme!
    Auch das viele Geld für Gutachter könnten wir uns sparen!!! Diese Gutachter haften ja für nichts- sie sind also käuflich!!!, und wer gewinnt dabei?- diejenigen die sich das leisten können!!! z.B.: da bringt einer jemanden um, der versucht seine Tat zu verschleiern und wird doch überführt. Dann kommt ein „Gutachter“ und bescheinigt ihm dass er nicht wußte was er tat. Unverständlich für mich bleibt dabei: wenn er nicht wußte was er tut oder tat :warum versucht er dann alle spuren zu verwischen u.s.w., u.s.w.,...., für mich sind das alles „Schlupflöcher“!
    Egal, wie auch immer: mir persönlich fällt es schwer URTEILE IM NAMEN DES VOLKES zu verstehen wenn das Volk gar nicht gefragt wird!!!! (Es ist mir schon klar dass das Volk nicht bei jedem Urteil gefragt werden kann), aber ….............in manchen Urteilen sollte man doch schon mal das Volk fragen.
    Vor ca 40Jahren war ich noch Stolz ein „Deutscher „ zu sein, Heute schäme ich mich!!! Wir Deutschen sind meiner Meinung nach „A....kriecher geworden!!!!
    Warum stehen wir nicht endlich auf und stellen uns auf die Seite von Herrn Daschner?Jede Mutter, jeder Vater , jeder der unter gerechtigkeit auch GERECHT versteht sollte aufstehen!!
    Nur so haben wir ja auch Deutschland wieder vereinigt!!!

    Wer bei solch einem Urteil an H I T L E R denkt- quatsch- , das hat mit „UNSERER VERGANGENHEIT“ gar nichts zu tun, dieses URTEIL ist ein FREIBRIEF für ALLE MÖRDER!!!!

    PS: dass ein Veruteilter LEBENSLÄNGLICHER MÖRDER auch noch auf Staatskosten sein Studium finanziert bekommt- für mich: unverständlich!!!
    warum denn auch? Für mich persönlich ein Hohn an unserem Rechtstaat!!! Ein Lebenslänlich verurteilter braucht doch kein Jurastudium (oder egal was auch immer), er kann es doch niemals nutzen!!(LEBENSLÄNGLICH)!!!!
    Mein Sohn bezahlt heute u. noch ziemlich lange an dem Darlehen zurück das ihm seinen“MEISTER“ ermöglichte.
    Ihm (meinem Sohn) und garantiert vielen die ein „Staatsdarlehen“ oder wie auch immer es heist)tröstet es nicht dass GÄFGEN der KINDESMÖRDER diese 3000Euro nicht erhält weil er
    noch.......71.000Tausend Euro!!!!!!!!!!!!!!!!JUSTIZkosten hat!!!!
    HA-HA-HA, und wer bezahlt die?

    Mensch Deutsche- wir sind nicht Ausländerfeindlich u. haben kapiert u. akzeptiert dass <<>gelernt haben.!!!!

    Wenn wir jetzt nicht aufstehen und dieses URTEIL akzeptieren, dann laufen wir ja wieder nur EINEM (RICHTER) hinterher!!!!

    STEHT AUF !!! ZUSAMMEN SIND WIR STARK!!!!

    bRot
    hupe
    haus

  • 05.08.2011 22:52 Uhr

    von harry:

    @Ihr name.... eine berechtigte frage. sollte man mal bedenken.

    ich frage, hätte man den betrag (3000 €) nicht "zwangsverwaltend" an opfervbände weiterleiten können? dann sähe das ganze doch etwas besser aus.

  • 05.08.2011 22:13 Uhr

    von The User:

    Die Anführungszeichen in der Bild waren mit auch sofot aufgefallen, das ist das widerlichste und menschenverachtendste, was ich bislang zu dem Urteil gesehen habe.

  • 05.08.2011 20:44 Uhr

    von Stefanie T.:

    @ "vo Ihr Name boeser":

    ja klar, anspruchsgrundlage wäre § 823 Abs.1 u 2 BGB. haben sie vielleicht sogar schon (gegenüber gaefgen) zugesprochen bekommen. der sitzt aber bekanntlich im knast und hat kein geld - vollstreckung also sinnlos...

    diese frage ist aber eine völig andere und hat nix mit dem anspruch von gaefgen zu tun, den dieser gegen den staat geltend gemacht hat.

  • 05.08.2011 17:59 Uhr

    von Ihr Name boeser:

    Können die Eltern des ermordeten Kindes nicht auch Schmerzensgeld verlangen?naus

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