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Auswertung von AfD-Reden im LandtagAuf 390 Seiten gegen die Verfassung

Die bayerischen Grünen haben Reden der AfD ausgewertet. Das Ergebnis spricht aus Grünen-Sicht für ein Verbot der Partei, „bevor aus Worten Taten werden“.

Zwei der Beteiligten der 390 Seiten hier im Bild: Landtagsmitglied Christoph Maier und Katrin Ebner-Steiner (3. und 4. v. l.) Foto: Daniel Löb/dpa
Dominik Baur

Von

Dominik Baur aus München

Schon beim Anblick des Schriftstücks, das einem die Grünen-Mitarbeiterin am Montagmorgen in die Hand drückt, gruselt es einen: In Frakturschrift prangen dort auf der Titelseite Vokabeln: „Volksfeindlich“, „Scheinasylanten“, „Bevölkerungsaustausch“, „Massenvergewaltiger“, „multiethnische Besiedlungszone“. Die Begriffe sind dem entnommen, was die Mitglieder der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag zwischen 2018 und 2023 von sich gegeben haben, also in ihrer ersten Legislaturperiode.

Zu einer Zeit also, als Teile der Fraktion bisweilen noch als „gemäßigt“ bezeichnet wurden. Damals gab es einen erbitterten Streit, den die Anhänger des Thüringer Rechtsextremisten Björn Höcke rund um Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner gewannen. Seit Herbst 2023 besteht die Fraktion praktisch nur noch aus dieser Gruppe. Zwei der Abgeordneten werden derzeit vom Verfassungsschutz beobachtet.

Das 390 Seiten dicke Buch ist nun im Wesentlichen nichts anderes als eine kommentierte Zitatesammlung. 21.880 Seiten Plenarprotokolle hat eine kleine Gruppe von Grünen rund um den Landtagsabgeordneten Toni Schuberl dafür ausgewertet. Die Herausgeberin, die Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag, will es als Beitrag zur Debatte um ein Verbot der AfD verstanden wissen. „Die AfD sollte verboten werden“, so die Warnung, „bevor aus Worten Taten werden“.

Verfassungsschutz beobachtet nicht im Plenarsaal

Das Buch trägt denn auch den Titel „Aus Worten werden Taten“. Mit dem Werk, so Schuberl am Montag im Pressegespräch, schließe man eine Lücke, denn der bayerische Verfassungsschutz habe es bislang unterlassen, Äußerungen auszuwerten, die im Parlament fielen – zum „Schutz des freien Mandats“. Das Bundesverfassungsgericht habe aber bereits klargestellt, dass gerade Aussagen, die in den Parlamenten fallen, zentral für ein Parteiverbotsverfahren seien.

Und es ist ja nicht so, dass die AfD-Abgeordneten sich im Parlament handzahm geben. Im Gegenteil: Oft, scheint es, richten sich ihre Landtagsreden gar nicht an das vor ihnen versammelte Parlament, sondern sind nur dafür konzipiert, die eigenen Kanäle in den sogenannten sozialen Medien möglichst passgenau zu bespielen.

Alle Beiträge sind auch auf der Website des Landtags als Protokoll nachzulesen oder im Video nachzuschauen. Da kann man dann etwa den Parlamentarischen Geschäftsführer Christoph Maier über den drohenden „Bevölkerungsaustausch“ schwadronieren hören: „Sie haben sich damit politisch kastriert und unser Land kampflos den Globalisten und Multikulturalisten übergeben. (…) Biodeutsche werden ersetzt durch Neudeutsche, was auch immer das sein mag. Ein Volk soll einfach ausgetauscht werden.“

Oder der Abgeordnete Oskar Atzinger: „Bis vor nicht allzu langer Zeit bekamen auch die deutschen Familien genügend Kinder, um den Fortbestand des Volkes zu gewährleisten. Seit einigen Jahrzehnten aber ist dies nicht mehr der Fall. Stattdessen importiert man hierzulande inzwischen Menschen und überlässt das Kinderkriegen lieber den Migranten.“

Verwandtschaft mit dem frühen Nationalsozialismus?

Für Schuberl steht fest: Die AfD-Fraktion vertritt ein geschlossen rechtsextremes Weltbild. „Da ist nicht einem mal was rausgerutscht, das erstreckt sich über die ganze Fraktion.“ Die Zeit der Ausreden sei daher vorbei.

Der Jurist sieht auch eine Wesensverwandtschaft mit dem frühen Nationalsozialismus. So tauche der Verschwörungsmythos des Bevölkerungsaustauschs bereits in Hitlers „Mein Kampf“ auf. Und wenn beispielsweise der AfD-Abgeordnete Maier Deutsche, die mindestens einen Elternteil haben, der nicht in Deutschland geboren sei, als Nichtdeutsche klassifiziere, erinnere ihn das doch sehr an die Nürnberger Rassengesetze der Nazis.

Die Unterscheidung von Deutschen und „Nichtdeutschen“ erinnere an die Rassengesetze der Nazis

Die Grünen fordern nun die Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission mit dem Ziel, ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen.

Die bayerische AfD selbst indes war am vergangenen Wochenende mal wieder mit sich selbst beschäftigt. Bei ihrem Parteitag in Greding fand ein Antrag, acht Vorstandsmitglieder abzuwählen, nicht die nötige Zweidrittelmehrheit. Die Parteispitze steht somit erst im kommenden Jahr zur Wahl respektive Abwahl. Die Kluft ist allerdings keine inhaltliche. Teilen des Vorstands wurde beispielsweise vorgeworfen, mangelndes Engagement für die Kommunalwahlen im März zu zeigen.

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60 Kommentare

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  • Ich kann den Mitforist*innen, die noch an der Verfassungsfeindlichkeit zweifeln, nur die Lektüre des Buches insbesondere des Abschnittes über Antisemitismus empfehlen.

    Wer sich mal mit den Chiffren von Rechtsaußen befasst hat, findet sie dort wieder.

  • Ein Parteiverbot ist das schärfste Mittel, das der Rechtsstaat kennt. Wer es fordert, muss daher nicht nur starke politische Argumente auf seiner Seite haben, sondern auch eine juristisch belastbare Grundlage. Die Grünen in Bayern legen nun 390 Seiten AfD-Parlamentsreden vor – und deuten daraus die Notwendigkeit eines Verbots „bevor aus Worten Taten werden“. Doch genau diese Begründung ist problematisch.

    Denn Parlamente sind Orte politischer Rede. Auch harte, falsche, empörende oder radikale Aussagen sind dort zunächst Ausdruck demokratischer Freiheit. Meinungsfreiheit gilt nicht nur für die angenehmsten Stimmen im Raum. Ein Parteiverbot dagegen setzt voraus, dass eine Partei aktiv organisiert und mit realistischen Erfolgsaussichten darauf hinarbeitet, die demokratische Grundordnung abzuschaffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach klargestellt.

    Solange diese Schwelle nicht nachweislich überschritten ist, würde ein Verbot nicht die Demokratie schützen, sondern schwächen. Es gäbe der AfD das Märtyrer-Narrativ, das sie sucht, und signalisiert gleichzeitig, dass argumentative Auseinandersetzung nicht mehr geführt werden soll oder kann. Eine selbstbewusste Demokratie brauch

  • Meiner Meinung nach sind die genannten Aussagen überspitzte, polemische Aussagen zu durchaus vorhandenen Fakten bezüglich Geburtenraten und Migration.



    Damit kann man wohl niemals ein solch massives Mittel wie ein Parteienverbot begründen.



    Wie beim "compact-Urteil" ist wohl der Begriff "prägend" entscheident. Also, was fordert die Partei, was hat sie mehrheitlich beschlossen, was steht in ihren Partei-/Wahlprogrammen.



    Abgeordnete der zweiten oder dritten Reihe sind oft völlig unerfahren und ungeübt, das wird ein Gericht sicher anders beurteilen als beschlossene Forderungen in Partei-und Wahlprogrammen.

  • In meiner taz lese ich oft ziemlich schräge Vorschläge mit wilden Begründungen, die ein Parteiverbot ausreichend gesichert begründen könnten. Leider konnte ich noch keinen der AfD zuordnen.

  • Die AfD verbieten kann nur das Bundesverfassungsgericht, keine Partei, sogern sie das auch machen würde.



    Also bringt endlich das Verfahren auf den Weg, dann entscheidet unser höchstes Gericht , Punkt.

  • Es macht keinen Spaß, das hier zu schreiben, aber leider sind auch die im Artikel zitierten Äußerungen eher im Bereich "politische Hygiene" anzusiedeln, als dass sie die harten Kriterien für ein Parteiverbot erfüllen würden. Die würden erfordern, dass die Äußerungen, selbst wenn man schon unterstellt, dass sie mehr als "Oppositionsgebelle" sind und programmatischen Charakter haben, nicht nur als Ausdruck einer verfassungfeindlichen Einstellung interpretierBAR sind, sondern dass sie keine andere Deutung zulassen.







    Genau das ist problematisch - und ein Punkt, an dem sich die Katze der politischen Korrektheit ein wenig selbst in den Schwanz beißt: Nur weil deren Vertreter etwas als Ausdruck einer verfassungfeindlichen Einstellung verstehen, ist es das nicht automatisch. Z. B. "Scheinasylant" ist sicher ein xenophober Kampfbegriff, aber dass er wirklich auf ein Abschneiden des verfassungsmäßigen Asylrechts abzielt, ist aus seiner bloßen Verwendung nicht zu schließen. Denn das Wort an sich impliziert nur, dass da jemand über, sein Asylrecht begründende, Umstände (bzw. seine Motiation zur Flucht) täuscht, nicht aber dass irgendwem ein legitimer Asylanspruch genommen werden soll.

    • @Normalo:

      Nun die von ihnen unter "politische Hygiene" kategorisierten Ausdrücke dürften zumindest ausreichend sein, einigen AfD Abgeordneten gemäß Artikel 18 GG die Grundrechte zu entziehen und die Wählbarkeit abzuerkennen. Das wäre dann einhergehend mit einem Mandatsverlust.

      Denn wenn sich die zitierten Aussagen allein in dem Punkt Migration in gehäufter Form in diesem Schriftstück wiederfinden, wäre es einfacher zu handhaben, diese Belege als Grundlage für die Anwendung von Artikel 18 auszuwerten.

      Nur zur Erinnerung sei kurz aus Artikel 18 zitiert:

      "Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere...., das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte."

      Einfacher zu belegen und da es jeweils um Einzelpersonen geht, kurzfristiger vom BVerfG zu entscheiden, als ein Verbotsverfahren der Gesamtpartei.

      Aber selbst dieser Weg wurde bisher nicht beschritten.

      Bei der ganzen Diskussion dabei immer im Hinterkopf behalten, ein Verbot oder mannigfacher Mandatsverlust würde in vielen Parlamenten das Kräfteverhältnis verschieben. Meistens zu Gunsten Links der Mitte. Politik halt!

      • @Sam Spade:

        Auch das ist kein Selbstläufer. Ich gebe Ihnen ja Recht, dass es verfahrenstechnisch wahrscheinlich einfacher wäre, diesen Weg zu beschreiten. Aber auch da gilt inhaltlich im Zweifel der Grundsatz des BVerfG, dass eine Meinungsäußerung nur dann geahndet werden kann, wenn sie entweder ausdrücklich einen Verstoß darstellt oder ihre mildestmögliche Interpretation das tut. Da wären wir wieder beim Grauzone-Innuendo. Anders gesagt: Der "Gaslighting"-Vorwurf ist zu leicht zu erheben, als dass er per se zu einer Einschränkung von Rechten führen dürfte.

        Der "Missbrauch des Asylrechts" im Sinne des Art. 18 dürfte auch nicht als argumentativer Missbrauch zu verstehen sein, wie man ihn der AfD vielleicht anhängen könnte, sondern als Missbrauch der Rechtsposition durch den Grundrechtsverwirker. Gemeint sind also Leute, die unter dem Schutz eines gewährten Asyls aktiv die FDGO bekämpfen.

        Davon abgesehen ist die Redefreiheit eines Parlamentariers nochmal besonders geschützt und nicht zufällig in Artikel 18 nicht als Regelbeispiel mit aufgeführt.

      • @Sam Spade:

        Die Anträge werden auch weiterhin nicht kommen, weil niemand die Verantwortung dafür, Politikern ihre Tätigkeit wegen straffreier Äußerungen zu verbieten, tragen möchte. Da könnten Sie noch so viel davon erzählt, dass Strafbarkeit nicht der Maßstab ist und blabla, mit solchen Eingriffen bringt man die Leute gegen sich auf.

    • @Normalo:

      >Abschneiden des verfassungsmäßigen Asylrechts<

      Was ist denn das verfassungsmäßige Asylrecht? Das wurde doch schon 1993 durch Art16a Abs.2 GG abgeschafft - kein Asyl bei Anreise durch sichere Drittstaaten.

      Waren das jetzt Verfassungsfeinde, die das Grundgesetz geändert und das Asylrecht 1993 praktisch abgeschafft haben?

      Nicht jeder, der das Grundgesetz ändern will ist deswegen gleich ein Verfassungsfeind.

      • @A. Müllermilch:

        "Nicht jeder, der das Grundgesetz ändern will ist deswegen gleich ein Verfassungsfeind."

        Nein, aber wer sich z. B. offen dazu bekennt, die Verfassung bei entsprechender Gelegenheit BRECHEN zu wollen (also auch dann gegen die aktuelle Verfassungrechtslage zu handeln, wenn er z. B. zwar die Exekutivmacht hat, aber keine verfassungsändernde Mehrheit zustandebekommt), könnte schon eher so beurteilt werden. Sicher wäre freilich auch das nicht, weil das BVerfG wohl die Latte gerne noch höher legen und nur sehr ungern unter "Abschaffung der FDGO" als wirklich verbotsbegründendes verfassungsfeindliches Ziel gehen möchte.

        Nur war mein Punkt eben, dass die bloße Verwendung des Begriffs "Scheinasylant" - und das Schimpfen über als solche gesehene Mitmenschen - für sich genommen noch nicht mal diese kleinste Münze der Verfassungsfeindlichkeit erfüllt. Es wird halt häufig übersehen, dass es zwar ein (im wesentlichen humanistisches) Wertesystem gibt, auf dem unsere Vefassung fußt. Aber beileibe nicht jeder - auch gravierende - Verstoß gegen dieses Wertesystem ist zwangsläufig ein justiziabler Angriff auf die Verfassung. Und die AfD hält sich weitgehend recht geschickt in diesem Graubereich.

        • @Normalo:

          "Und die AfD hält sich weitgehend recht geschickt in diesem Graubereich."

          Die AfD hält sich nicht geschickt sondern gar nicht in diesem Graubereich auf.

          Ihre Ziele propagiert sie relativ offen von Remigration bis hin zur Einschränkung der Pressefreiheit und Eingriff in die Grundrechte.

          Gutachten gibt es da nicht nur vom Verfassungsschutz mittlerweile genügend.

          Gleiches gilt für juristische Stimmen hinsichtlich der Befürwortung eines Verbotsverfahrens oder des Entzugs der Grundrechte von Einzelpersonen.

          Nur in einem Rechtsstaat gilt eben auch, keine Anklage ohne Kläger. Die einzige Frage, die sich daher stellt ist, warum bleibt diese aus?

          Das Argument die AfD Wähler nicht zu verprellen, ist zudem keins. Es geht einzig darum, ob eine Partei verfassungsfeindlich ist oder nicht und das ist eine rechtliche Ebene. Taktische oder politische Fragen spielen hinsichtlich dessen keine Rolle.

          • @Sam Spade:

            Gutachten gibt es für Alles und Jedes. Die beweisen nur, dass Meinungsfreiheit noch funktioniert. Man sollte schon argumentieren und nicht die Meinung anderer als Argument verkleiden.

            In diesem Sinne: Sie meinen also auch, dass "Lügenpresse!" schon ein Bekenntnis zu Zensur und Gleichschaltung wäre? Was machen Sie dann mit all den wütenden Kritikern der Springer-Blätter, die nichts anderes behaupten ("Die haben ja Recht mit ihrer Schimpfe!" ist KEIN Argument in dem Zusammenhang...)?? Und mit dem einen oder anderen Grundrecht auf Kriegsfuß zu stehen (oder es zumindest anders ausgelegt sehen zu wollen), ist noch keine manifeste Verfassungsfeindschaft. Das könnte man Befürwortern der Wehrpflicht für Alle, "Eigentum ist Diebstahl!"-Skandierern oder Gegnern des Abtreibungsverbots sonst auch ankreiden.

            Mit der vom Verfassungsschutz wohl bei seiner Rechtsextremismus-Einschätzung hervorgehobenen Absicht, unterschiedliche Rechtsshären für nach völkischen Kriterien eingeteilte Menschen zu schaffen, kommt man im Zweifel noch am Weitesten. Aber auch da habe ich meine Zweifel, dass diese Form von "Verfassungsfeindschaft" die richtigen Knöpfe in Karlsruhe drück.

            Und SCHEITERN in KA wäre Sch...

        • @Normalo:

          Wenn ein Begriff wie „Scheinasylant“ sich in einem Graubereich befindet, der - wie Sie es darlegen - den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit nicht erhärten kann, welches sind dann nach Ihrer Meinung die „harten“ Kriterien, die es erlauben würden, die AfD als verfassungsfeindlich einzustufen und dementsprechend einen Verbotsantrag einzuleiten?



          Sind also alle Dossiers über die AfD für die Katz‘, ob sie nun vom VS, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder anderen Parteien gesammelt wurden? Und ich möchte nicht hören, was NICHT geht, wenn es um ein AfD-Verbot geht, sondern ich möchte endlich mal wissen, was denn geht, um in der Sache voranzukommen.



          Dass die AfD nachweisbar und offen formuliert eine völkisch-nationale Ideologie und Programmatik vertritt, sollte unter uns Betschwestern eigentlich doch unumstritten sein … ebenso die Tatsache, dass dies mit unserer FDGO unvereinbar ist. Alles, was AfD-Vertreter öffentlich äußern, kann also vor dem Hintergrund dieser GRUNDSÄTZLICH rechtsextremistischen, verfassungswidrigen Positionierung eingeordnet werden.



          Wo also liegt das Problem?

          • @Abdurchdiemitte:

            Zunächst muss man sich klarmachen, dass "rechtsextrem" (oder umgekehrt "linksextrem" - oder noch anschaulicher "extreme Mitte") eine politische und keine verfassungsrechtliche Einordnung ist. Konflikte einer so vom Verfassungsschutz oder sonstwem benannten Partei mit der FDGO müssen für ein Verbot immer noch einzeln dargestellt werden. Deshalb ist Ihr Ansatz, alle bekannten Äußerungen vor dem Hintergrund einer festgestellten rechtsextremen Grundhaltung auszulegen, zwar verführerisch aber methodisch irgendwo zwischen "Kreisschluss" (die Einordnung basiert ja auf solchen Äußerungen) und "zu kurz gesprungen". Aber genug von "was nicht geht".

            Was reichen würde, ist - im Grenzbereich - schwer zu sagen. Die vorhandenen Präzedenzen, KPD und NPD, waren klare Fälle von Ablehnung der FDGO, namentlich des F und des D. Schwierig war im Fall der NPD nur der Nachweis von Eigeninitiative und machtpolitischer Relevanz. Meine persönliche Meinung ist, dass z.B Donald Trump mit der Rede vom 6. Januar oder seinem "Ihr müsst dann nicht mehr wählen" in Deutschland deutlich näher an ein Parteiverbot herankäme. Ginge die AfD so weit oder würde z. B. von "Untermenschen" reden, wäre ein Antrag sinnvoll.

            • @Normalo:

              "Zunächst muss man sich klarmachen, dass "rechtsextrem" (oder umgekehrt "linksextrem" - oder noch anschaulicher "extreme Mitte") eine politische und keine verfassungsrechtliche Einordnung ist. "

              In den Rechtswissenschaften und auch im Verfassungsrecht gibt es dafür den Begriff der Rechtsfeindschaft.

              Er bezeichnet Extremisten oder extremistische Gruppierungen, welche die freiheitliche demokratische Grundordnung in Frage stellen oder ablehnen.

              Rechtsextremismus ist juristisch zudem klar definiert und kann auch, ohne im Zusammenhang mit einer Straftat stehen zu müssen, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z. B. Entfernung aus dem öffentlichen Dienst.

              Für Einzelpersonen kann es sich im Strafrecht auf die Rechtsgutsverletzung auswirken.

              Im Zivilrecht sogar in etlichen Bereichen, von Hausrecht bis Arbeitsrecht - dafür reicht schon eine Einstufung durch den Verfassungsschutz.

              Von einer rein politischen Einordnung zu sprechen, ist daher nicht korrekt.

              • @Sam Spade:

                Für ein Parteiverbot kommt es nur auf das an, was Sie als "Rechtsfeindschaft" titulieren, und die setzt weder voraus noch wäre es ein hinreichendes Merkmal, dass hinter dieser Feindschaft ein politischer Extremismus steht. Ein ideologisch völlig flexibler Geschäftsmann beispielsweise, der einfach nur unbegrenzte Macht haben will, ist AUCH ein Feind einer demokratischen Verfassung.

                ...und verzeihen Sie bitte, dass ich auf 1200 Zeichen nicht JEDEN Satz juristisch superpräzise bis in die letzte Verästelung ausdifferenziere. Ja, eine politisch extreme Einstellung und die auf ihrer Basis verübtem Handlungen sind nicht per se und in jeder Hinsicht juristisch irrelevant - in Bezug auf Parteiverbote aber schon. Jetzt zufrieden (und bereit, sich wieder auf das Wesentliche zu konzentrieren)?

                • @Normalo:

                  Ich war nicht unzufrieden mit ihrem Beitrag, lediglich die Aussage, das es sich bei rechtsextrem lediglich um eine politische und nicht juristische Definition handelt, ist halt nicht zutreffend.

            • @Normalo:

              Natürlich wird es die AfD tunlichst vermeiden, in die Falle der von Ihnen genannten Beispiele zu tappen, zumindest ihre Funktionäre anlässlich öffentlicher Auftritte. So dumm sind die auch nicht.



              Wenn es so schwierig ist, die AfD mit verfassungsrechtlichen/juristischen Argumenten zu stellen, bleibt als Resümee doch nur, dass der demokratische Rechtsstaat auch heute in gewisser Weise wehrlos ist gegenüber seiner eigenen Demontage. Ohne ein Freund (ohnehin hinkender) historischer Vergleiche zu sein, drängt sich der Vergleich zu 1933 dann doch geradezu auf.



              Also bleibt nur, die AfD politisch zu stellen, sie durch bessere Argumente, viel wichtiger: besseres politisches Handeln zurückzudrängen. Das zu tun behauptet auch der Kanzler, seine öffentlichen Äußerungen zum Stadtbild sind allerdings nicht dazu angetan, ihm das abzunehmen.



              Was die Zustimmungswerte der AfD betrifft, bin ich ohnehin pessimistisch: anders als seinerzeit bei der NPD ist bei der AfD der point of no return längst erreicht, um ein Parteiverbot politisch noch durchzusetzen … schauen Sie nur auf die Umfragewerte in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

              • @Abdurchdiemitte:

                Nuja, ganz so pessimistisch würde ich es nicht sehen. Am Ende sind die politisch tätigen AfD-Mitglieder eine überschaubare Menge Leute, die - nach entsprechendem Beschluss in Karlsruhe - aus ihren Ämtern zu entfernen den Rechtsstaat nicht vor allzu große Schwierigkeiten stellen dürfte. Und eine Revolution würde es voraussichtlich auch nicht geben. Die AfD-Wähler und "Montagsdemonstrierer" von heute hätte man 1989 brav zuhause vor der Aktuellen Kamera gefunden.

                Daher: Ob die Katze sich das Mausen wirklich so lange verkneifen kann, bis ihr die Verfassung und ihre Organe WIRKLICH nichts mehr anhaben können, muss sich noch herausstellen. Aber Sie haben völlig Recht, dass es töricht wäre, sich auf eine hinreichende Anzahl an demaskierenden Fehltritten zu verlassen. Überzeugender Politik zu machen, ist und bleibt daher das Gebot der Stunde.

  • Und wie genau würde ein Verbot "Taten" verhindern?



    Also in dem Fall, im dem die AfD sozusagen in den Untergrund geht?

    • @Frauke Z:

      Neben der Verhinderung von Amtsübernahmen, die @Flix anführt, wäre ein Parteiverbot ein herber Schlag für den Machtapparat der AfD, weil mit der Partei und der durch sie vermittelten Wählbarkeit ihrer Mitglieder ein wesentliches Organisations-, Propaganda- und Bündelungsvehikel verloren ginge und erstmal neu (und im Zweifel anders) wieder aufgebaut werden müsste. Die AfD nutzt ja die Öffentlichkeit bislang massiv, um politisches Momentum zu generieren. Aus dem Untergrund und ohne formale Bindung hätten ihre Leute es schwerer, sich als politische Macht zu erhalten.

      Zudem dürfte das Verfassungsgericht auch ideell bei den Wählern ein anderes Ansehen genießen als die übrigen Parteien. Sein ausdrückliches "So nicht!“ hätte daher eine andere Qualität als die Ausgrenzung durch ihre natürlichen politischen Gegner es hat, und wäre mit der AfD-typischen Opferrhetorik nicht so leicht wegzuwischen. Die AfD punktet ja ganz erheblich auch mit der (hanebüchenen, aber verfänglichen) Darstellung, die "eigentliche" Vertretung des Volkes zu sein und der Demokratie neuen Schwung zu geben. Wenn nun die oberste Instanz ihr das Gegenteil bescheinigte, dürfte sie das auch sehr viel Momentum kosten.

    • @Frauke Z:

      Es würde die Rechtsextremen von der Macht fernhalten und damit verhindern, dass sie ihre menschenverachtende Politik umsetzen können. Dass sie sich um Recht und Gesetz wenig scheren, weisen sie ja nahezu täglich nach.

    • @Frauke Z:

      Wenn man zulässt, dass Faschisten demokratische Institutionen übernehmen um diese dann zusammen mit der Demokratie abzuschaffen hat man verloren. Letztlich geht es hauptsächlich um diese "Taten" und dass man mit der Wählbarkeit von Faschisten dem Bürger die Möglichkeit gibt zum Mittäter zu werden, da braucht es noch nicht mal mehr den Untergrund.a

  • „Die Unterscheidung von Deutschen und „Nichtdeutschen“ erinnere an die Rassengesetze der Nazis“

    Das ist doch nicht nur bei der AfD, diesen Unterschied machen auch alle anderen Parteien und dieser Unterschied ist auch strukturellfest verwurzelt in Behörden und Verwaltungen. Wenn auch netter formuliert, wie z.B „eingebürgerte Deutsche“. Ebenso in Medien. Da heißt es dann bla bla bla stämmiger Deutscher, oder so ähnlich. Um nichts anderes ging es doch auch bei der Debatte um die medialen Nennung der Vornamen von Täter, um zu erkennen, ob es wirklich deutsche sind oder nicht doch muslimisch/arabisch/türkischstämmiger Messerstecher oder Vergewaltiger.



    Den Zug hat nun bei Gott nicht nur die AfD vorrangig gefahren, sondern die CDU. Die Christdemokratinnen haben das so gut gemacht, dass sich die Nazis bequem und entspannt zurücklehnen konnten und nur zuschauen mussten, wie Ihnen der Wahlkampf in den Mund geflogen kam.

  • taz: **„Die AfD sollte verboten werden“, so die Warnung, „bevor aus Worten Taten werden“.**

    Das weiß man doch nicht erst seit diesem neuen 390 Seiten Schriftstück. Der Verfassungsschutz hat die AfD doch schon als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft.

    Ein AfD-Parteiverbot muss von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden und kann nur dort entschieden werden. Mit Friedrich Merz (CDU) wird aber kein AfD-Verbotsverfahren in den nächsten Jahren eingeleitet werden, das sieht man jetzt schon. Hat der BlackRock-Mann nicht sogar mal getönt, dass er die AfD halbieren will? Von dem Ziel ist er weiter entfernt als je zuvor. Laut Umfragen liegt die AfD erstmals vor der CDU. Und damit die AfD noch mehr Zulauf und auch Wähler bekommt, werden jetzt wieder Bürgergeldempfänger schikaniert und sanktioniert, damit die armen Menschen aus Frust und Wut dann auch noch die AfD wählen.

    • @Ricky-13:

      Arme Menschen, die AfD wählen; leider realistisch, aber auch paradox und selbstzerstörerisch. Die AgD ist ja gegen alles, was gerade armen (und mindestens indirekt auch mittelständischen) Menschen hilft - Bürgergeld, Mindestlohn(erhöhung), Tarif(ausweitung), höherer finanzieller Beitrag für Reiche.

    • @Ricky-13:

      Man benötigt nicht Herrn Merz für den Antrag auf ein AfD Verbotsverfahren. Das kann auch der Bundesrat beantragen.

      Aber die Grünen haben doch bis Februar über 3 Jahre mitregiert. Teilweise mit der SPD alleine. Wieso haben die denn kein Verbotsantrag gestellt.

      Die NPD ist laut Verfassungsschutz und Bundesverfassungsgericht verfassungsfeindlich und will den Staat stürzen. Im 2. gescheiterten Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht gesagt das die NPD nicht in der Lage ist den Staat zu stürzen. Deswegen wurde sie nicht Möglicherweise wird das bei der AfD auch der Fall sein.

  • Eigentlich müsste diese Fleißarbeit in allen Parlamenten zeitnah erfolgen. Dann bräuchte der Verfassungsschutz wahrscheinlich gar nicht mehr tätig werden. Würde auch wichtige Zeit sparen, bevor noch mehr Ahnungslose meinen, Faschisten und Demokratiefeinde wären die bessere Wahl.

  • "Für Schuberl steht fest: Die AfD-Fraktion vertritt ein geschlossen rechtsextremes Weltbild. „Da ist nicht einem mal was rausgerutscht, das erstreckt sich über die ganze Fraktion.“ Die Zeit der Ausreden sei daher vorbei."



    Die Saat geht auf!



    "Armin Pfahl-Traughber hält die Köpfe der Neuen Rechten für intellektuelle Tiefflieger - und begründet das brillant. Ein Team um Wolfgang Schroeder hat zudem erkundet, wie die Rechten in die Gesellschaft hineinwirken. Fazit: Für Entwarnung sehen die Politikwissenschaftler keinen Anlass."



    Quelle süddeutsche.de



    Erst kürzlich auch bei das philosophische Radio zu hören..



    Weiter Text d. Artikels d. Zeitung:



    "Der Neuen Rechten sind demnach nicht einfach konservativ und "rechts", wie dies in jeder Demokratie möglich sein muss. Sie sind rechtsextrem - und damit eine Herausforderung und womöglich eine ernst zu nehmende Gefahr für die offene Gesellschaft. Die Ideologie der Neuen Rechten ist antipluralistisch, autoritär, diktatorisch.



    Auffällig sei zudem ihre "Faszination für einen faschistischen Habitus". Damit sind unter anderem gemeint: Aktionismus, Feindfixierung, Kämpfergeist, Rigorosität, Machtwille und Opferbereitschaft..."



    Gefährl. Schnittmengen!

  • Die Grünen machen den Job des VS

    Eine Lobenswerte Fleißarbeit, die normalerweise dem Bayrischen LVS obläge, das schließlich dafür bezahlt wird. Dies nicht zu tun zum „Schutz des freien Mandats“, ist eine faule Ausrede, denn das KPD-Verbot 1956 stützte sich sehr wohl auch auf Äußerungen von Mandatsträgern in den Parlamenten.

    Gern hätte man überdies erfahren, in welchem Maße die geschilderten Verbalien mit der Geschäftsordnung des Landtages kollidieren und daher mit Ordnungsrufen der jeweiligen Sitzungspräsidenten belegt wurden.

    • @Reinhardt Gutsche:

      Es ist richtig, dass ein Parteiverbot auf im Parlament getätigte Äußerungen gestützt werden kann, OHNE dass der Inlandsgeheimdienst sie zum Gegenstand seiner Ermittlungen macht. Zum Einen braucht es keinen Geheimdienst, um so wohldokumentierte Verlautbarungen zur Kenntnis zu nehmen und juristisch zu verwerten, zum Anderen ist die Freiheit des Mandats weit mehr als eine faule Ausrede: Stellen Sie sich vor, das FBI würde im Auftrag Trumps mit Handschellen im Anschlag an den Ausgängen des US-Repräsentantenhauses und/oder des Senats campieren, um sofort auf etwaige "landesverräterische" Äußerungen linker Demokraten reagieren zu können: Totalitärer ginge es kaum. Rechtsstaatliche, repräsentativ-demokratische tabula rasa sagt daher an dieser Stelle schlicht: "None of your business.", und so hält es der hiesige Verfassungsschutz auch zu Recht.

  • Es ist löblich, dass die Grünen das zusammengetragen haben und das ist hier ein großes Bundesland.



    Es wäre gut, wenn es das für Baden-Württemberg oder Nordrheinwestphalen auch gäbe.



    Die AfD ist aus einem neoliberalen Gegenentwurf zu CDU/CSU zu einer rechtsextremen Partei geworden, die offen gegenüber Neonazis und Anhängern der NS_Ideologie ist. Diese Partei schafft schon jetzt auch eine Stimmung im Land, die Intoleranz und Gewalt gegen MigrantInnen fördert. Die AfD passt sich im Osten auch in eine Kultur, die bereits durch Nazi-Skins und Kameradschaften stark geprägt werden konnte. Dass es in Bayern auch eher NPD als neoliberaler Club ist, überrascht jetzt vielleicht noch jemanden, mich nicht.



    Die Partei entwickelt sich derart stark in diesen Bereich des Rechtsextremismus, des Rassismus und der Ausgrenzung, dass ich von einem Verbotsverfahren und Verbot ausgehe. Alles andere könnte über die nächsten Jahre zu Bürgerkriegen und Chaos führen. Jetzt kann der Staat noch handeln.

    • @Andreas_2020:

      Die Grünen saßen bis Februar mit in der Bundesregierung. Zeilweise aleine mit der SPD. Wieso haben die denn dann kein Antrag gestelt.

      Wieso stellt kein Bundesland mit grüner Regierungsbeteiligung einen Antrag im Bundesrat.

      Ja, die Grünen in Bayern haben zusammen getragen, aber weder im Bundestag noch Bundesrat ein Verfahren beantragt. Das könnte ja nach hinten los gehen.

      .

      • @Martin Sauer:

        Das ist eine gute Frage, aber dieses Mal will niemand mit dem Antrag scheitern, die gehen auf Nummer sicher. Und dafür ist es gut, wirklich sehr genau auszuwerten, wie die AfD ist, was sie will, macht, eben auch sagt in den ganzen Debatten und Drucksachen.

  • Die Frakturschrift wurde von den Nazis durch die lateinische Schrift ersetzt. Das macht die Nazi Ideologie natürlich nicht besser aber man sollte schon bei den Fakten bleiben.

  • Die AfD wusste schon warum sie die Presse nicht bei ihren Parteitagen haben wollte. Die müssen da denn immer regelrecht Kreide fressen. Wie die Leute sonst miteinander um gehen konnte



    man ja vor ein paar Wochen bei einer Bürgerbefragung in Seesen bewundern.



    Und ja auch bei anderen Parteien gibt es so was aber nicht in dem Ausmaß.

  • Eine Partei hat also nach Auswertung der Reden einer Opostionspartei festgestellt, dass diese besser verboten werden soll. Kennt man die Bedeutung des Attributs parteiisch? Für die Beurteilung, ob eine Institution verfassungsfeindlich ist, hat man in der Demokratie die Gewaltenteilung erfunden.

    • @fleischsalat:

      Sowohl AgD als auch die GRÜNEN sind in Bayern Oppositionsparteien. Und nach Deiner o.g. Auffassung darf ohnehin keine Partei eine andere kritisieren, weil sie ja jeweils "parteiisch" ist? Hä? Im Ernst? Schon mal was von a) freier Meinungsäußerung b) politischen Diskussionen c)Warnrufen gehört ?

    • @fleischsalat:

      Zwischen beiden Parteien gibt es einen gravierenden Unterschied. Die eine ist gesichert rechtsextrem, die andere steht zu den Werten unserer Verfassung. Die Schlussfolgerung, die AfD endlich zu verbieten, liegt da auf der Hand.

    • @fleischsalat:

      Die Beurteilung im Rahmen eines Verbotsverfahrens obliegt einzig dem Bundesverfassungsgericht, da haben Sie schon recht, aber dieser wird erst auf Antrag des Bundestags, Bundesrats oder der Bundesregierung tätig, dass die bayrischen Grünen hier Vorarbeit leisten für andere kann man nicht als parteiisch ansehen. Es ist eigentlich schade dass sich nicht schon andere Parteien, von CSU bis Linke, die sich zum Grundgesetz bekennen eine Arbeit in diesem Umfang veröffentlicht haben.

    • @fleischsalat:

      Es dient ja vor allem als Diskussionsgrundlage. Und doch weißt diese Zusammenstellung in eine eindeutige Richtung. Bei der AfD aber auch nicht anders zu erwarten - ich bin mir nicht sicher, ob von der AfD viel Gewaltenteilung zu erwarten wäre.

      Außerdem herrscht in Deutschland eine gewisse Gewaltenverschränkung vor. Die Instanzen kontrollieren sich gegenseitig.

  • Und trotz solcher Aussagen sind über 20% bereit die Partei zu wählen. Oder ist es gerade deswegen? Sind die erst mal an der Macht ist es zu spät. Auf was wird gewartet?

    • @Captain Hornblower:

      Darauf, dass es zu spät ist.

  • Nicht nur aus radikaldemokratischer Sicht ist die Verfassung veränderlich, auch nach dem Grundgesetz sind Änderungen daran möglich. Nur der unveränderliche Kern, das sind die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze, ist gemäß Artikel 79 Absatz 3 besonders geschützt:

    Andere Änderungen der Verfassung sind mit ausreichenden Mehrheiten also möglich und es ist völlig legal sich für solche Veränderungen einzusetzen. Erst Anfang des Jahres hat die alte parlamentarische Mehrheit eine Abwandlung der im Grundgesetz festgelegten Schuldenbremse beschlossen. Man müsste der Afd oder anderen also nachweisen, dass sei sich mit illegalen Mitteln für eine erzwungene Verfassungsänderung einsetzen und damit die geltende Verfassung brechen. Gegen derartige „Umsturzpläne“ sieht das Gesetz andere Schutzmaßnahmen vor.

    Die (Alt-)Parteien sollten ihren Herrschaftsanspruch nicht hinter dem Grundgesetz verstecken und die „linken“ Parteien stattdessen legale Spielräume für eine Demokratisierung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft einsetzen.

    • @DemokratischeZelleEins:

      Genau da hat aber die AfD eine Schwäche. Sie wirbt nicht etwa brav für die notwendigen Mehrheiten zur Änderung der Verfassung sondern erklärt platt, "durchgreifen" zu wollen, weil "das Volk" das verdiene und seine "schweigende Mehrheit" das ja auch eigentlich so wolle.

      Bislang geht sie noch nicht so weit, die Verfassung im Allgemeinen und die Demokratie im Speziellen ausdrücklich als dabei lästiges Hindernis darzustellen, das es nicht etwa sauber anzupassen, sondern mit allen Mitteln auszuhebeln und zu übergehen gilt. Aber ihr Verhalten als Parlamentarier wie auch der Vergleich mit anderen rechtspopulistischen Kräften in anderen Ländern zeigt, dass das ihre bevorzugte Methode ist und es nur eine Frage der Zeit und ihrer Machtbesoffenheit ist, dass sie das und ihre Verachtung für alle demokratischen, rechtsstaatlichen etc. Regeln, die ihr willkürliches Handeln einschränken könnten, auch offen genug für ein Verbot erklärt. Unklar ist nur, ob sie sich so lange im Zaum und die demokratische Maske im Gesicht halten kann, bis ihre faktische Macht die der verfassungsrechtlichen "Checks and Balances" überwiegt.

  • "Bevor aus Worten Taten werden" ist allerdings der entscheidende Punkt. Vielfach wird ja angeführt, ein Verbot bringe ja nicht das Gedankengut aus den Köpfen. Politische Pädagogik ist aber nicht das Ziel eines Parteiverbots. Diese Leute mögen denken, was sie wollen,. Man muss sie jedoch daran hindern, ihre Gedanken in die Tat umzusetzen.

    • @PeterArt:

      Damit genau diese menschenverachtende Gedankengut nicht wieder an die Macht kommt, ist das Parteienverbot gedacht. Den Verfasser:innen des Grundgesetzes war durchaus bewusst, dass Faschismus und Nationalsozialismus nicht über Nacht aus den Köpfen der Menschen verschwinden würden und glaubten deshalb ein Instrument geschaffen zu haben, um diese zumindest von der Macht fernzuhalten. Offenbar hat man die Rechnung ohne die Union gemacht.

  • Sehr schön, dann wird es sicher nur noch wenige Jahre dauern, bis tatsächlich jemand etwas in die Wege leitet?!



    Es wird höchste Zeit. Darum sollten wir vielleicht "von unten" etwas mehr Unterstützung suchen. Nico Semsrott hat eine, meiner Meinung nach gut durchdachte Kampagne, gestartet:



    wonderl.ink/@pruef



    Die Idee ist, sich auf das Prüfen zu fokussieren, da das Verbot sowieso dem Verfassungsgericht überlassen ist. Denn dafür, dass nun endlich geprüft wird, ob eine Partei unter Verdacht (AfD oder auch andere) verfassungsfeindlich ist, sollte doch wirklich niemand falsch finden.



    Seht euch einfach mal das 30minütige Erklärvideo zur Idee an.

    • @Jalella:

      Ja hatte ich die Tage auch gesehen, für mich der bisher beste Ansatz und auch am vernünftigsten vorgetragen, von allem, was man die letzten Jahre so gehört oder gesehen hat.

  • Seriös beurteilt man eine Partei nach ihrem Parteiprogramm. Danach nach den Anträgen ihrer Fraktionen in den Parlamenten, sowie den Aussagen ihrer gewählten Parteivorsitzenden und Parteisprechern.



    Ein Verbotsverfahren ist etwas ganz anderes als ein Verfassungsschutz-Gutachten. Zumal das letzte Verfassungsschutz-Gutachten nur aus öffentlichen Zitaten bestand. Bei einem rechtstaatlichen Verbotsverfahren bekämen alle Beteiligte Gelegenheit ihre Positionen darzustellen, und es müssen bei der abschließenden Bewertung auch entlastende Tatsachen berücksichtigt werden

  • Ehrlich gesagt, kann ich das Gerede vom Verbot nicht mehr hören. Vielleicht sollte man ja damit noch warten, bis Alice Weidel Kanzlerin ist?

    Spaß! Hätte man ein derartiges Verfahren vor Jahren angeschoben, als es diese ganzen Äußerungen ja auch schon gab, vielleicht wäre es dann jetzt so weit, dass die ihren Laden dichtmachen müssten.

    Man muss sich eben die Frage stellen, was es nach sich ziehen könnte, wenn man eine Partei verbietet, die in Sachsen-Anhalt bei 40 Prozent liegt. Sagen die Anhänger, Mitglieder und Funktionäre dann, na ja, kann man nichts machen, oder drehen die durch?

    Wer eine vernünftige Antwort weiß, kriegt ein Hähnchen von City-Chicken aus der Sonnenallee.

  • Das ist ja das absurde an der Diskussion um das Verbot der gesichert rechtsextremen Partei. Die Menschen- und Verfassungsfeindlichkeit wir allein schon in den öffentlichen Reden und Stellungnahmen ihrer Vertreter in allen Gremien von Bundestag bis hin zum Ortsrat offenbar, dass nur zu erahnen ist, was nichtöffentlich gesprochen wird.

    Warum bisher kein Verbotsverfahren angestrengt wurde, erschließt sich mir nicht. Selbstverständlich kann dies scheitern und die AfD bleibt erlaubt, ohne Verfahren bleibt sie aber in jedem Fall.

    Auch das Argument, es würde der AfD nützen, schlüge das Verfahren fehl, hat in meinen Augen keine Gültigkeit. Den größten Nutzen hat die AfD bisher aus der Übernahme ihrer Positionen durch vor allem die Union aber auch die anderen Parteien gezogen.

    • @Flix:

      Das Hauptproblem ist der fehlende politische Wille der Union, präziser: der derzeitigen Unionsspitze. Man fürchtet den Zorn der AfD-Anhänger, die ihre geliebte Nazibutze dann nicht mehr wählen können. Leider ist die Thematik der Verfassungsfeindlichkeit nicht relevant, sondern es geht rein um Parteitaktik. Leider ist die Union auch hier einmal mehr komplett auf dem Holzweg, Opfer ist ohnehin so gut wie jeder AfD-Anhänger und -wähler.



      Und wie gut das angebliche Wegregieren mit ach so plausibler Unionspolitik funktioniert sieht man ja in den Umfragen.

      • @FtznFrtz:

        Sehe ich ähnlich, ich wobei ich nur noch darauf warte, dass irgendjemand aus der Union die AfD durch Einbindung zum Quietschen bringen möchte.

        • @Flix:

          Tja, die Union im Osten, man entzaubert die AfD, wenn die in Ministerien und an Verwaltungsspitzen sitzen. Ach, die AfD hat gar nichts drauf, wer hätte das gedacht?



          Ist ein gefährliches Experiment, man weiß ja dass die Berufung Göhrings als preußischer Innenminister der endgültige Türöffner für die Nazis war.



          Rechtsextreme machen den Irrsinn normalerweise wahr, den sie vorher ankündigen, zumindest versuchen sie es.

          • @FtznFrtz:

            Bei vielen Äußerungen, die aus der Union kommen, muss man sich fragen, ob ständiges Fehlen oder ein ungenügend in Geschichte und Naturwissenschaften wohl eine Aufnahmevoraussetzung für die Partei ist.

      • @FtznFrtz:

        Fürchten sie wirklich den Zorn der afd Wähler? Die werden einfach wieder Nichtwähler. Oder müssen sich erst auf eine neue Partei einigen und Zeit und Ressourcen in die Gründung einer neuen Partei stecken.

        Was gibt es da zu fürchten? Es wird andere Gründe haben warum man hier herumeiert.

        • @Schwabinger :

          Tja, da haben Sie einen Punkt. Zumindest einen Zeitgewinn gäbe es, bis jemand anderes den großen Scheißestrom in den Köpfen anzapft.



          Aber Spahn, Linnemann, Merz und Söder verstehen? Schwierig, am Ende geht’s um Machterhalt und Fressen auf TicToc, mehr an Substanz habe ich bis jetzt nicht feststellen können.