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CDU-Länderchefs gegen BundestagsfraktionSexuelle Identität entzweit Union

Die Union brachte queere Menschen gegen sich auf. Nun stellen sich die CDU-Länderchefs beim Schutz der sexuellen Identität gegen die Bundestagsfraktion.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, beim der 45. Berlin Pride im Juli 2023 Foto: Bernd Elmenthaler/imago

Berlin taz | Kommt der Schutz der „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz? Seit Anfang Juli fordert das ein Gesetzesantrag im Bundesrat. Das Ziel: Die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes in Artikel 3 um ein Merkmal, das queere Menschen angesichts einer steigenden Zahl queerfeindlicher Angriffe besser absichern soll.

Brisant: Dass das Thema auf die Tagesordnung geraten ist, liegt an Berlins Regierungschef Kai Wegner (CDU) und seinem schwarz-roten Senat. Dessen Antrag haben sich Mecklenburg-Vorpommern unter Manuela Schwesig (SPD) sowie Schleswig-Holstein und Nordrhein-West­falen angeschlossen, die von den CDU-Ministerpräsidenten Daniel Günther und Hendrik Wüst geführt werden.

Die Union hatte im Bund zuletzt ein anderes Bild vermittelt: Bundestagspräsidentin ­Julia Klöckner empörte die queere Community mit dem Verbot, anlässlich des Berliner CSDs die Pride-Flagge auf dem Reichstagsgebäude zu hissen. Kanzler Friedrich Merz irritierte mit der Aussage, der Bundestag sei „kein Zirkuszelt“.

Die CDU ist traditionell nicht die queerpolitische Partei

Sönke Siegmann, LSU-Vorstand

Was die drei CDU-Länderchefs nun durchsetzen möchten, wird von den Par­tei­freun­d*in­nen im Bundestag mehrheitlich abgelehnt. Für eine Grundgesetzänderung sehe ihre Fraktion „keine Notwendigkeit“, so die rechtspolitische Sprecherin Susanne Hierl (CSU) – „denn der allgemeine Gleichheitssatz garantiert schon heute in seiner bewährten Formulierung einen wirksamen Schutz gegen Diskriminierung.“ Sexuelle Identität sei „ein viel zu diffuser Begriff“, die Aufnahme würde „keine substanzielle Schutzverbesserung“ bewirken.

Akzeptanz sinkt

Zwietracht in CDU/CSU? Sönke Siegmann winkt ab. Er ist Bundesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) und sagt: „Es gibt in der Union juristische und politische Auslegungen, die in Bezug auf Artikel 3 andere Ansichten vertreten. Das ist legitim, wir sind eine Volkspartei.“ Die LSU tritt seit Jahren für die Änderung ein. „Es ist doch so: Die CDU ist traditionell nicht die queerpolitische Partei“, sagt Siegmann, der in Gesprächen mit Abgeordneten um Zustimmung wirbt: „Wir müssen also intern vermitteln, dass die Erweiterung vielen Menschen einen Extraschutz bietet.“

In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Der Antrag möchte nach „Geschlechtes“ nun „der sexuellen Identität“ einfügen. Der Begriff besagt, „dass es sich bei der Sexualität um einen Bestandteil des Selbstverständnisses einer Person handelt, der nicht nur durch die sexuelle Beziehung zu einer anderen Person bestimmt ist.“ So definiert es die Antidiskriminierungsstelle.

In der Begründung verweist Berlin auch auf die zuletzt ­geringer gewordene Akzeptanz gegenüber nicht-hetero­normativen Lebensweisen und plädiert dafür, die „Schutzwirkung der verfassungsmäßigen Grundrechte dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte“ zu entziehen. Wer dies als „Symbolpolitik“ bezeichne, verkenne „Bedeutsamkeit und Auswirkungen der Verfassung“.

„Am Ende des Tages ist die Verfassung mit dem Diskriminierungsschutz das Instrument, das uns wirklich schützt“, meint Siegmann. „Andere Gesetze kann man leicht ändern, das Grundgesetz nur mit Zweidrittelmehrheit.“ Queere Menschen seien zudem „bis heute die einzige von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe, die nicht auf diese Weise geschützt ist“.

Unklar ist, ob der Antrag Erfolg haben wird. Er liegt in den Ausschüssen der Länderkammer und wird voraussichtlich im September abgestimmt. Wegner geht davon aus, „dass wir im Bundesrat für diese Initiative wahrscheinlich eine Mehrheit bekommen“. Zunächst reicht die absolute Mehrheit, um das Vorhaben in den Bundestag zu bringen. Die übrigen Länder halten sich auf taz-Anfrage bedeckt: Es laufe die interne Abstimmung, man wolle den Beratungen nicht vorgreifen. Einzig das Sozialministerium des SPD-regierten Saarlandes lässt sich zur Sache ein: Das Vorhaben sei „ausdrücklich zu begrüßen“, erklärt eine Sprecherin.

Auch die Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), signalisiert gegenüber der taz Zustimmung: Die Initiative ermögliche, „in den nächsten Wochen und Monaten viele Gespräche in Bundestag und Bundesrat zu führen, um für die notwendige Zweidrittelmehrheit zu werben“, sagt Koch. Sie sei den „unionsgeführten Ländern außerordentlich dankbar.“

Nach der Abstimmung müsse „man weitersehen“, so Wegner. „Denn für eine Verfassungsänderung im Bundestag ist dann eine Zweidrittelmehrheit erforderlich“. Ob er sein Vorgehen im Vorfeld mit der Unionsfraktion oder anderen Fraktionen abgestimmt hat, will die Senatskanzlei nicht beantworten. Sollten SPD, Grüne, Linke und SSW dafür votieren, bräuchte es 150 der 208 Unionsabgeordneten – eine fragliche Aussicht. LSU-Chef Siegmann hofft dennoch, dass er mit seinen Argumenten durchdringt: „Ich bleibe vorsichtig optimistisch.“

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51 Kommentare

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  • Ein sehr sinnvoller Vorstoß. Die Verankerung im Grundgesetz würde es einer womöglich künftigen (leider nicht unwahrscheinlichen) AfD-Mehrheit in der Regierung deutlich erschweren, die Menschenwürde und Grundrechte von queer Personen (wie es gerade vor aller Augen in den USA geschieht) abzuschaffen. Die auch hier in den Kommentaren geäußerten Abwehrmechanismen gegen "extra" Rechte für queere Personen verkennen, dass Menschenrechte (leider) sehr wohl für gesellschaftliche Gruppen noch mal einzeln ausdefiniert werden müssen. Insbesondere da leider immer noch Abwertungs- und Verschwörungsdenken gegen Minderheiten in den Köpfen der Mehrheitsgesellschaft kursieren und rechte Parteie genau dort ansetzen, um Demokratie und Menschenrechte in Gänze anzugreifen. Es ist kein Zufall, dass rechtsextreme Parteien zuerst die am wenigsten akzeptierten Minderheiten (Geflüchtete, Migrant:innen) sowie als nächstes queer Personen angreifen, weil die Mehrheit dabei oft willig mitmacht oder wegschaut.

  • Alle sollen doch so leben wie gewünscht, wenn es niemandem anders schadet. Was soll eine queere Liebe jetzt an Schaden anrichten?



    Wäre einigen in der Union für eine Antwort dankbar.



    Schön, wenn Lifestyle entspannt Privatsache wäre, ob mit Frau, Mann, was auch immer. Gleiche, universal gleiche Rechte.

  • Kinderrechte nicht rein, LGBTQ-Rechte rein? Das halte ich für ein problematisches Zeichen.

    Außerdem sollte man die praktischen Konsequenzen nicht unterschätzen. Nur noch zwei Toiletten, für Frauen und Männer, bereitzustellen, wäre dann verfassungswidrig. Da es aber meistens nicht praktikabel ist, für jede Sondergruppe ein eigenes WC zu installieren, bleiben dann noch Unisex Toiletten. Das geht, in Frankreich ist das so, aber die reine Freude für Frauen ist das nicht....

    • @Breitmaulfrosch:

      Damit Kinder und ältere Menschen besser durch das Grundgesetz geschützt werden, müßte Artikel 3, Absatz 3 um den Zusatz aufgrund "des Alters", weswegen mensch nicht diskriminiert werden darf, ergänzt werden. Vor sexuellem Mißbrauch werden Kinder dabei vom Grundgesetz her mit dem Schutz körperlicher Unversehrtheit nach Artikel 2 geschützt, die ansonsten auch im Sinne psychischer Gesundheit angegriffen würde. LGBTIAQ-Rechte scheitern nun wirklich auch nicht an WCs.

    • @Breitmaulfrosch:

      Tut mir leid, Menschenrechte sind gerade aus, wir haben sie in diesem Jahr schon für Frauen genutzt... Das eine schließt das andere nicht aus.

      In Berlin habe ich schon oft gesehen, dass das barrierefreie WC (fehlt leider auch zu oft) zum WC für alle deklariert wurde und es daneben noch die Toiletten für Frauen und die Toiletten für Männer gab, war auch schon in meiner Oberschule so. In mehrheitlich queeren Räumlichkeiten war es dann i.d.R. gleich alles unisex, weil ein einziges Klo für alle da wenig sinnvoll wäre, in der Öffentlichkeit bei durchschnittlicher Mischung reicht es aber in der Regel.

    • @Breitmaulfrosch:

      In Art. 3 GG geht es um Gleichheit vor dem Gesetz. Es geht darum, dass eine zukünftige Regierung nicht Gesetze erlassen kann, die gezielt Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ethnischen Zugehörigkeit, politischen oder religiösen Überzeugung oder eben auch ihrer sexuellen Orientierung schlechter stellen. Wieso das gegen Kinderrechte ausgespielt werden muss, erschließt sich mir nicht. 10% der Kinder sind queer. Ihr Chancen auf eine gesunde und unbeschwerte Jugend sind deutlich ggü. dem Durchschnitt gemindert. Schon mal dran gedacht?

      Außerdem kann man in Zeiten von Wikipedia und ChatGPT erwarten, dass sich Kommentaroren mal die 20 Sekunden Zeit nehmen herauszufinden, was "sexuelle Identität" bedeutet, bevor sie ihre Toiletten-Dammbruch-Scheinargumente in den Ring werfen.

    • @Breitmaulfrosch:

      Es hängt doch meist davon ab, wieviele WCs überhaupt benötigt werden. Davon ausgehend lässt sich recht einfach eine Lösung finden. Die Probleme finden mehr in der Theorie statt.

  • Solange Babys noch "präventiv" oder "wegen Hygiene" die Vorhäute abgeschnitten werden, wird das nie etwas mit "sexueller Selbstbestimmung".



    Ich würde mal damit anfangen und dann schrittweise weitergehen. Denn die Würde des Menschen sollte ja unantastbar sein usw.

  • Hallo taz,



    bitte achtet auf eure Sprache. Zunehmend wird das Wort "heteronormativ" verwendet, womit heterosexuell orientierten Menschen unterstellt wird, sie würden queeren Menschen ihre Norm aufzwingen. Aus der zitierten Ipsos-Umfrage lässt sich das für Deutschland nicht ableiten.



    Umgekehrt versuchen Queere, ihre Normen durchzusetzen. Wehe dem, der nicht (richtig) gendert. Das große Binnen-I wird nur noch von TERFs benutzt, und ob * oder : sollte mensch vorher beim queeren Zentralkomitee fragen.

    • @Klaus Bärbel:

      Heteronormativ bedeutet, dass Heterosexualität die Norm ist und mit eben einer solchen Brille auf die Menschen geschaut wird, was Coming-outs nach wie vor notwendig macht. Und dass eben nicht heterosexuelle Menschen Ausgrenzung erfahren.



      Und mir als queerer Person und allen anderen Queers, die ich so kenne, ist es komplett gleichgültig, ob und wie gegendert wird.

    • @Klaus Bärbel:

      Ein Teil meines Freundeskreises ist sehr bunt. Dass ich quasi nicht gendere, hat noch nie jemand angemerkt. Dass es für gegenderte Sprache Häme oder Bemerkungen gibt, habe ich dagegen schon häufiger mitbekommen.

      Vermutlich werde ich nach und nach auch mehr genderneutrale Sprache verwenden, einfach, weil ich es immer mehr höre. Gedanken darüber mache ich mir für gewöhnlich keine und das funktioniert sehr gut.

    • @Klaus Bärbel:

      Hier eine Opfer Täter Umkehr zu betreiben ist infam. Wo zwingen denn queere Menschen der heteronormativen Gesellschaft das Gendern auf? Ist das Gendern nicht sogar von staalicher Seite und dem Kulturstaatsminister Weimer untersagt worden? Passt dann also doch schon mit der heteronormativen CDU/CSU und AfD Staatsdoktrin und deren Diffamierungskampagne mit dem Zirkuszelt. Wenn Parteien, die im Bundestag eine Mehrheit haben und das Ganze diffamieren, dann passt das doch eindeutig mit der Verwendung des Begriffs "heteronormativ".

      • @Hannah Remark:

        Jetzt wird der Spruch mit dem Zirkuszelt sogar schon zu einer "Diffamierungskampagne". Geht es auch eine Nummer kleiner?

  • Ganz trivial wäre die GG-Änderung natürlich nicht. Gewissermaßen erhielte dadurch ein solipsistisches Argument eine rechtliche Qualität.



    Ich bin nur immer erstaunt, dass jeder Politiker (ob weiblich oder männlich), welcher der queeren Kommunität nicht jeden Wunsch von den Augen abliest und nicht jede ihrer Forderungen umgehend 1:1 umsetzt, reflexartig als "Feind der Demokratie" gebranntmarkt wird. Es darf und muss auch hier noch einen kleinen Meinungsspielraum geben.

    • @Vigoleis:

      Es gibt auch für Sie weiterhin keinen noch so kleinen Spielraum der freien Meinungsäußerung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr, dass es so viele Geschlechter gibt, wie sich Menschen da verschieden identifizieren. Das gilt natürlich nach den Urteilen des Gerichts natürlich auch dafür, ob mensch sexuell verschieden- oder gleichgeschlechtlich orientiert ist. Es kann im öffentlichen Streit der Meinungen nur verfassungsrechtlich einzig darum jetzt gehen, ob das Grundrecht der geschlechtlichen Identität und Orientierung als Freiheitsrecht genügend genau erfaßt ist wie die anderen Grundrechte in Artikel 3, Absatz 3, was meiner Meinung nach der Fall ist.

      • @Pride:

        Ich würde darauf tippen, dass das Bundesverfassungsgericht spätestens bei Xenogender dem Freiheitsrecht Grenzen setzen wird.

      • @Pride:

        Das BVerfG hat sich niemals mit der Anzahl von Geschlechtern beschäftigt.

        • @ocs:

          Doch, hat es im Urteil zur dritten Geschlechtsoption, wonach jedermensch das Geschlecht selbst bestimmt in aller Viefalt.

      • @Pride:

        Das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Anzahl der Geschlechter überhaupt nicht geäußert. Es hat lediglich entschieden, dass es neben den personenstandsrechtlichen Geschlechtseinträgen "männlich", "weiblich" und "kein Geschlechtseintrag" noch einen weiteren (positiven) Geschlechtseintrag geben müsse ("divers").

    • @Vigoleis:

      So sehe ich das auch.



      "Feinde der Demokratie" entlarven sich dadurch, indem sie versuchen, andere Meinungen zu unterdrücken oder als verwerflich darzustellen. Da sollten selbsternannte Progressive mitunter ihre eigene Wortwahl überdenken.

  • Und dann macht sich ein Nazi mal ebend einen Spass daraus und wird kurz vor Haftantritt zur Frau!

    • @Bernd Simon:

      Warten wir doch mal bis ein paar Wochen nach Haftantritt ab.

    • @Bernd Simon:

      Richtig angestellt, wird das für die Person nicht lustig...

    • @Bernd Simon:

      "Sexuelle Identität" = Identität der geschlechtlichen Anziehung.

      Ich wüsste nicht, dass sich ein Nazi mal zum Spaß für schwul erklärt hätte.

    • @Bernd Simon:

      Da lassen sich Regularieren für einbauen und das Wissen Sie auch ganz genau.

      • @Hannah Remark:

        Wir sehen doch gerade, dass die Regularien nicht greifen.

        Dabei ist der hiesige Fall noch harmlos.

        Der schottische Fall war krasser.

      • @Hannah Remark:

        Und wie sollen diesen Regularien aussehen? Wenn der äußerst schwammige Begriff der "sexuellen Identität" Grundgesetzrang erhält und jeder per einfacher Willenserklärung sein Geschlecht festlegen kann, wird es anschließend schwerlich gesetzeskonforme Möglichkeiten geben, genau das auszuschließen. Ich erinnere hier nur an die nicht allzu lange zurückliegende Debatte in Großbritannien taz.de/Transrechte...hottland/!5914854/

      • @Hannah Remark:

        Solche Regularien sind aber absichtlich nicht ins Selbstbestimmungsgesetz aufgenommen worden, weil behauptet wurde, niemand werde es missbrauchen. Und wie sollten solche Regularien lauten? Dass Nazis keine weibliche Geschlechtsidentität haben können? Übrigens sitzen schon jetzt zahlreiche Männer, die - anders als Liebich - wegen schwerer Sexualstraftaten verurteilt worden sind, in Frauengefängnissen.

  • Anfang Juli hat Merz die LSU besucht und kurz darauf im Bundestag gesagt, dass die Bundesregierung alles tun wolle, um queeren Menschen "ein gutes und auch ein sicheres Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen".



    Er wird sich an seinen Taten messen lassen müssen.

    • @mats:

      Gewalttaten und Beleidigungen gegenüber LGBTQ-Personen sind bereits jetzt strafbar. Ich glaube kaum, dass sich Gewalttäter von einer Verfassungsänderung beeindrucken lassen.

      • @Breitmaulfrosch:

        Da es nicht mehr ausgeschlossen ist, dass Leute an die Macht kommen, die diese Strafbarkeit nicht nur abschaffen wollen, sondern sich sogar an den Übergriffen beteiligen, ist es durchaus sinnvoll, die Latte höher zu hängen. Schauen Sie mal, was gerade in den USA passiert.

      • @Breitmaulfrosch:

        Darum geht es nicht. Es geht in Art. 3 GG darum, dass der Staat nicht diskriminierende Gesetze erlassen oder die Rechtssicherheit (auch in der Strafverfolgung) für eine bestimmte Gruppe außer Kraft setzen kann -- wie dies bspw. jetzt in Russland der Fall ist.

  • Der Inhalt der geforderten Begrifflichkeit der sexuellen Identität wird vom Grundgesetz speziell vom Absatz 3 des Artikel 3 erfaßt. Bzgl. der bloßen geschlechtlichen Identität wird diese nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes einschließlich insbesondere dem Urteil zur dritten Geschlechtsoption mit dem Begriff des Geschlechts dort erfaßt. Das Eingehen von Beziehungen einschließlich sexueller gehört mit dem Begriff des Geschlechtes in der Formulierung des dortigen Satzes genauso dazu, wie es für das Eingehen von Beziehungen einschließlich sexueller Art vor dem Hintergrund von Abstammung, Herkunft, Glauben, "Meinung" etc. gilt. Es ist z.B. eine Diskriminierung aufgrund des Glaubens, wenn Beziehungen einschließlich sexueller nicht eingegangen werden dürfen, wenn der Glaube ein unterschiedlicher ist. Genauso ist es von der Logik des Satzaufbaus dort her denn Diskriminierung, wenn im umgekehrten Sinn Beziehungen des gleichen Geschlechtes einschließlich eben auch sexueller nicht eingegangen werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht ist speziell in der Auslegung des Satzes noch nicht so weit, aber in der allgemeinen. - Außer bzgl. Behinderung benennt das GG keine Nazi-Opfer.

    • @Pride:

      "Außer bzgl. Behinderung benennt das GG keine Nazi-Opfer"



      Das stimmt nicht, "Rasse", politische und religiöse Überzeugung wurden wg. u.a. Verfolgung und Ermordung von Juden, Sinti/Roma, politischen Gegnern und unbeugsamen Christen sowie Zeugen Jehovas aufgenommen.

  • Wer dies als „Symbolpolitik“ bezeichne, verkenne „Bedeutsamkeit und Auswirkungen der Verfassung“.

    Selbst wenn es reine Symbolpolitik wäre: Symbole sind wichtig! Deshalb kämpft die BundesCDU dagegen.

    Merz und Klöckner sind nicht gegen queere Menschen. Sie setzen nur durch das nicht-Hissen der Regenbogenfahne ein Symbol ihrer fehlenden Solidarität.

    • @jwie:

      Merz und Klöckner sind qua Amt Platz 3 und 2 im Staat und somit für alle sich hier Aufhaltenden zuständig. Da wir lt. Eigenaussagen von Nr. 3 und 2 bzw. Privatperson "Friedrich" und "Julia" (mensch weiß es ned immer so genau...) in einer Leistungsgesellschaft leben, erfüllen die ihre Aufgaben unzureichend, deswegen ist "fehlende Solidarität" eine sehr diplomatische Verharmlosung ;) .

  • Grundsätzlich ist mir das recht. Ich glaube zwar nicht, dass das viel bringt bzw. dass das erforderlich, einfach weil ich auch der Meinung bin, dass das Grundgesetz in § 3 Abs. 3 Diskriminierungsverbote bereits ausreichend umfasst, aber gut, es schadet aber auch niemanden. Mir als nicht betroffene Person ist das gleich, für mich ändert sich ja nichts.

    Was aber endlich aufhören sollte ist die Skandalisierung der auch hier wieder dargestellten Aussagen von Merz und Klöckner. Das war nichts skandalträchtiges dran, als dass man sich über Wochen und Monate darüber ereifern müsste oder gar waghalsige Behauptungen aufstellen sollte, durch diese Aussagen würde sich jemand ermutigt fühlen, queere Personen anzugreifen.



    Kirche und Dorf sag ich dazu nur.

    ich denke, dieses Herumreiten auf recht banale Aussagen, aus denen man einiges interpretieren kann, schadet dem politischen Diskurs erheblich.

    • @Katharina Reichenhall:

      PS: und es haben sich bereits einige dadurch ermutigt gefühlt, queere Personen anzugreifen. Die Gewalttaten gegen sie haben nämlich zugenommen. Genauso wie die Gewalttaten gegen MigrantInnen zugenommen haben, seitdem es fast keine Partei mehr im Bundestag gibt, die nicht gegen sie hetzt.

      • @Jalella:

        Wo ist die Quelle, dass queere Personen aufgrund der Aussagen von Klöckner und Merz angegriffen wurden? Unterlassen Sie doch solche Behauptungen, wenn sie keinen Beweis vorbringen können. Dass Kanzler Merz persönlich für den Schutz von Queeren einsteht, hat er übrigens kurz nach seiner Aussage klargestellt.

        Was die Zunahme queerfeindlicher Straftaten angeht: Die ist seit 2015 exponentiell angestiegen, nämlich um 700 %. Was hat sich seit 2015 eigentlich in Deutschland geändert?

        de.statista.com/in...hen-in-deutschland

    • @Katharina Reichenhall:

      Wenn es nicht einfach aus Menschenliebe oder Solidarität ist, dann kann man sogar egoistisch argumentieren, dass es niemandem egal sein sollte, was da passiert. Passend hier das Niemöller-Zitat:

      »Als die Nazis die Kommunisten holten,



      habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.

      Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen;



      ich war ja kein Gewerkschafter.

      Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen;



      ich war ja kein Sozialdemokrat.

      Als sie die Juden einsperrten, habe ich geschwiegen;



      ich war ja kein Jude.

      Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.«

  • Weswegen wird nicht gefordert, den Schutz konkreter und eindeutig definierter sexueller Orientierungen (z. B. Homo-, Bi- und Asexualität) ins Grundgesetz aufzunehmen? Der Begriff der sexuellen Identität ist zu weit gefasst und umfasst z. B. auch Pädosexualität, Zoophilie und Nekrophilie. Es gibt keinen Grund, diese sexuellen Phänomene verfassungsrechtlich zu schützen.

    • @Budzylein:

      Bitte Identität und Orientierung ned in einen Topf werfen; Identität ist Selbstdefinition und ned, wie falsch behauptet, bei was mensch seinen Eros zum Glühen bringt (oder wieauchimmerzBderolleGoetheformulierthätte) !

    • @Budzylein:

      Der Vollzug pädosexueller, zoophiler oder nekrophiler Handlungen würde durch den Schutz der sexuellen Identität ja nicht legalisiert ... Und eine sexuelle Orientierung an sich ist nun mal nicht strafbar. Die genannten Gruppen sind vielmehr durch den Rechtsruck besonders bedroht ... Seit Jahren fordern Rechte eine "Todesstrafe für Kinderschänder" und so platt wie sie in ihrem Kommentar nicht zwischen Orientierung und Vollzug unterscheiden würden die Reaktionären Rächer da vermutlich auch gerne vorgehen ...

      Im übrigen wäre es doch heller Wahnsinn die sexuelle Orientierung z.B. von Pädophilen nicht zu schützen, wer aus der betroffenen Gruppe würde sich sonst noch trauen nach therapeutischer Hilfe zu suchen ...

      Allerdings erscheint mir der bereits im GG genannte Begriff sexuelle Orientierung angemessener als derjenige der Identität. Orientierung ist einfach offener und wird uns Menschen die ein Leben lang mit unserem sexuellen Begehren und unsere geschlechtlichen Selbstwahrnehmung auf der Reise sind, damit gerechter ... Sag ich jetzt mal so als Praxishete in der Prämenopause.

    • @Budzylein:

      Das mit der "Sprache" wird ja auch nicht so ausgelegt, dass alles im ganzen Land in jeder Sprache verfügbar sein muss. Dass bestimmte Sprachkenntnisse für Jobs notwendig sind, ist auch völlig normal.



      Bei Pädophilie steht auf der anderen Seite das Kindeswohl, das höher wiegt. Gegen Zoophilie haben wir das Tierschutzgesetz.

    • @Budzylein:

      valider Punkt.

    • @Budzylein:

      Es geht hier um das sein, und nicht um das tun.



      Eine sexuelle Identität hat "man", die sucht man sich nicht aus und die kann man auch nicht ablegen. Deshalb darf sie auch nicht zur Diskriminierung gereichen und muss im Umkehrschluss geschützt sein.

      • @Life is Life:

        Das Sein kann aber Tun und Tun-Dürfen zur Folge haben.

        Identitäten verändern sich im Laufe des Lebens.

        Man sucht sie sich nicht unbedingt bewusst selbst aus, aber es gibt Einflussnahmen.

      • @Life is Life:

        Das ist falsch. Wenn im Grundgesetz z. B. geregelt wird, dass Homosexuelle gegenüber Heterosexuellen nicht benachteiligt werden dürfen, dann bedeutet das nicht nur, dass Homosexuelle homosexuell "sein" dürfen, sondern auch, dass sie ebenso wie die Heterosexuellen das Recht haben, entsprechend ihrer sexuellen Orientierung zu handeln.

        Und wenn im Grundgesetz geregelt wird, dass jemand, der sich von Kindern sexuell angezogen fühlt, deswegen nicht benachteiligt werden darf, dann wäre ein Verbot, diese sexuelle Orientierung auch auszuleben, eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber Personen mit hetero-, homo- oder bisexueller Orientierung, die nicht nur so "sein" dürfen, wie sie sind, sondern auch entsprechend handeln dürfen. Die Konsequenz wäre, dass sexuelle Handlungen mit Kindern erlaubt werden müssten. Das geht gar nicht.

      • @Life is Life:

        @la suegra



        @Life is Life



        Natürlich geht es zuvorderst um das aus dem Sein wohlmöglich hervorgehende Tun, weswegen mensch verfolgt wird. Mensch wird aufgrund der Mutmaßung gleichgeschlechtlicher sexueller Handlung und der gelebten verfolgt, die nicht der Heteronormativität entspricht. So wie in meiner längeren Erläuterung hier zu Artikel 3, Absatz 3 des GG wird die zu schützende sexuelle Orientierung denn auch perfekt nur auf die Ausrichtung zum Geschlecht erfaßt und reduziert.

    • @Budzylein:

      Ja, genau dieser Punkt war mir beim Lesen des Artikels auch in den Kopf gekommen. Diese Gefahr sollte dringend vermieden werden!