Das Parlament und die Euro-Krise: Abgeblitzt

Die Bundesregierung hält nichts davon, den Vertrag zur Ausweitung des EU-Rettungsschirms vom Parlament absegnen zu lassen. Andere Länder sind da offener.

Nach Angaben der Regierung ist die Mitsprache des Parlaments zum EU-Rettungsschirm nicht nötig. Bild: dapd

BERLIN taz | Die Bundesregierung will den Vertrag für die Ausweitung des europäischen Rettungsschirms EFSF nicht formal vom Parlament beschließen lassen. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine schriftliche Frage der Grünen-Fraktion hervor, die der taz vorliegt. Änderungen am EFSF-Rahmenvertrag müssten nach dem Grundgesetz in Deutschland nicht ratifiziert werden, argumentiert Jörg Asmussen, der zuständige Staatssekretär, in dem Schreiben.

Die Blockadehaltung wird von der Opposition kritisiert. "In diesem Vertrag sind genügend Regelungen enthalten, die eine Ratfizierung verfassungsrechtlich nötig machen", sagt Manuel Sarrazin, europapolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. "Mit seiner Weigerung gefährdet Herr Schäuble nicht nur die Geduld des Parlaments mit der Regierung, er bietet auch eine verfassungsrechtliche Angriffsfläche für ewiggestrige Eurogegner. Das ist unklug."

Ob eine Ratifizierung nötig ist oder nicht, ist auch Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen den Euro-Rettungsschirm, die derzeit in Karlsruhe anhängig ist.

Andere Länder gehen bei der Einbindung ihrer Parlamente offener vor. So räumt Asmussen in seinem Schreiben ein, dass der geänderte EFSF-Vertrag in neun Mitgliedstaaten vom Parlament abgesegnet wird, darunter Irland, Spanien, Finnland. Selbst die italienische Regierung unter Ministerpräsident Berlusconi - der nicht als Vorkämpfer parlamentarischer Einbindung gilt - legt den Vertrag den Abgeordneten zur Beschlussfassung vor.

Die Regierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der die Beschlüsse des Krisengipfels der EU-Staatschefs im Juli in nationales Recht gießen soll. Nach ihrer Rechtsauffassung reicht es, das Gesetz zu verändern, das der Bundestag im Mai 2010 beschlossen hat, als der Rettungsschirm aufgespannt wurde.

Der Zeitplan ist eng. Das Kabinett soll sich Ende August mit dem Gesetz befassen, das Parlament soll es bis zum 23. September beschließen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte Anfang der Woche das Tempo der Beratungen scharf kritisiert.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.