Die AfD und Waffen gegen Flüchtlinge: Ein Fall für den Geheimdienst?

AfD-Chefin Petry rudert zurück: Auf Flüchtlinge soll doch nicht geschossen werden. Die SPD fordert, dass der Verfassungsschutz einschreitet.

Frauke Petry spricht in ein Mikrofon

Hat doch alles anders gemeint: Frauke Petry Foto: dpa

BERLIN taz | Die AfD geht auf Distanz – zu sich selbst. Ihre Partei, sagte AfD-Chefin Frauke Petry am Montag, lehne es „strikt“ ab, „dass auf Menschen geschossen wird, die friedlich Einlass in das Bundesgebiet begehren“. Die AfD wolle keine Gesetzesverschärfung, die Grenzsicherung sei „vollkommen ausreichend“.

Damit versucht die AfD-Spitze die Debatte einzufangen, die Petry zuvor losgetreten hatte. Sie sagte, Bundespolizisten müssten an der Grenze gegen Flüchtlinge „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen“. Am Montag nun betonte selbst AfD-Vize Alexander Gauland, der rechte Ausbrüche seiner Partei regelmäßig verteidigt, „gezieltes Schießen auf Menschen kommt für die AfD nicht in Frage“. Es müsse für die Polizei andere Möglichkeiten geben, die Grenze zu sichern. Co-Bundeschef Jörg Meuthen sprach von einem „Kommunikationsproblem“.

Der Entrüstungssturm von außen hielt aber auch am Montag an. Die neun SPD-Innenminister der Länder forderten nach einem Treffen in Stuttgart eine Neubewertung der AfD. Der Verfassungsschutz sollte prüfen, zumindest Teile der Partei zu beobachten, sagte Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall. Sein NRW-Kollege Ralf Jäger unterstrich dies auch mit den jüngsten „menschenverachtenden und hetzerischen Drohungen“ der AfD.

Zuvor hatte bereits SPD-Chef Sigmar Gabriel seine Forderung erneuert, die AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Deren immer drastischere Forderungen könne man nicht abtun, denn diese seien „leider ernst gemeint“. Schon im Januar hatte die SPD-Fraktion im Bundestag eine Überwachung der AfD gefordert.

„Festes Kriterium“ für Beobachtung

Die gibt es bis heute nicht – auch in den Ländern der SPD-Innenminister nicht. Aus Rheinland-Pfalz hieß es nur, man äußere sich grundsätzlich nur gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium oder in den Verfassungsschutzesberichten über Beobachtungsobjekte. In Brandenburg, wo die AfD mit einer zehnköpfigen Fraktion im Landtag sitzt, wurde immerhin betont, die Entwicklung der AfD werde „aufmerksam verfolgt“. In Thüringen versicherte Verfassungsschutzchef Stephan Kramer, auch er einem SPD-Innenminister unterstellt, man prüfe die aktuellen AfD-Äußerungen „sorgfältig“. „Wir schauen, ob sich daraus möglicherweise eine neue Bewertung ergibt.“

Bundesverfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen betonte zuletzt stets, dass es ein festes Kriterium für eine Beobachtung gebe: ein Handeln gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Dies sehe man bei der AfD bisher nicht erfüllt. So lange müsse man „auch mit Meinungen leben, die wir vielleicht nicht teilen oder sogar ablehnen“.

Eine Überwachung der Partei als Ganzes sei derzeit nicht zulässig, sagten auch die SPD-Innenminister. Zumindest einzelne rechtsextreme Mitglieder oder Gruppen in der Partei sollten aber beobachtet werden. Genau dorthin blickt der Verfassungsschutz schon jetzt: Geschaut werde, welchen Kurs die Partei einschlägt und ob Rechtsextremisten „steuernden Einfluss“ nähmen, heißt es aus den Ländern. Langfristig könnte aber noch ein anderer Punkt relevant werden, an dem der Verfassungsschutz aktiv werden muss: bei „Bestrebungen gegen das friedliche Zusammenleben der Völker“.

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