Die taz darf Details zur Dresdner Handydatenaffäre erfahren. Von der Funkzellenüberwachung betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Einsicht in Ermittlungsunterlagen.von Sebastian Erb

Taz-Mitarbeiter (nicht im Bild) dürfen mehr über die Erfassung ihrer Mobilfunktdaten erfahren. Bild: dpa
BERLIN taz | Im Rechtsstreit über die massenhafte Erhebung von Handyverbindungsdaten hat die taz vor Gericht einen Erfolg errungen. Die Journalisten, deren Daten beim Dresdner „Handygate“ im Februar 2011 erhoben wurden, haben das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten des entsprechenden Verfahrens.
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Das hat das Amtsgericht Dresden nun beschlossen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte die Einsicht verweigert und als Grund den Datenschutz der Beschuldigten und einen „erheblichen Aufwand“ angeführt.
Das sah das Gericht anders. „Die grundsätzlich schutzbedürftigen Interessen der Beschuldigten und Zeugen des Ermittlungsverfahrens (…) haben hier zurückzutreten“, heißt es in dem Beschluss. Eine Anonymisierung reiche aus. Die von der sogenannten Funkzellenauswertung Betroffenen hätten so die Möglichkeit für eine „nachhaltige Überprüfung der Tätigkeit staatlicher Behörden“.
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung im linken Spektrum und hat in diesem Zusammenhang rund um die Dresdner Antinaziproteste im Februar 2011 mehr als eine Million Handyverbindungsdaten erhoben. Mehr als 300.000 Menschen waren betroffen, die meisten unbeteiligte Anwohner und Demonstranten sowie Journalisten, Politiker und Anwälte.
Die Sammelwut, die von der taz aufgedeckt worden war, hatte den Protest von Datenschützern und Politikern hervorgerufen. Das Amtsgericht Dresden hingegen hat vor zwei Wochen die Funkzellenauswertungen selbst für rechtmäßig erklärt. Sie sei für die Ermittlungen unabdingbar gewesen und auch der „mildeste Eingriff in die Rechtsposition unbeteiligter Dritter“.
Gegen diesen Beschluss haben mehrere Betroffene, darunter Abgeordnete der Linksfraktion in Sachsen, Beschwerde eingelegt. Nun muss das Landgericht Dresden entscheiden, eine Frist gibt es dafür nicht. Noch sei keine Beschwerde beim Gericht eingegangen, sagte ein Sprecher der taz.
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Foto: time. / photocase.com
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