Ermittlungen gegen Megaupload: Plötzlich ohne Daten

Wegen der Ermittlungen gegen Megaupload verlor ein US-Sportreporter wichtige Daten, die im Cloud-Dienst gespeichert waren. Nun klagt er auf Herausgabe.

Der einfachste Weg Dateien hochzuladen – Runterladen ist schwerer. Bild: dapd

BERLIN taz | Ein Sportreporter klagt in den USA auf die Herausgabe seiner Daten, die er seit der Beschlagnahme der Server von Megaupload nicht mehr abrufen kann. //www.eff.org/document/brief-interested-party-kyle-goodwin:In einem Dringlichkeitsantrag fordert Kyle Goodwin die Herausgabe von Videodaten, die auf Megaupload gespeichert waren.

Megaupload ist ein Cloud-Speicherdienst, der im Januar von der US-Bundespolizei vom Netz genommen wurde. Sie geht davon aus, dass über die Website zahlreiche urheberrechtlich geschützte Dateien getauscht wurden. Firmengründer Kim Schmitz alsias Kim Dotcom wurde in Neuseeland festgenommen, ist aber derzeit auf Kaution frei.

Im Antrag stellt Goodwin seine Firma vor, die Videoaufnahmen von Schulsportereignissen macht und veröffentlicht. Er habe eine Sicherheitskopie seines Rohmaterials im „Cloud“-Speicherdienst von Megaupload abgelegt für den Fall, dass seine Festplatte einen Schaden habe. Dies sei Mitte Januar geschehen – da aber zu diesem Zeitpunkt Megaupload bereits von der US-Bundespolizei vom Netz genommen wurde, habe er keinen Zugriff auf seine Daten mehr.

„Herr Goodwin muss ohne eigenes Verschulden beachtliche Verluste für sein Unternehmen hinnehmen“, sagte Corynne McSherry von der Bürgerrechteorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die Goodwin vor Gericht vertritt. Im Antrag heißt es: „Es ist eine Sache legal gegen einen Urheberrechtsverletzer vorzugehen, jedoch etwas ganz anderes dies auf Kosten unbeteiligter Dritter zu tun, ohne den Versuch den Kollateralschaden zu vermeiden oder zu reduzieren.“

Wer hat die Daten?

Es sei unklar, wer nun im Besitz der Daten von Megaupload sei. Einerseits habe die Regierung erklärt, die Kontrolle über die Daten an den Hoster zurückgegeben zu haben, andererseits wolle der Hoster die Megaupload-Server ohne Bezahlung nicht weiter betreiben.

Zudem hätte die Hosting-Firma keinen direkten Zugriff auf die Daten. Die US-Regierung hingegen habe das Geld von Megaupload eingefroren, sodass die Firma den Zugriff auf die Daten nicht ermöglichen könne. Das Gericht hingegen könne dafür sorgen, dass Goodwin seine Daten zurückerhält.

Die EFF geht davon aus, das Goodwins Antrag zu einem Präzedenzfall werden kann: Weltweit 150 Millionen Menschen hätten Megaupload genutzt, außerdem seien mehr als 100 weitere Websites wegen Ermittlungen vom Netz genommen worden. „Es ist wahrscheinlich, dass es noch viele solche Fälle geben wird, bei denen Kunden eines Cloud-Dienstes ihr Eigentum wegen eines Ermittlungsverfahrens verlieren“, sagte EFF-Anwältin Julie Samuels.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.