FAQ zur Nord-Stream-Sprengung: Der Soldat, der mit der Segelyacht kam
In Hamburg beginnt der Prozess gegen den Kopf des ukrainischen Kommandos, das die Ostseepipelines gesprengt haben soll. Alles, was Sie wissen müssen.
Foto: Ronald Wittek/epa
Am Mittwoch beginnt in Hamburg der Prozess wegen der Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines 2022. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht muss sich der 50-jährige Ukrainer Serhii K. verantworten, der seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt. Das zunächst bis Ende Februar geplante Verfahren wirft neben der Frage nach der individuellen Schuld eine Reihe übergeordneter Fragen auf: Geht die Tat auf das Konto der ukrainischen Streitkräfte? Hat K. auf Befehl gehandelt? War Präsident Wolodymyr Selenskyj über den Angriff informiert oder hat er ihn gar angeordnet? Waren die Pipelines ein legitimes Kriegsziel der Ukraine?
Was ist geschehen?
Am 26. September 2002 kam es zu gewaltigen Explosionen an zwei Stellen der Pipeline, nordöstlich und südöstlich der dänischen Insel Bornholm. Drei der insgesamt vier Röhren waren danach so stark beschädigt, dass sie unbrauchbar waren.
Was ist der Tatvorwurf?
Die Bundesanwaltschaft wirft Serhii K. vor, er habe ein Kommando angeführt, das die Pipelines im September 2022 gesprengt hat. Angeklagt ist er als „Mittäter eines Kriegsverbrechens des Angriffs gegen zivile Objekte“, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken sowie der Störung öffentlicher Betriebe.
Laut Bundesanwaltschaft soll K. als Offizier der ukrainischen Armee mit weiteren Militärangehörigen und „im Auftrag staatlicher Stellen“ den Plan gefasst haben, die Nord-Stream-Pipelines zu zerstören. Ziel sei es gewesen, zu verhindern, „dass Russland die Einnahmen aus dem Handel mit Erdgas zur Finanzierung seiner Kriegsführungsanstrengungen nutzt“.
Dazu habe K. eine siebenköpfige Gruppe aus Berufstaucher:innen, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten um sich geschart. Er selbst sei mit einem gefälschten ukrainischen Pass über Polen nach Deutschland eingereist. Über Mittelsmänner habe die Gruppe in Rostock-Warnemünde die 15 Meter lange Segelyacht „Andromeda“ gechartert. Im Sporthafen Wiek auf Rügen sollen die Ukrainer „größere Mengen militärisch verwendbarer Hochleistungssprengstoffe“ an Bord gebracht haben und in See gestochen sein.
In der Nähe Bornholms soll die Gruppe um Serhii K. bis zum 22. September in über 70 Meter Tiefe sechs Sprengsätze mit Zeitzündern an zwei Stellen in der Nähe Bornholms angebracht haben. Eine davon liegt nur wenige hundert Meter außerhalb der dänischen Hoheitsgewässer. Detoniert sind die Sprengsätze vier Tage später, am 26. September frühmorgens und abends. Die „Andromeda“-Crew war zu diesem Zeitpunkt längst wieder an Land.
Neben Serhii K. ist inzwischen ein weiterer Verdächtiger in Haft: der Taucher Wolodymyr Z. wurde im kroatischen Pula festgenommen. Er soll dort nach Informationen der britischen Times ein Filmteam beraten haben, das einen Spielfilm über die Nordstream-Sprengung dreht. Deutschland hat seine Auslieferung beantragt. Derselbe Mann soll vorher bereits in Polen festgenommen worden sein, das seine Auslieferung an Deutschland jedoch abgelehnt habe.
Wie ist die Beweislage?
Laut der Anklageschrift, aus der mehrere Medien zitieren, ist Serhii K. auf dem Foto seines gefälschten Passes, der bei der Einreise nach Polen gescannt wurde, zweifelsfrei zu erkennen. Ein weiteres Foto von ihm gibt es offenbar wegen eines Missgeschicks: Er soll zu schnell gefahren und geblitzt worden sein.
Beim Beladen der „Andromeda“ in Wiek sollen die wortkargen Osteuropäer, die so spät in der Saison noch mit schwerem Gepäck auf große Segeltour gehen wollten, einem Urlauber so verdächtig vorgekommen sein, dass er ihren Transporter fotografiert hat. Und an Bord der Yacht wollen Ermittler Spuren des verwendeten Sprengstoffs gefunden haben.
Am schwersten wiegen jedoch Indizien, die erst rund um die Verhaftung von Serhii K. fast drei Jahre später, im August 2025, aufgetaucht sind. Er war mit seiner Familie im Urlaub im italienischen Rimini, als er auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen wurde. Dabei wurde sein Handy beschlagnahmt, auf dem Ermittler Seekarten des Gebiets östlich von Bornholm und technische Details der Nord-Stream-Pipelines gefunden haben wollen.
Auch Äußerungen von K., die er in Telefonaten aus der Auslieferungshaft gegenüber seiner Ehefrau gemacht haben soll, sollen auf seine Tatbeteiligung hindeuten. Er habe darin vor allem seine Rolle als Militär betont. Was K. wohl nicht geahnt hat: Die Polizei hörte seine Gespräche ab.
Ist die deutsche Justiz überhaupt zuständig?
Die Tatorte wurden mit Bedacht ausgewählt, sie liegen in internationalen Gewässern und den ausschließlichen Wirtschaftszonen von Dänemark und Schweden, was keine hoheitlichen Rechte begründet. In beiden Ländern wurden die deshalb Ermittlungen bald wieder eingestellt.
Der Generalbundesanwalt begründet seine Zuständigkeit über einen Umweg: Weil der „Taterfolg“ – die Funktionsunfähigkeit der Pipelines – auch auf deutschem Staatsgebiet eintrat, wo die Leitungen endeten, gelte die deutsche „Strafgewalt“. Dieser Sicht hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) angeschlossen, als er im Januar eine Haftbeschwerde von Serhii K. abgewiesen hat. Die deutsche Justiz sei auch deswegen zuständig, weil die Tat „geeignet war, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen“, heißt es.
Nebenklagen der Betreiber hat das Oberlandesgericht indes abgelehnt, unter anderem, weil den Gazprom-Töchtern kein „existenzieller“ Schaden entstanden sei. Die auf einige hundert Millionen Euro geschätzten Reparaturkosten der Pipelines seien im Verhältnis zu den Baukosten von fast 17 Milliarden Euro eher gering.
Ist Serhii K. von der Strafverfolgung auszunehmen?
Völkerrechtliche Immunität besitzt Serhii K. laut BGH nicht, diese gelte bei „geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten“ nicht. Ob der Anschlag auf die Pipelines das Werk von Geheimdienstlern ist, gehört allerdings zu den Fragen, die noch zu klären sind. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg aus dem Kriegsvölkerrecht könne Serhii K. sich „aller Voraussicht nach“ nicht berufen, entschied das Gericht. Denn erstens gelte das nicht für verdeckte Militäroperationen und zweitens handele es sich bei den Pipelines um zivile Objekte. Ob daraus auch folge, dass die Sprengung ein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch sei, hatte der BGH ausdrücklich offengelassen.
Das Hamburger Oberlandesgericht wird auch die Frage beschäftigen, ob Serhii K. als Soldat schlicht Befehle ausgeführt haben könnte. Es würde dann darum gehen, ob er möglicherweise rechtswidrige Befehle als solche hätte erkennen und verweigern müssen. Dieser Punkt wird schwer zu klären sein, da seine Verteidigung bislang mitgeteilt hat, ihr Mandant habe keine Aussagegenehmigung der ukrainischen Armee.
Was bedeutet der Prozess für das Verhältnis zur Ukraine?
Es ist gerade eine Woche her, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj eine „strategische Partnerschaft“ vereinbart hat. Der Ukraine hat er dabei weitere Hilfszahlungen in Milliardenhöhe und weitere Waffenlieferungen zugesagt, damit sie sich in Russlands Angriffskrieg verteidigen kann.
Gleichzeitig muss sich in Hamburg ein ukrainischer Offizier dafür verantworten, dass er dasselbe aus ukrainischer Sicht sehr effizient und kostengünstig getan hat, ohne dass dabei ein Mensch zu Schaden gekommen wäre. Das ist für viele Ukrainer:innen schwer zu verstehen. Die Bürgerinitiative Vilni_De_Ua aus Hamburger Ukrainer:innen hat deswegen angekündigt, am Mittwoch vor dem Hamburger Strafjustizgebäude gegen die Bewertung der Pipeline-Sprengung als Kriegsverbrechen zu protestieren.
Die ukrainische Regierung bestreitet, an dem Anschlag beteiligt gewesen zu sein. Sollte der Prozess anderes zutage fördern, könnte das die Beziehungen mit Deutschland schwer beschädigen. Die Unterstützung des bedrängten Landes, die hierzulande schon jetzt umstritten ist, könnte noch schwerer zu rechtfertigen sein.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
meistkommentiert