KOMMENTAR NICHTRAUCHERSCHUTZ: Keine faulen Kompromisse

Das Hamburger Nichtraucherschutzgesetz ist ein fauler Kompromiss gewesen, den die Karlsruher Richter zu Recht beanstandet haben.

Kompromisse zu schmieden, ist eine Kunst. Nur wenn alle Beteiligten das Gefühl haben, dass ihre Interessen noch ausreichend gewahrt sind, kann der Kompromiss einen Konflikt langfristig befrieden. Bei der Gesetzgebung müssen die Beteiligten - meist Koalitionspartner - aber immer noch die Kontrolleure vom Bundesverfassungsgericht fürchten, die sich oft als die besseren Gesetzgeber verstehen.

So haben bei der Einführung von Rauchverboten einst 14 Bundesländer, inklusive Hamburg, als Kompromiss die Einrichtung von Raucherräumen zugelassen. Doch Karlsruhe intervenierte 2008 und setzte weitere Ausnahmen für kleine Einraum-Kneipen durch. Seitdem ist es in diesen Bundesländern schwer, eine rauchfreie Eckkneipe zu finden. Das war ein Urteil auf Kosten des Nichtraucherschutzes.

Diesmal beanstanden die Karlsruher Richter nun das Hamburger Nichtraucherschutzgesetz. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass reine Trinkgaststätten einen Raucherraum einrichten dürfen, Speisegaststätten aber nicht. Dieses Urteil ist besser. Denn der Kompromiss aus schwarz-grüner Zeit hatte keine innere Logik. Er drangsalierte Gastronomen und Raucher, ohne für Nichtraucher einen echten Vorteil zu bringen.

Dieser faule Kompromiss wurde von Karlsruhe also zu Recht beanstandet.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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