Katholische Schule vs. Muslime: Kleine Glaubensscharmützel

Eine katholische Bekenntnisschule darf die Aufnahme eines muslimischen Schülers rechtmäßig verweigern, wenn der nicht am Religionsunterricht teilnehmen will.

Mathe geht klar – beim Religionsunterricht scheiden sich die Geister Bild: dpa

DORTMUND taz | Die katholische Bonifatius-Grundschule in Paderborn darf die Aufnahme eines muslimischen Schülers verweigern, weil er nach dem Willen seiner Eltern nicht am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten teilnehmen soll. Das geht aus einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor ( Az. 19 B 1042/13), der eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt.

Die Eltern des kleinen Bülent wollten ihren Sohn in der katholischen Grundschule anmelden, weil sie nur 200 Meter von ihrer Wohnung entfernt liegt. Die Bonifatius-Schule ist eine sogenannte Bekenntnisschule. An diesen Schulen wird nach den Grundsätzen einer der beiden christlichen Konfessionen unterrichtet. Sie sind nicht zu verwechseln mit Gemeinschaftsschulen, unter deren Dach beide Konfessionen Platz haben.

Im vergangenen November wollten die Eltern ihren Sohn anmelden. Sie sollten ein Formular mit dem vorformulierten, ausdrücklichen Wunsch nach einer Teilnahme am Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten unterschreiben. Das lehnten sie ab. Daraufhin verweigerte Schulleiter Alfred Alberti die Aufnahme des Schülers.

Die Sache hat eine Vorgeschichte: Bülents Schwester besucht bereits die Bonifatius-Schule. Bei ihrer Anmeldung seien die Eltern mündlich über den obligatorischen Religionsunterricht informiert worden, sagt Alberti. „Als der Unterricht anlief, hat sie die Teilnahme verweigert“, berichtet er. Die Schule wollte das Kind nicht in den Religionsunterricht zwingen.

Doch die Angelegenheit war damit nicht erledigt, denn das Schulamt schaltete sich ein. „Das Schulamt Paderborn hat uns angewiesen, die Informationen zum Religionsunterricht schriftlich an die Eltern zu geben“, sagt Alberti.

Eltern zogen vor Gericht

Die Eltern zogen gegen die Ablehnung ihres Sohnes vor Gericht. Vergebens. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts urteilten, „dass der Schulleiter einer Bekenntnisgrundschule die Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung seiner Eltern mit der Teilnahme am Religionsunterricht und an den Schulgottesdiensten dieses Bekenntnisses abhängig machen darf“.

Auch dass im konkreten Fall weniger als die Hälfte der Schüler katholisch sind, ändere nichts am Charakter der Bekenntnisschule – und damit an der verpflichtenden Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und Gottesdienst.

Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland ist der Auffassung, dass das Urteil und das Verhalten der Schule nicht integrationsfördernd sind. „Dieses Urteil ist extrem unklug“, sagt Sprecher Aiman Mazyek.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) ist empört über die Entscheidung des Gerichts und das Vorgehen der Schule. „Das ist diskriminierend“, sagt IBKA-Sprecher Rainer Ponitka. Er fordert die Abschaffung der Bekenntnisschulen. „Das sind Relikte aus der Zeit der Glaubenskriege.“

Ein Drittel Bekenntnisschulen in NRW

Bekenntnisschulen gibt es außer in NRW nur noch in Niedersachsen. In ganz NRW sind etwa ein Drittel der Schulen Bekenntnisschulen, 90 Prozent davon katholisch. „Es ist erforderlich, flächendeckend ein Angebot an neutralen Schulen zu schaffen“, fordert er. Wenn Eltern wollen, müssen Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden. Aber die Hürden sind hoch. Zwei Drittel der Eltern müssen zustimmen.

Rektor Alberti weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück „Bei uns steht Bekenntnisschule drauf“, sagt er. „Und dann ist auch Bekenntnisschule drin.“

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