Kein Gnadengesuch von Pussy Riot: Pussies betteln nicht um Gnade

Die Musikerinnen von Pussy Riot werden gegen das Urteil in Berufung gehen. Ein Gnadengesuch bei Präsident Putin lehnen sie ab. Ein Gericht prüft eine Klage gegen Sängerin Madonna.

Weltweit gibt es Solidaritätsaktionen für Pussy Riot, wie diese vor dem Kölner Dom. Bild: dapd

MOSKAU afp | Die drei zu Haftstrafen verurteilten Musikerinnen der russischen Punkband Pussy Riot wollen kein Gnadengesuch bei Präsident Wladimir Putin einreichen. „Mit dieser Gnade sollen sie zum Teufel fahren“, hätten die Frauen auf eine entsprechende Nachfrage ihrer Anwälte geantwortet, sagte Verteidiger Nikolai Polosow am Montag der Nachrichtenagentur afp. Er bekräftigte jedoch, gegen die Urteile in Berufung gehen zu wollen.

Die 22-jährige Nadeschda Tolokonnikowa, die 24-jährige Maria Alechina und die 30-jährige Jekaterina Samuzewitsch waren am Freitag des „Rowdytums“ aus religiösem Hass schuldig erklärt und zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Sie hatten im Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ein sogenanntes Punkgebet gegen Putin aufgeführt. Nach Ansicht von Beobachtern könnte die Strafe in einem Berufungsverfahren reduziert werden.

Noch am Montag wollte die russische Polizei den Regierungskritiker und früheren Schachweltmeister Garri Kasparow verhören. Er war am Freitag in Moskau bei einer Solidaritätskundgebung für Pussy Riot festgenommen worden und kam am Samstag zusammen mit etwa 50 weiteren Demonstranten wieder frei.

Laut Berichten wird Kasparow vorgeworfen, einem Polizisten ins Ohr gebissen zu haben. Kasparow wies den Vorwurf zurück und berichtete von Misshandlungen in der Untersuchungshaft.

Ein Gericht in St. Petersburg will nach eigenen Angaben zudem bis zum Ende der Woche über die Zulassung einer Klage gegen die US-Sängerin Madonna befinden. Die Klage wurde von russischen Aktivisten eingereicht, nachdem Madonna bei einem Konzert in der Stadt für die Rechte Homosexueller geworben hatte.

In St. Petersburg war im Februar ein Gesetz in Kraft getreten, das ein öffentliches Eintreten für Homosexualität und Pädophilie verbietet.

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