Kommentar EU-Reform zum Urheberrecht: Ein Traum für Facebook und Faschisten

Die Vorlage zur Urheberrechtsreform bringt marginale Verbesserungen. Der Uploadfilter allerdings wird die umfänglichste Vorzensur bislang.

Eine Menschenmenge benutzt Virtual-Reality-Brillen

Werden keine positiven Effekte für europäische Kreative haben: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter Foto: reuters

Marija Gabriel, die Digitalkommissarin der EU, ist sich sicher: Die Urheberrechtsreform, die im März zur Abstimmung im Parlament steht, sei eine Stärkung für den kulturellen und kreativen Sektor der EU. So kann man die technologische und politische Monstrosität, die da geschaffen wird, natürlich auch beschreiben.

Tatsächlich bringt die Vorlage einige marginale Verbesserungen. Was aber keinerlei positiven Effekt für die europäischen Kreativen haben wird, sind das in Artikel 11 auf europäische Ebene gehobene Leistungsschutzrecht und die Verpflichtung zur Einrichtung sogenannter Uploadfilter. Letztere bedeuten den Zwang, von NutzerInnen generierte Inhalte vor Veröffentlichung auf Rechteverletzungen zu überprüfen.

Angesichts der Datenmenge, die sekündlich online geht, bedarf es zur Umsetzung der Regelung extrem leistungsfähiger technischer Filter. Diese zu entwickeln wird Großkonzernen mit entsprechender Finanzkraft vorbehalten sein. Weil Google und Facebook da die Einzigen sind, die den Vorgaben überhaupt genügen können, ist der Artikel 13, der die Uploadfilter vorschreibt, eine langfristige Rückversicherung für ihre marktbeherrschende Stellung.

Die Infrastruktur, die zur Überwachung des Datenverkehrs entwickelt werden muss, wird außerdem die umfänglichste Vorzensur aller Zeiten werden. Daran werden sicher nicht nur Musikverlage und Filmverleihe interessiert sein, sondern auch der eine oder andere Despot oder „illiberale Demokrat“.

Seltsame Wendung der Geschichte

Die Wiederbelebung des Leistungsschutzrechts schließlich ist eine seltsame Wendung der Geschichte. In Deutschland im Wesentlichen auf Betreiben des Springer-Verlages eingeführt, erwies es sich schon mit der Einführung als Desaster. Alleine die Drohung der Suchmaschine Google, Verlinkungen, für die Abgaben an die Verlage zu entrichten wären, einfach abzuschalten, genügte, um das Gesetz mit Inkrafttreten praktisch unwirksam werden zu lassen.

Wie das auf europäischer Ebene anders laufen soll, bleibt das Geheimnis der EU-Institutionen. Die EU hätte mit der überfälligen Reform pragmatische Lösungen finden können, die vielleicht nicht der Goldstandard des digitalen Zeitalters gewesen wären, aber immerhin die Kreativen und Rechteinhaber in größerer Breite finanziell unterstützen würden. Etwa durch eine pauschale Urheberrechtsabgabe, deren Erlöse den bereits bestehenden Verwertungsgesellschaften zufließen könnten. Dagegen ist das Leistungsschutzrecht ein schlechter Witz, die Uploadfilter aber nur eines: ein fickpissiger Fiebertraum für Face­book und Faschisten.

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Jahrgang 1976, Redakteur für die tageszeitung 2006-2020, unter anderem im Berlinteil, dem Onlineressort und bei taz zwei. Public key: https://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=vindex&search=0xC1FF0214F07A5DF4

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