Kommentar Fluggastdaten: Der Trend zum Überwachungsstaat

Die EU plant eine eigene Vorratssammlung von Fluggastdaten. Wird sich in Deutschland Widerstand dagegen regen? Zweifel sind angebracht.

Früher war alles übersichtlicher. Da konnten sich die Europäer entrüsten, wenn die USA die Daten europäischer Flugreisender fünfzehn Jahre lang speichern und auswerten wollten. Das wollen die USA zwar noch immer, und jetzt soll auch ein neues Abkommen geschlossen werden, doch in Europa hat man längst ähnliche Pläne. Und die Diskussion über die NSU-Nazimorde hat gezeigt, dass auch in Deutschland ein Bedürfnis nach allwissenden Sicherheitsbehörden besteht.

Die Sammlung der Fluggastdaten ist eine gewaltige Vorratsdatenspeicherung. Auf diese Datensammlung wird nicht nur im Verdachtsfall zugegriffen, sondern sie wird sogar genutzt, um erst einen Verdacht zu erzeugen. Die Methoden des US-Heimatschutzministeriums sind undurchschaubar. Die Folgen auch. Doch können die Europäer die USA hier zu nichts zwingen. Schließlich geht es um die Einreise auf ihr Territorium.

Bedenklicher ist, dass die EU inzwischen eine eigene Vorratssammlung von Fluggastdaten plant. Zwar sollen die Daten nur fünf Jahre lang gespeichert werden, doch das Prinzip ist das gleiche. Selbst den Verdachterzeugungsvoodoo wollen die Europäer den USA nachmachen. In Dauer und Qualität geht die geplante Regelung für Fluggastdaten sogar noch über die umstrittene EU-Vorratsdatenspeicherung für Telekom-Daten hinaus.

Wird sich in Deutschland Widerstand dagegen regen? Angesichts der jüngsten Diskussion über den Nazi-Terror sind Zweifel angebracht. Die dröhnendsten Kritiker der Sicherheitsgesetze riefen jetzt auch am lautesten "Staatsversagen", weil die Sicherheitsbehörden die rechte Terrorgruppe nicht erkannt haben. Eine vorübergehende Hysterie - oder dreht sich das innenpolitische Klima nachhaltig zugunsten eines allwissenden Präventivstaats?

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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