Kommentar Mollath-Urteil: Freispruch mit Makel

Mollaths Einweisung in die Psychiatrie war Unrecht. Die Misshandlungsvorwürfe aber bleiben bestehen. Das Urteil ist ein auch Erfolg für den Rechtsstaat.

Gustl Mollath auf dem Weg ins Landgericht Regensburg. Bild: reuters

Gustl Mollath hat gewonnen und verloren. Gewonnen hat er, weil seine Einweisung in die Psychiatrie ein Unrechtsurteil war, das Richterin Elke Escher gegeißelt hat. Die Begründung von Mollaths damaligen Richtern und Gutachtern, Mollath sei gefährlich, weil er Dutzende Autoreifen zerstochen habe, zerlegte sie sorgfältig. Die Vorwürfe sind ihm nicht nachzuweisen.

Weder ist sicher, dass es immer der gleiche Täter war, noch wurde bei Mollath eine Tatwaffe gefunden. Das Schreiben, in dem Mollath mehrere der Geschädigten als Mitglied eines Komplotts gegen ihn bezeichnete, ist nur ein Indiz, mehr aber auch nicht. Nie hätte es einem Richter ausreichen dürfen, um so gravierend in das Leben eines Menschen einzugreifen, ihm sieben Jahre seines Lebens zu rauben. Das Urteil ist deshalb auch ein Erfolg für den Rechtsstaat.

Verloren hat Mollath, da die Richter überzeugt waren, er habe seine Frau geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt. Ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat ist das aber nicht. Die Sichtweise ist nachvollziehbar. Dass Mollaths damalige Frau, Petra M., erheblicher stumpfer Gewalt ausgesetzt war, bestätigte nicht nur der Rechtsmediziner. Auch gegenüber drei Zeugen schilderte Petra M. die Misshandlung weitgehend konstant. Und es bleibt immer noch der Arzt, dessen Attest die Verletzungen bestätigt.

Unklug war von Mollath, sich selbst nie genau zu der Tat zu äußern. Seine Version, die Verletzungen würden von einem Sprung aus dem Auto stammen, erscheint deshalb unglaubhaft. Richterin Escher hat mit ihrem Urteil bewiesen, dass sie trotz des Unrechts, das Mollath erfahren hat, kein Auge zudrückt. Sie hat aber auch die erheblichen Fehler der bayerischen Justiz beanstandet. Mollaths Vorwurf, es fehle hier an Aufklärungswillen, ist daher nicht gerechtfertigt.

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