Gegen die Verurteilung zu zwei Jahren Haft gehen die Anwälte der drei „Pussy-Riot“-Musikerinnen in Berufung. Andere Bandmitglieder sollen im Ausland sein.

Lupenreiner Rechtsstaat: Gegen das Urteil vom 17. August gehen die Anwälte von Pussy Riot in Berufung. Bild: dapd
MOSKAU dapd | Pussy Riot wehrt sich gegen die Verurteilung von drei Aktivistinnen: Die Verteidigung der zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilten regierungskritischen Mitglieder der russischen Punkband hat am Montag Berufung gegen das Urteil eingelegt.
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Der Antrag sei an das zuständige Moskauer Chamowniki-Gericht übermittelt worden, sagte Anwältin Violetta Wolkowa. Die Vollstreckung des Urteils ist damit laut russischer Gesetzeslage vorerst ausgesetzt.
Sie hätten schnell gehandelt und die Berufungsklage zunächst nur kurz begründet, sagte Anwalt Nikolaj Polosow der Nachrichtenagentur Rapsi. Ein Nachtrag werde dem Gericht später übermittelt, sagte er. Eine Sprecherin des Chamowniki-Gerichts bestätigte den Eingang der Klage. Ein Datum für eine Verhandlung werde jedoch erst nach einer eingehenden Prüfung bekannt gegeben, sagte sie.
Die drei Aktivistinnen waren am 17. August nach rund fünf Monaten in Untersuchungshaft wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ verurteilt worden. Sie hatten im Februar mit bunten Häkelmasken auf den Köpfen - ihrem Markenzeichen - in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ein sogenanntes Punk-Gebet aufgeführt und die Gottesmutter angerufen, Präsident Wladimir Putin zu „verjagen“. Ein Video der Aktion fand im Internet eine riesige Resonanz. Das Urteil hatte über die Landesgrenzen hinaus scharfe Kritik an der russischen Justiz und an der Amtsführung Putins hervorgerufen.
An der Protestaktion im Februar hatten sich insgesamt fünf Frauen beteiligt, nur drei wurden jedoch festgenommen und verurteilt. In der vergangenen Woche hatte die russische Polizei eine Fahndung nach weiteren Mitgliedern von Pussy Riot eingeleitet.
Am Sonntag teilte die Band auf ihrem mutmaßlichen Twitter-Konto mit, dass zwei Aktivistinnen ins Ausland geflohen seien, um sich vor der Verfolgung durch die Justiz zu schützen und um „ausländische Feministinnen“ für neue Protestaktionen zu rekrutieren.
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