Luftangriff in Kunduz: Ermittlungen können starten

Ein Untersuchungsausschuss soll sich mit dem Luftangriff in Kundus beschäftigen. Für die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein ist endlich der Bericht der Feldjäger eingetroffen.

Was genau geschah beim Luftangriff auf den Tanklaster? Bild: dpa

BERLIN taz | Noch vor Weihnachten soll es einen Untersuchungsausschuss zur Vertuschungsaffäre nach dem Luftangriff in Kundus geben. Der Verteidigungsausschuss des Bundestags beschloss am Mittwoch, in der kommenden Woche einen Untersuchungsauftrag zu formulieren. In zwei Wochen soll er sich dann in einen Untersuchungsausschuss verwandeln. Dies sieht das Grundgesetz so vor.

Dazu müssen sich Koalitions- und Oppositionsfraktionen allerdings noch einig werden, was von ihren Sitzungen geheim bleiben soll. SPD, Grüne und Linke verlangen, dass ein großer Teil der Sitzungen öffentlich stattfindet, die Koalitionsfraktionen wollen die Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen zulassen.

Doch haben Grüne und Linke bereits angekündigt, dass sie im Zweifel einen weiteren parlamentarischen Untersuchungsausschuss verlangen werden. Diese Drohung könnte für eine Einigung reichen – zumal Union und FDP sich ebenfalls zu Transparenz bekennen.

Während der Ausschuss eher die Beschönigung und Vertuschung durch die Bundesregierung behandelt, befasst sich die Justiz mit der Frage, ob sich Oberst Georg Klein strafbar gemacht hat, als er das Bombardement zweier Tanklaster mit bis zu 142 Toten orderte.

Seit Anfang November prüft die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, ob ein Kriegsverbrechen vorliegt. In einer ersten Stellungnahme hieß es, nach bloßer Zeitungslektüre habe man noch keinen Anfangsverdacht. Das dürfte sich inzwischen aber geändert haben.

Seit Wochen werten die Bundesanwälte den Nato-Untersuchungsbericht aus. Wie die taz erfuhr, schickte das Verteidigungsministerium nun endlich auch den Feldjäger-Bericht, den der ehemalige Minister Franz Josef Jung (CDU) den Ermittlern wochenlang vorenthalten hatte. "Wir mussten nicht mahnen", sagte Oberstaatsanwalt Frank Wallenta auf Nachfrage, "hätten es aber sicher bald getan." Außerdem übersandte das Verteidigungsministerium weitere Unterlagen, die die Bundesanwaltschaft auch prüfen muss.

Wie man in Karlsruhe hört, kann das noch Wochen dauern. Bisher wird nur geprüft, ob überhaupt ein Ermittlungsverfahren gegen Klein eingeleitet wird. Voraussetzung für ein Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch ist, dass in Afghanistan ein "bewaffneter Konflikt" vorliegt.

Außerdem müsste es Anhaltspunkte dafür geben, dass Klein "sicher erwartete", es werde bei dem Bombardement unverhältnismäßig viele zivile Opfer geben. Im bewaffneten Konflikt ist nicht jede Tötung von Zivilisten strafbar.

Wenn die Bundesanwaltschaft einen bewaffneten Konflikt verneint, wäre das für Klein eher ungünstig. Dann müsste eine normale Staatsanwaltschaft den Fall übernehmen und wegen Mord oder fahrlässiger Tötung ermitteln. Im normalen Strafrecht sind die Strafbarkeitsschwellen niedriger und die Strafen höher als im Kriegsrecht.

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