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Maja T. nach dem HungerstreikAllein in Orbáns Ungarn

40 Tage war Maja T. im Hungerstreik. Doch die Isolationshaft bleibt. Verantwortung für die rechtswidrige Auslieferung hat bisher niemand übernommen.

Maja T. im Juni, zu Beginn des Hungerstreiks, im Prozess in Budapest – bei dem 24 Jahre Haft drohen Foto: Daniel Alfoldi/Zuma Press/imago

Berlin taz | Maja T. isst wieder. Am Montag hat die 24-jährige nonbinäre Person aus Thüringen wieder angefangen, Nahrung zu sich zu nehmen, in kleinen Portionen, ergänzt mit Vitaminen. 40 Tage lang war Maja T. zuvor im Hungerstreik. Aus Protest gegen die Isolationshaft in Ungarn, die nun schon seit gut einem Jahr andauert. Gegen die rechtswidrige Auslieferung. Gegen die angedrohten 24 Jahre Haft.

Es gehe Maja wieder etwas besser, sagt Vater Wolfram Jarosch. „Das ist eine große Erleichterung.“ Maja T. hatte den Hungerstreik beendet, weil es gesundheitlich nicht mehr anders ging. 14 Kilogramm Körpergewicht hatte T. verloren, die Blutwerte waren kritisch, Leber und Niere angegriffen, die Herzfrequenz zeitweise auf 30 Schläge pro Minute gesunken. Maja T. war in ein Haftkrankenhaus an der ungarisch-rumänischen Grenze verlegt worden, 260 Kilometer von Budapest entfernt. Ungarische Ärzte stellten eine Zwangsernährung und die Implantation eines Herzschrittmachers in Aussicht.

Nun befindet sich T. weiter im Haftkrankenhaus, hinter Stacheldraht, weiter in Isolationshaft. An der Situation der An­ti­fa­schis­t*in hat sich nichts geändert. Auch nicht durch einen Besuch von Géza Andreas von Geyr, dem Staatssekretär von Außenminister Johann Wadephul (CDU), am Dienstag bei der Orbán-Regierung. Zum Ergebnis des Gesprächs wollte sich das Auswärtige Amt nicht äußern, der Inhalt sei vertraulich. Zuvor schon aber hatte Wadephul betont, dass Ungarn ein Interesse an einer eigenen Strafverfolgung bekräftigt habe. Maja T. reagierte inzwischen mit einer Erklärung: „Werden meine Forderungen weiter ignoriert, bin ich entschlossen, den Hungerstreik erneut aufzunehmen.“

Im Februar 2023 soll T. mit anderen deutschen Linken mehrere Rechtsextreme in Budapest brutal verprügelt haben, auch mit Schlagstöcken, am Rande des „Tags der Ehre“, eines europaweiten Neonazi-Aufmarschs. Die Angegriffenen erlitten Platzwunden, Knochenbrüche, Prellungen. Zurück in Deutschland wurde T. im Dezember 2023 von Zielfahndern in einem Berliner Hotel gefasst – zuvor hatten diese Telefone von Freunden überwacht und eine Person auf dem Weg zu einem Treffen mit T. observiert. T. wurde in der JVA Dresden inhaftiert – und am 28. Juni 2024, nach einem Beschluss des Berliner Kammergerichts, nach Ungarn ausgeliefert. Rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht später feststellt.

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Bisher nicht nachgewiesen, ob Maja T. mit angriff

Seit Februar läuft in Budapest nun ein Prozess gegen Maja T. – mit einer Strafandrohung von 24 Jahren Haft. Die Beweisaufnahme konnte bisher nicht nachweisen, dass T. zu den vermummten Angreifern gehörte: Es gibt Videos, die Maja T. laut Ermittlern „wahrscheinlich“ damals in Budapest zeigen. Auf den Tatvideos selbst aber sind nur Vermummte zu sehen. Maja T. selbst schweigt zu den Vorwürfen, erklärte zu Prozessbeginn lediglich, es gebe in der Anklage „kein einziges Wort, das mein Leben, meine Persönlichkeit skizziert und auf Tatsachen beruht“.

Auch Vater Wolfram Jarosch pocht auf die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe müssten natürlich geklärt werden, sagt er. Aber rechtsstaatlich. Zuletzt war der 54-jährige Biologielehrer aus Protest von Jena, der Heimatstadt der Familie, nach Berlin gelaufen. Dem Auswärtigen Amt übergab er dort eine Petition mit gut 100.000 Unterschriften, die eine Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland fordern. Am Mittwoch machte sich Jarosch erneut auf den Weg, von der JVA Dresden nach Budapest, 800 Kilometer zu Fuß – hungernd. Ein Marsch für Gerechtigkeit, sagt er.

Seit Mittwoch ist Vater Wolfram Jarosch zu Fuß auf dem Weg nach Budapest, ein Protestmarsch „für Gerechtigkeit“ Foto: privat

Sachsens Staatsschutz-Chef verteidigt Auslieferung

Auch eine andere Frage treibt den Vater um. Wer übernimmt Verantwortung für die rechtswidrige Auslieferung seines Kindes vor einem Jahr? Bisher niemand. Eine neue Debatte darüber entfachte ausgerechnet Denis Kuhne, Chef des Staatsschutzes Sachsen, dem die Soko Linx untersteht, die auch gegen Maja T. ermittelte. In einem Interview mit der Sächsischen Zeitung kritisierte er kürzlich, es finde im Fall Maja T. eine Täter-Opfer-Umkehr statt. Schließlich gehe es bei den Budapest-Angriffen um versuchten Mord und eine kriminelle Vereinigung. Dass die Auslieferung verfassungswidrig war, sei „eine verkürzte Darstellung“. Das Verfassungsgericht habe nur gerügt, dass das Berliner Gericht die Haftverhältnisse für nonbinäre Personen in Ungarn nicht ausreichend geprüft habe – nicht dass diese tatsächlich „unmenschlich“ seien. Dass Ungarn autokratisch sei, sieht Kuhne nur „angeblich“ so. Und warnte, die Proteste für T. könnten sich radikalisieren.

Wolfram Jarosch empören die Aussagen Kuhnes. Er betont erneut die Unschuldsvermutung und spricht von „ungeheuerlichen Unterstellungen“, fordert eine öffentliche Entschuldigung. Gerade er habe sich immer für friedlichen Protest eingesetzt, sei mit seinen Fußmärschen vorangegangen. „Wie kann man noch friedlicher demonstrieren?“ Auch Kuhnes Bild von Ungarn sei verharmlosend, sagt Jarosch. Tatsächlich hat die EU Ungarn zuletzt wegen Rechtsstaatsverstößen Fördermittel in Milliardenhöhe vorenthalten. Das Land steht in der Kritik wegen seines Vorgehens gegen NGOs und die queere Community.

Auch der grüne Bundestagsabgeordnete Helge Limburg kritisiert Kuhne scharf: „Der Staatsschutzchef relativiert den Verfassungsbruch seiner Behörde.“ Kuhne müsse sich fragen, „ob er seiner Aufgabe, nämlich diesen Rechtsstaat zu schützen und zu verteidigen, noch gewachsen ist“. Sven Richwin, Anwalt von Maja T., nennt Kuhnes Aussagen „irritierend plump“. Der Beschluss des Verfassungsgerichts sei eindeutig.

So hatte das oberste Gericht explizit erklärt, dass mit der Auslieferung Maja T.s Grundrechte verletzt wurden. Zwar erfolgte dies mit der Begründung, dass das Gericht nicht ausreichend geprüft habe, welche Haftumstände nonbinäre Personen in Ungarn erwarteten und konkret Maja T. Aber das Gericht sah sehr wohl „hinreichende Anhaltspunkte für systemische oder allgemeine Mängel“. Es verwies etwa auf einen Bericht der NGO „Hungarian Helsinki Committee“, auf eidesstattliche Erklärungen ehemaliger Inhaftierter und auf die Einschätzung des Berliner Kammergerichts selbst, das noch bei der Haftanordnung gegen T. der ungarischen Regierung eine „gender-, homo- und transfeindliche Politik“ attestierte.

Das Berliner Gericht hatte am Ende dennoch dem Auslieferungsersuchen zugestimmt, da es sich auf Zusicherungen des ungarischen Justizministeriums verließ, dass es für T. menschenrechtskonforme Haftbedingungen ­geben werde und die Option, nach einer möglichen Verurteilung die Haftstrafe in Deutschland abzusitzen. Angaben, so das Bundesverfassungsgericht, die genauer hätten überprüft werden müssen.

Auslieferung schon Tage im Voraus genau vorbereitet

Unterlagen, welche die taz einsehen konnte, zeigen zudem, wie Berliner und sächsische Behörden die Verteidiger von Maja T. bei der Auslieferung überrumpelten. Schon am 20. Juni 2024, acht Tage vor dem Termin, schrieb das Berliner LKA vertraulich an die Berliner Generalstaatsanwaltschaft, dass die Auslieferung von T. „noch nicht offiziell verkündet“ sei, aber in einer knappen Woche erfolgen solle. Zu rechnen sei dann mit „gewalttätigen Protesten und Störaktionen“. Deshalb müsse die Auslieferung „zeitnah“ erfolgen. Auch die sächsische Polizei wurde eingeweiht. Der Plan war zunächst, T. mit einem regulären Linienflug nach Ungarn zu bringen, in Begleitung von Beamten. Später wurde die Idee verworfen und ein Hubschrauber organisiert, der in Dresden bereitstehen sollte. Intern wurde „strikte Geheimhaltung“ eingefordert, Polizeikräfte wurden unter einer Legende für einen nächtlichen Einsatz angefordert.

Am Mittag des 27. Juni dann fällte das Berliner Kammergericht seinen Beschluss und erklärt die Auslieferung von T. für zulässig. Um 13.30 Uhr wurden die sächsische und Berliner Polizei informiert, die JVA Dresden, die Bundesanwaltschaft, die Bundespolizei und das BKA. Wer nicht informiert wurde: die Verteidiger von T. Das erfolgte erst dreieinhalb Stunden später, um 17.05 Uhr – nach Feierabend der Anwälte.

In der folgenden Nacht klopften Beamte um kurz vor 2 Uhr an die Zellentür von Maja T. in der JVA Dresden. Erst nach mehrfachen Insistieren T.s soll ein Anruf mit Verteidiger Maik Elster möglich gewesen sein. Der soll einem LKA-Beamten mitgeteilt haben, dass man Verfassungsbeschwerde einlegen werde. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft beteuerte später, dass nur allgemein eine Beschwerde angekündigt wurde – was der Verteidiger bestreitet. Später räumt die Behörde ein, sie habe nicht genau gewusst, was der Verteidiger dem LKA-Beamten gesagt hatte. Einen direkten Kontakt zur Staatsanwaltschaft in der Nacht verweigerte das LKA den Anwälten und verwies auf die Geschäftszeiten. Um 3.25 Uhr wurde T. aus der Zelle geholt, vom Flughafen Dresden zur österreichischen Grenze geflogen und um 6.50 Uhr der Polizeiinspektion Schärding abgesetzt. Von dort ging es mit einem Transporter nach Ungarn, wo T. um 10 Uhr an ungarische Polizisten übergeben wurde.

Vater stellte sich vor Gefängnis-Ausfahrt

Die Familie wurde derweil im Unklaren über den Verbleib von T. gelassen. Noch in der Nacht eilte Vater Wolfram Jarosch zur JVA Dresden, fragte nach dem Verbleib seines Kindes und wollte die Gefängnisleitung sprechen. Das wurde ihm verwehrt. Als kurz vor acht Uhr am Morgen zwei Polizeifahrzeuge aus der JVA kamen, verstellte er ihnen den Weg, wich kurz darauf aber zur Seite. Auch einige Un­ter­stüt­ze­r*in­nen waren vor Ort und die Großeltern, sie hatten für den Tag einen Besuchstermin bei T. Um kurz vor 10 Uhr teilte die JVA den Angehörigen mit, dass T. nicht mehr vor Ort sei.

Kurz darauf warnte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft intern diverse Behörden, dass aufgrund eines ersten taz-Artikels die Öffentlichkeit nun über die Auslieferung Bescheid wisse – aber nicht, dass diese bereits „abgeschlossen“ sei.

Auch die Verteidiger wussten nichts über den Verbleib von Maja T. Um 7.38 Uhr schickten sie einen über Nacht geschriebenen Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht, um die Auslieferung noch zu stoppen. Karlsruhe informierte darüber auch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Um 10.50 Uhr untersagte das Gericht dann die Auslieferung – auch weil T. „keine realistische Möglichkeit“ gehabt habe, vom Rechtsschutz Gebrauch zu machen. Die Staatsanwaltschaft antwortete darauf nur, dass Maja T. längst in Ungarn sei und man keinen Zugriff mehr habe.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) erklärte später nur, dass man die Entscheidung des Verfassungsgerichts „zur Kenntnis genommen“ habe. Die Auslieferung könne aber „nicht rückgängig gemacht werden“. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) beteuerte, die sächsische Polizei habe nur Amtshilfe geleistet. „Originär zuständig“ seien die Berliner Behörden gewesen, die auch die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit getragen hätten.

SPD-Mann sieht Vertrauen „massiv infrage“ gestellt

Wolfram Jarosch dagegen fordert Konsequenzen. „Hier wurden nicht nur die Rechte meines Kindes missachtet. Es handelt sich um einen gezielten Angriff auf die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat.“ Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Falko Droßmann, der T. in ungarischer Haft besuchte, fordert, die Auslieferung müsse „umfassend juristisch und politisch aufgearbeitet“ werden. Der Vorgang stelle das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren „massiv infrage“. Maja T. gehöre nach Deutschland zurückgeholt.

Auch Lan­des­po­li­ti­ke­r*in­nen sehen die Sache längst nicht abgeschlossen. Die sächsische Linken-Abgeordnete Jule Nagel fordert ebenso ein Ende „des rechtswidrigen Zustands“ und die Rückholung von Maja T. Auch sie kritisiert Staatsschutzchef Kuhne scharf. Ihr Berliner Parteikollege Niklas Schrader sieht auch Berlins Justiz weiter „für dieses menschenrechtliche Debakel“ mitverantwortlich. „Da reicht es nicht, wie die Justizsenatorin beschämt in die Luft zu gucken und keine Verantwortung zu übernehmen.“

Und so setzt Wolfram Jarosch seinen Protest-Hungermarsch nach Budapest fort, erreichte am Freitag Prag. Und Maja T. sitzt weiter in Isolationshaft. Gerade erst lehnte ein Berufungsgericht einen Antrag von T. auf Hausarrest ab. Wegen fortdauernder Fluchtgefahr, aber auch weil T. „nicht das geringste Anzeichen einer freiwilligen Unterwerfung“ zeige und versucht habe, mit dem Hungerstreik Druck auf das Gericht aufzubauen.

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58 Kommentare

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  • Es tut mir Leid,

    aber wer ins Ausland reist um eine Straftat zu begehen sollte da auch bestraft werden. Die ist im jeden Land gleich gesetzt. Es gibt Dutzende Fälle das aus anderen Ländern die Leute einreisen und straffällig werden und dann auch hier bestraft werden. Und da ist es egal ob du ein Trans bist oder sonst was. Und das gilt auch da unten.

    Klar das dies so gemacht worden ist finde auch ich nicht gerecht, aber selbst wenn es alles seinen fairen Gang gelaufen wäre. Wäre es zu Protesten gekommen und hätte danach so gemacht werden müssen. Dies ist mittlerweile auch kein Einzelfall mehr. Und jeder der was oder irgendwie mit der Materie sich auseinandersetzt (egal ob links oder rechts) wüsste das das so oder so gekommen wäre.

    Mit freundlichen Grüßen



    Verfasserin

  • Es gibt keine rechtswidrige Auslieferung für die jemand Verantwortung übernehmen muss. Zu dem Zeitpunkt als Maja T. nach Ungarn ausgeflogen gab es ein rechtskräftiges Urteil des OLG Berlin, das sie überstellt werden darf. Erst als Maja T. schon in ungarischer Haft war kam eine andere vorläufige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

    Wieso hat der Anwalt eigentlich nicht nach der Entscheidung des OLG Berlin Rechtsmitel eingelegt. Dazu hätte er 30 Tage Zeit gehabt, und weitere 30 Tage Zeit diese zu begründen. Die Überstellung wäre erst einmal ausgesetzt worde, da das OLG Urteil nicht rechtkräftig gewesen wäre. Er hat die Einstweilige Anordnung aber erst gestellt als Maja T. schon im Hubschrauber saß, und das Gericht erst regulär um 9 Uhr öffnet.

    • @Martin Sauer:

      "Wieso hat der Anwalt eigentlich nicht nach der Entscheidung des OLG Berlin Rechtsmitel eingelegt?"

      Im Auslieferungsrecht des IRG gibt es kein ordentliches Rechtsmittel gegen Auslieferungen und somit auch keine Revision. Einzige Möglichkeit Rechtsschutz zu erhalten ist eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. Das Recht muss jeder Person gewährt werden, die ein Gerichtsurteil hinsichtlich der Konformität mit der Verfassung anzweifelt. Nur hat dieser Schutz erst dann rechtliche Gültigkeit, wenn ein positiver Beschluss des BVerfG vorliegt. Bis dahin gilt das Urteil und kann auch vollstreckt werden.

  • Man vergleiche das Verhalten des Staates und der Kommentatoren hier mit folgendem Fall:



    taz.de/Verzoegerun...3088&s=fretterode/

    Auf dem rechten Auge blind, dafür maximale Härte gegen Links.

  • Wenn Zwei das gleiche machen, ist dass immernoch nicht das selbe. Ich würde mich Fragen, wie die TAZ Artikel und der Kommentarbereich aussehen würde, wenn Maja Torben hieße und als dummer Fascho in Ungarn linke Aktivisten zusammengeschlagen hätte.

  • Rechtsstaatlich würde ich erwarten, dass im Falle von



    Menschenrechtsverletzungen ein Verfahren vor dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzustreben ist. Die große mediale Aufmerksamkeit des Falles und die hohe Unterstützung von M.T. in linken Gruppen sollte es sicher möglich machen, dass diverse NGOs eine solche Vorgehensweise unterstützen.

    Meiner Recherche nach existiert aber keine entsprechender Antrag. In diesem Fall muss man davon ausgehen, dass die Vorwürfe gegenüber Ungarn zwar sicher nicht beliebig substanzlos sind, aber auch nicht gravierend genug, um ein Verfahren anzustoßen.

    Fazit: Solange es kein entsprechendes Verfahren bzw. Urteil dazu im EMGR dazu gibt, ist es gut und richtig, dass M.T. in Ungarn vor Gericht steht. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Auslieferung muss vor Deutschen Gerichten geklärt werden.

  • Jeder, der einen anderen mit einer Eisenstange totschlagen oder erheblich verletzen will, gehört ins Gefängnis. Die gezeigte Solidarität ist völlig unangebracht.

    • @Peter Maier:

      Sie möchten Absichten unabhängig von ihrer Ausführung mit Gefängnis bestrafen, verstehe ich Sie da richtig?

      • @Phoebe:

        2§ 223 STGB:



        "Körperverletzung



        (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

        (2) Der Versuch ist strafbar."

        --- (2) D E R V E R S U C H I S T S T R A F B A R ! ! ! ---

        Sagen Sie es mir, ob sie etwas richtig verstanden haben!

        • @DenkeDran:

          Gesetze zitieren und sie richtig auslegen ist so eine Sache für sich.

          Im Sinne von 223 StGB bedeutet Versuch, dass der Täter zur Tat ansetzt, sie jedoch nicht vollendet.

          Wer nicht zwischen Versuch und Absicht unterscheiden kann, sollte gegenüber anderen Foristen nicht noch zusätzlich auf den Imperativ zurückgreifen.

        • @DenkeDran:

          Normalerweise reagiere ich auf Imperative nicht - dies nur zur Info für zukünftige Kommunikationsversuche. Also: Peter Maier hat geschrieben: " jeder, der einen anderen ... erheblich verletzen will, gehört in Gefängnis." Hier geht es um die Absicht, also einen Gedanken. Über die tatsächliche oder versuchte Gewaltanwendung hat er sich nicht geäußert. (2) stellt die Strafbarkeit einer versuchten Körperverletzung fest. Ein Beispiel: Die Körperverletzung misslingt, weil die angegriffene Person ausweicht. Dieser Fall ist in dem Satz von Peter Maier nicht gegeben, er schreibt nur über die Absicht. Wäre eine Absicht mit einer tatsächlichen oder versuchten Körperverletzung identisch, so wäre Magie real. Glauben Sie an Magie?

    • @Peter Maier:

      Sicherlich, aber zuerst muss bewiesen werden, dass der Angeklagte schuldig ist. Und bis dahin kann man doch Solidarität zeigen, oder? Sie haben ihn schon vor der Gerichtsentscheidung für schuldig gesprochen. Das nenne ich nicht Justiz.

  • Die Person ist ja nicht wahllos ins Knast gekommen. Warum sollte der Staat sich da einmischen? Sie ist nach Ungarn gefahren und wusste ganz genau was passieren kann!

    • @Marcelo:

      Ja? Ist es strafbar, nach Ungarn zu fahren?

    • @Marcelo:

      Es geht aber um die Abläufe hier in Deutschland - was stimmt in Sachsen nicht mit unserer Rechtsstaatlichkeit ?

      • @Alex_der_Wunderer:

        Es waren die Berliner, die die Hauruck-Aktion eingefädelt haben, nicht die Sachsen. Wenn schon fett pauschalieren, dann bitte wenigstens im richtigen Bundesland...

  • "Verantwortung für die rechtswidrige Auslieferung hat bisher niemand übernommen. "

    Vielleicht ist ja schon jemandem aufgefallen, dass hier niemand eine Verantwortung für irgendwas übernimmt.

    Wegducken, ausweichen, verleugnen ... das sind doch die Strategien.

    • @Bolzkopf:

      Wo gab es denn eine rechtwidige Auslieferung. Als Maja T. in Ungarn gelandet war gab es noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Also gab es auch keine rechtswidrige Auslieferung.

      Und wieso hat der Anwalt von Maja T. nicht Rechtsmitel gegen das Urteil des OLG Berlin eingelegt. Dazu hätte er 30 Tage Zeit gehabt, und das Urteil wäre nicht vollstreckbar gewesen. Nein der wartet bis Maja T. im Hubschrauber sitzt und das Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäss um 9 Uhr öffnet.

    • @Bolzkopf:

      👍👍

    • @Bolzkopf:

      Hat den Maja Verantwortung für ihr Taten übernommen?

  • Um 17.05, als der Beschluss des OLG zugestellt worden ist, war der Anwalt im Feierabend. Um 2.00 Nachts war er dann aber telefonisch erreichbar. Nicht sehr glaubwürdig

  • Wer sich in ein anderes Land begibt, um dort vorsätzlich schwere Straftaten zu begehen, muss sich nicht wundern, wenn er nach den Gesetzen dieses Landes behandelt und vielleicht auch verurteilt wird. Mein Mitleid mit Maja T. hält sich sehr in Grenzen.

    • @drrainerklimkeaufalarich:

      Er wurde bis jetzt nicht schuldig gesprochen

  • Ist schon schräg wenn Leute die sich zur gemeinschaftlichen Selbstjustiz zusammenfinden, für sich selbst auf volle Rechtsstaatlichkeit pochen.

    • @Jan Grobe:

      In einem Rechtsstaat reichen allerdings derlei Vorwürfe nicht aus, um Rechtsstaatlichkeit im Umgang mit Menschen zu verwerfen.

      Genau genommen reichen nicht einmal nachgewiesene Vorwürfe dafür aus - Rechtsstaaten sind tatsächlich für alle da, sogar Verbrecher. Sich in einer vergleichbaren Situation auf den Rechtsstaat zu berufen, ist in dem Sinne durchaus nicht schräg, sondern die einzige Alternative, die einen nicht in noch größere Schwierigkeiten bringt.



      Schräg wirkt das ganze nur aus einem autoritären Reflex heraus, der sich seit "Auge um Auge" nicht wesentlich weiterentwickelt hat. Sehr menschlich, aber für die Beurteilung solcher Fragen völlkommen unbrauchbar.

  • Wieder mal ein komplettes Versagen des Justiz-Apparats und eine hinterfotzige Vorgehensweise der Behörden. Offensichtlich war man sich der Tatsache bewusst, dass man Maja T. Rechtsschutz verweigert, denn ansonsten hätte man auch die Verteidiger zeitnah informiert.



    Aber es handelt sich ja nur um eine Transperson. Man stelle sich vor, es handelte sich um das Kind einer/s bekannten PolitikerIn. Wieso entsteht der Eindruck, dass in einem solchen Fall anders vorgegangen worden wäre?



    Isolationshaft ist Folter.

    • @Hatespeech_is_not_an_opinion:

      Als Transperson in eine Zelle voller Männer gesperrt zu werden ist vielleicht auch nicht besser? Und solange es keine Trans-Gefängnisse gibt, ist es schwierig...

  • "Wer nicht informiert wurde: die Verteidiger von T. Das erfolgte erst dreieinhalb Stunden später, um 17.05 Uhr – nach Feierabend der Anwälte." - Die "Bericht"-Erstattung nimmt stellenweise absurde Züge an. Ein Anwalt, der um 17.05 h Feierabend hat und dann deswegen nicht mehr erreichbar sein soll, hat wohl seinen Job verfehlt.

  • Hallo, ich bin 100% für die Annahme der Unschuld. Aber warum handelt es sich dann bei den, von "linken Aktivisten ???" , schwer verletzten Menschen um rechtsradikale, wie Sie es in ihrem Artikel behaupten? Gibt es einen Unterschied ob ich " Rechte","Linke" Menschen, angreife und den Verlust von menschlichen Leben billigend in kauf nehme ? Ich empfinde jegliche Art von Gewalt als Terrorismus. Auch wenn diese von " non binären Personen " begangen wird. Vielleicht erst mal nachdenken bevor man losprügelt und sich nachher über die Halfbedingungen beschwert. Was ist mit den Menschen die man schwer verletzt hat?

  • Ich finde es richtig, dass T. vor ein ungarisches Gericht kommt, da T. vorgeworfen wird, eine schwere Körperverletzung begangen zu haben. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Warum es so lange dauert bis die Gerichtsverhandlung beginnt, erschließt sich mir nicht. Wenn T. verurteilt wird, dann logischerweise nach den Gesetzen Ungarns. Und wenn schwere Körperverletzung nach ungarischem Gesetz mit 24 Jahren Haft bestraft wird, dann ist das so. T. hätte sich vielleicht vor der Tat (wenn T. die Tat begangen hat) mit den ungarischen Gesetzen und Haftbedingungen auseinandersetzen sollen und ob Ungarn ein rechtsstaatliches Verfahren zulässt. Auch Rechtsradikale sind Menschen und dürfen nicht halbtot geschlagen werden.

    • @Wolferich:

      Der Prozess läuft seit Februar und ich nehme an, dass er bei eindeutigen Beweisen schon abgeschlossen wäre.

      • @Phoebe:

        na wenn der Simeon T. unschuldig ist, warum äußert er sich dann nicht zu den Anklagepunkten?

  • "Das Verfassungsgericht habe nur gerügt, dass das Berliner Gericht die Haftverhältnisse für nonbinäre Personen in Ungarn nicht ausreichend geprüft habe – nicht dass diese tatsächlich „unmenschlich“ seien"

    Na dann ist ja gut, dass sich nicht herausgestellt hat, dass die Haftbedingungen tatsächlich unmenschlich sind. Man möge sich vorstellen Maja T. würde jetzt mit Isolationshaft gefoltert oder so ähnlich.

    • @pumble:

      Was ist denn, wenn die Einzelunterbringung wirklich ein Entgegenkommen des ungarischen Justizsystems wegen Maja T.'s nonbinärer Identität ist?

      Weil Maja T. In einem Männergefängnis Angriffen ausgesetzt wäre und in einem Frauengefängnis die Frauen auf die Barrikaden gehen würden?

      Auch zu den geringen Besuchszeiten würde ich gerne mal einen informativen Artikel zu ungarischen Haftbedingungen im Vergleich lesen.

      Gibt es komischerweise nicht.

    • @pumble:

      Nach der Genfer Menschenrechtskonvention ist Isolationshaft Folter.

  • Keine Menschen mit dem Hammer halbtot schlagen, dann wäre der Person diese Situation erspart geblieben.

    • @Klartext:

      🙄

    • @Klartext:

      Was erst noch zu beweisen wäre - oder wissen Sie etwas was wir nicht wissen? Ansonsten gilt ja wohl noch immer, hoffentlich auch in Ungarn, die Unschuldsvermutung, oder?

    • @Klartext:

      Finde ich auch, insbesondere keine Menschen mit einem Hammer im Ausland halb totschlagen.....

    • @Klartext:

      Geht es bei Alphamännern um Vorwürfe der sexualisierten Gewalt, schallt es von solidarischen Männern "Unschuldsvermutung". Bei einer nonbinären Person wie Maja T. hört man nichts oder das Gegenteil.

    • @Klartext:

      Haben Sie Beweise die die Gerichte und Behörden nicht haben?



      Die Ankläger haben nämlich offenbar keine klaren Beweise...

    • @Klartext:

      Der Artikel macht klar, dass die Schuld von Maja T. nicht erwiesen ist. Haben Sie irgendwelche handfesten Beweise, die den Ermittlern nicht bekannt sind? Oder sind Sie nur ein weiterer Nazi-Bot, der sich Klar-irgendwas nennt, und irgendwelche Vermutungen bzw. Lügen raushaut?

      • @Okti:

        Ist dass jetzt das Niveau im Forum? Wird nicht die eigene Meinung bestätigt, kann der andere Kommentar vermutlich nur von einen Nazi Bot sein. Echt jetzt?

    • @Klartext:

      Ehrlich gesagt verstehe ich den ganzen "Hype" um die Person echt nicht. Ernstgemeinte Frage: War die Person schon vor der Verhaftung non binär....oder verschafft man sich so Klicks und Unterstützung?

      • @nurmalsonebenbei:

        Das kann keiner ausser ihr beantworten.



        "Hype" ist in diesem Fall nicht so einfach. Sicher ist der "Hype" groesser als bei Lina E. oder anderen Linksextremisten (w/m/d), die verdaechtigt werden zum wiederholten Male Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele angewendet zu haben.



        Zum anderen gibt es aber ein hoechstrichterlich bestaetigtes Interessse daran, ob Ungarns Gerichte der Politik der Regierung in Bezug auf trans, non-binaer usw folgen werden.

    • @Klartext:

      Das sehe ich genauso. Und T. hätte sich vielleicht vor der Tat (wenn T. sie begangen hat) informieren sollen, wie die Haftbedingungen und Gesetze in Ungarn sind.

  • Vor wem und für wen soll ein Chef des Staatsschutzes denselben schützen, wenn er Ungarn als "angeblich" autokratisch bezeichnet? Offensichtlich hält dieser Mann nicht viel von einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung, warum sollte er sie ernsthaft verteidigen wollen?

    • @Claudio M.:

      Von " freiheitlich" hält Orbán definitiv nicht viel.

      Die Frage ist, ob es deshalb eine Autokratie ist oder nur eine ulliberale Demokratie ist.

      Ich kann mich nicht mal an einen Taz-Artikel erinnern, in dem dies konkret behauptet worden ist.

      Es wurde immer nur drum herumgeredet.

      Aber vielleicht fällt Ihnen einer ein, der das belegt.

      Ich wäre neugierig, ich kenne die Situation in Ungarn nicht gut genug, um da ein Urteil abgeben zu können.

    • @Claudio M.:

      Nun ja, zum Zeitpunkt der Auslieferung war diese nicht rechtswidrig.

      Was den Vorgang und das Urteil des Verfassungsgerichtes anbelangt, hat Kuhne durchaus recht.

      Deshalb wird da auch niemand "Verantwortung übernehmen ".

      Dass Ungarn Maja T. nun rückübersrellt, weil deutsche Gerichte es sich anders überlegt haben, ist wenig wahrscheinlich.

  • Wie oft wird Hausarrest bei den vorgeworfenen Straftaten in Deutschland gewährt?



    Wahrscheinlich nie.



    Warum sollte die ungarische Justiz Hausarrest gewähren?

  • Wie will er denn hungernd 800 km laufen? Bei allem hehren Anliegen, das wirkt noch weniger zielführend und lebensmüder als ein Hungerstreik ohne wandern.

    • @TV:

      Es wirkt wie eine nicht ernstzunehmende Kampagne.

    • @TV:

      sorry Korrektur: von Dresden aus passt das natürlich mit den 800 km bis nach Budapest…

    • @TV:

      also wenn er über Prag nach Budapest laufen möchte, dann wird es nicht bei den 800 km bleiben…