Die Staatsanwaltschaft hält den Attentäter von Oslo und Utøya für nicht zurechnungsfähig. Seine „Kampforganisation“ existiere nur seinem Kopf. Norweger sehen das jedoch anders.von Reinhard Wolff

Die schwierigen Frage der Grenzziehung zwischen Zurechnungs- und Unzurechnungsfähigkeit ist entschieden. Bild: reuters
STOCKHOLM taz | Anders Behring Breivik Verhältnis zur Realität ist grundlegend gestört. Es sei nicht auszuschließen, dass er an paranoider Schizophrenie leide und und deshalb nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden könne, meint die Staatsanwaltschaft. Mit diesem eher unerwartetem Fazit plädierte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag dafür, den Attentäter des 22. Juli 2011 auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene psychiatrische Anstalt einzuweisen.
Ist Ihnen dieser Artikel etwas wert?
Eine normale Verurteilung zu lebenslanger Haft für 77-fachen Mord scheitert nach Meinung der Anklagebehörde an Zweifeln über Breiviks Zurechnungsfähigkeit. Damit blieb die Staatsanwaltschaft ihrer Linie in der vor vier Monaten veröffentlichten Anklageschrift treu. Auch dort hatte sie Breivik bereits als unzurechnungsfähig eingestuft.
Die Entscheidung sei für die Staatsanwaltschaft nicht einfach gewesen, erklärte Staatsanwalt Svein Holden. Letztendlich habe aber bei der schwierigen Frage der Grenzziehung zwischen Zurechnungs- und Unzurechnungsfähigkeit das grundlegende Rechtsprinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ ausschlaggebend zu sein. Für den Rechtsstaat sei es aus Gründen der Rechtssicherheit in einem Zweifelsfall schlimmer, eine psychotische Person zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen, als umgekehrt. Wie der Betroffene das selbst sehe – Breivik hat sich gegen die Diagnose Unzurechnungsfähigkeit gewehrt –, habe für das Gericht keine Rolle zu spielen.
Holden zitierte eine lange Reihe von Urteilen zur Frage der Zurechnungsfähigkeit. Auch wenn im Fall Breivik erstmals der „Terrorparagraf“ des norwegischen Strafgesetzbuchs zur Anwendung komme, sei die bisherige Rechtspraxis der Gerichte maßgeblich. Und an Breiviks Schuldfähigkeit bestünden nicht auszuräumende Zweifel vor allem aufgrund des ersten psychiatrischen Gutachtens, dem fachliche Fehler nicht nachzuweisen seien.
Dieses Gutachten sei in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Tat erstellt worden und spiegele Breiviks Geisteszustand zum Tatzeitpunkt deshalb vermutlich am getreuesten wieder. Nicht auszuschließen sei, dass der Angeklagte bei der späteren Begutachtung – hier waren Psychiater zum Ergebnis gekommen, er sei zurechnungsfähig – „dissimuliert“ haben könnte.
Staatsanwältin Inga Bejer Engh hatte zuvor in einem ersten Teil des Plädoyers die von Breivik behauptete „Kampforganisation der Tempelritter“ als offenbares Lügengebäude zerpflückt. Man habe es mit einem Einzeltäter zu tun, der sich in seinem „Manifest“ diese Fantasiewelt geschaffen habe, um sich wichtig zu machen. Die Auslandsreisen, bei denen er sich mit anderen „Kämpfern“ getroffen haben will, hätten bei genauerer Kontrolle vorwiegend ökonomische Gründe gehabt.
Der Breivik-Prozess endet am Freitag mit dem Plädoyer der Verteidigung. Breivik selbst wird Gelegenheit zu einem Schlusswort haben. In seinem Urteil, das am 20. Juli oder 24. August verkündet werden soll, ist das Gericht frei und nicht an die Einschätzung der Staatsanwaltschaft zur Frage der Zurechnungsfähigkeit gebunden.
Laut einer am Donnerstag veröffentlichten Umfrage teilt nur jeder Zehnte der Befragten die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Drei von vier NorwegerInnen sprechen sich angesichts des Prozessverlaufs für die Verurteilung Breiviks zu einer Gefängnisstrafe aus.
Ein lupenreiner Nationalsozialist kommt für den Rest seines Lebens in den Psychoknast. ...
Also, Gefängnisaufenthalt in Gemeinschaftsverwahrung auch wenn es evtl. nur 21 Jahre in Realität wären, wäre meiner Meinung ...
In der Psychiatrie kann er wenigstens sicher alleine duschen ;-)
Schafft es der niedliche Laubfrosch, Kanzlerin Merkel zu kippen? Unbedingt, sagt die Froschexpertin der Grünen-Fraktion.

Bond-Schurkin, Stil-Ikone, Musikerin: Das Gesamtkunstwerk Grace Jones hat Geburtstag.

David Beckham beendet seine Fußballer-Karriere. Wird er jetzt etwa Vollzeitpapa, Model oder Frührentner? Ach, uns fallen da noch ein paar andere Sachen ein...

Ein echt fieser Augapfel, ein Harley-Davidson-Skelett, Buddha hat Geburtstag und jede Menge Quallen. Unsere Bilder der Woche.

14 Jahre war Thomas Schaaf Trainer bei Werder Bremen – genug Zeit, seinen trockenen Humor in vielen Interviewantworten unter Beweis zu stellen.


Für alle, die mitreden wollen
Der lange Abschied vom Wachstum, Kriminalität ohne Grenzen, der Kampf um die richtige Landwirtschaft, Sozialpolitik gegen den sozialen Fortschritt, die überfällige Reform der UN: Der neue Atlas der Globalisierung von Le Monde diplomatique veranschaulicht auf 176 Seiten und in über 150 neuen Karten und Infografiken in welchem Tempo die Globalisierung voranschreitet und die Welt verändert.