Prozess in Frankfurt: Mörder verlangt Schmerzensgeld

Der Entführer und Kindsmörder Magnus Gäfgen klagt auf Schadenersatz. Er leide bis heute unter der Folterdrohung des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner.

Magnus Gäfgen (r.) neben seinem Anwalt Michael Heuchemer: Er verklagt das Land Hessen auf Schadenersatz. Bild: reuters

FRANKFURT/MAIN taz | Magnus Gäfgen präsentierte sich mal wieder in seiner Lieblingsrolle: als Opfer. Der verurteilte Entführer und Kindsmörder verlangt vom Land Hessen Schadenersatz. Wegen einer Folterdrohung im Frankfurter Polizeipräsidium sei er heute noch traumatisiert. Am Donnerstag verhandelte das Frankfurter Landgericht über die Klage.

Vor neun Jahren hatte der damals 27-jährige Jurastudent Gäfgen aus Geldgier den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Gäfgen wurde später zu lebenslanger Haft verurteilt und sitzt seit neun Jahren im Gefängnis Schwalmstadt.

Nun aber fordert Gäfgen vom Land Hessen Schmerzensgeld in bislang unbenannter Höhe. Begründung: Als Gäfgen verhaftet wurde, ließ ihm der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner die Zufügung von Schmerzen androhen. In diesem Moment hoffte die Polizei noch, den elfjährigen Jakob retten zu können - während Gäfgen schwieg oder Lügen erzählte.

Der Student verriet den Fundort von Jakob erst, als ihm ein Kommissar im Auftrag von Daschner düster die baldige Ankunft eines "Spezialisten" ankündigte. Außerdem habe ihn der Kommissar gepackt, geschüttelt und geschlagen. Daschner und der Kommissar wurden später wegen Nötigung - milde - bestraft. Beide erhielten nur eine Verwarnung, außerdem wurde ihnen eine Geldstrafe angedroht.

Der renommierte Münchener Gerichtspsychiater Norbert Nedopil bestätigte nun in einem Gutachten, dass Gäfgen tatsächlich an einer "posttraumatischen Belastungsstörung" leide. Die "Ohnmachtsgefühle" bei der polizeilichen Folterdrohung könnten mit hierzu beigetragen haben, so der Psychiater. Es gebe aber noch mehrere andere mögliche Ursachen für das Entstehen der psychischen Störung, etwa der Verlust von Gäfgens Lebensperspektive und die Erfahrung, einen Menschen getötet zu haben. Allerdings passten die Symptome von Gäfgens Störung - dass er mehr frage "was habt Ihr mir angetan" als "was habe ich getan" - zu einer Nachwirkung der als ausweglos erlebten Gewaltdrohung.

Der Anwalt des Landes Hessen, Thomas Kittner, kritisierte das Gutachten. Es gehe viel zu wenig auf Gäfgens Tötungshandlung ein. "Wenn jemand den minutenlangen Todeskampf eines Kindes selbst verursacht und miterlebt, dann muss das doch viel traumatisierender sein als eine Verhörsituation", empörte sich Kittner. Nedopil räumte ein, dass eine derartige Erfahrung alles andere überlagern könne, vor allem wenn der Tötungsakt dramatischer verlaufe als ursprünglich geplant.

Nun muss das Gericht entscheiden, ob es das rechtswidrige Vorgehen der Polizei als Grund für Gäfgens psychische Probleme anerkennt. Die Richter deuteten an, dass Gäfgens Weigerung, über die Erdrosselung Jakobs zu sprechen, im Zivilprozess zu seinen Lasten gehe.

Gäfgen, der mit Handschellen in den Saal geführt worden war, hörte sich die Ausführungen Nedopils regungslos an, zurückgelehnt, die Hände im Schoß. Er ist jetzt 35, wirkt aber immer noch jungenhaft. Hinter Gittern hat er längst sein Staatsexamen abgelegt und ein Buch über seine angebliche Läuterung geschrieben ("Allein mit Gott"). Vor Gericht fand er aber kein Wort der Trauer oder der Selbstkritik, vielmehr war er bei seiner Aussage ganz auf das ihm angetane Unrecht fixiert. Nur einmal zeigte Gäfgen Emotionen: als der Kommissar, der ihn damals verhörte, seine Aussage machte.

Ein falsches, "politisches Urteil"

Kommissar Ortwin Ennigkeit wusch seine Hände in Unschuld. Er habe Gäfgen nicht einmal angefasst, und schon gar nicht geschüttelt oder geschlagen. "Warum lügt dieser Mensch so?", fragte er mit Blick auf Gäfgen. Er bestritt auch, dass er Gäfgen Schmerzen angedroht habe. "Ich habe ihm nur angekündigt, was passiert, wenn er nicht sagt, wo Jakob steckt."

Die Richter fanden aber, dass dies aus dem Mund eines Polizisten doch wie eine Drohung klingen könnte. Außerdem beharrte Ennigkeit darauf, dass der Student nicht wegen der angekündigten Schmerzen gestanden habe. Vielmehr habe seine, Ennigkeits, eindringliche Fragetechnik zum Erfolg geführt. "Ich habe ihm zwar Angst gemacht, aber Angst vor Alpträumen, dass er nachts schweißgebadet aufwachen wird, wenn er nicht sofort sagt, wo wir Jakob finden können." Auch dies fand das Gericht nicht sehr überzeugend, da Gäfgen ja wusste, dass Jakob zu diesem Zeitpunkt schon tot war.

Ennigkeit zeigte sich als lebendiger Erzähler. Dass er strafrechtlich verurteilt wurde, hat er aber immer noch nicht akzeptiert. Das sei ein falsches, "politisches Urteil" gewesen, sagte er den verblüfften Frankfurter Richtern. Auf Rechtsmittel habe er nur deshalb verzichtet, um endlich seine Ruhe zu haben. Dennoch lässt ihn Gäfgen nicht los. Auch Ennigkeit arbeitet an einem Buch.

Gegen Abend wurde endlich Wolfgang Daschner befragt. Auch der inzwischen pensionierte Beamte hält sein damaliges Verhalten heute noch für zulässig. Wortreich schilderte Daschner, dass die Anwendung "unmittelbaren Zwangs" in vielen Spielarten "bis zum Todesschuss" erlaubt sei. Das Gericht ließ den Unbelehrbaren reden und wies ihn kein einziges Mal darauf hin, dass die Erzwingung von Aussagen mit Schmerzen eindeutig verboten ist.

Gäfgens Anwalt Heuchemer wollte von Daschner vor allem wissen, welche hochrangigen Stellen in der hessischen Politik ihm vorab Rückendeckung gegeben hatten. Im Strafprozess hatte Daschner zwar entsprechende Andeutungen gemacht, aber keine Namen genannt. Im jetzigen Prozess war er nur noch Zeuge und hatte kein Aussageverweigerungsrecht mehr, was Heuchemer nutzen wollte. Im Vorfeld hatte der Anwalt sogar erklärt, die Aufklärung der Wahrheit sei sein und Gäfgens eigentliches Interesse. Die Forderung nach Schmerzensgeld sei nur ein Vehikel, um Daschner zur Aussage zu zwingen. Gäfgen interessierte sich dann aber doch nicht so sehr für die Aufklärung. Vor der Vernehmung Daschners ließ er sich zurück in seine Zelle bringen.

Die ganz große Sensation blieb bei der Aussage Daschners freilich aus. Er habe damals nicht mit Volker Bouffier - zu dieser Zeit Innenminister, heute hessischer CDU-Ministerpräsident - gesprochen. "Herr Bouffier war meines Wissens sogar im Urlaub", sagte Daschner, um alle Zweifel zu zerstreuen. Sein Ansprechpartner im hessischen Innenministerium sei der damalige Präsident des Landeskriminalamts, Norbert Nedela, gewesen. Er sei aber davon ausgegangen, dass auch der damalige Innen-Staatsekretär Udo Corts (CDU) informiert gewesen sei.

Nedela habe ihm den Eindruck vermittelt, dass seine Überlegungen, Gäfgen Schmerzen anzudrohen und notfalls auch zuzufügen, unterstützt werden. Während Daschner sein Amt als Vize-Chef der Frankfurter Polizei bald nach der Affäre verlor, wurde Nedela ein Jahr später zum Landespolizeipräsidenten befördert. Allerdings kann ihm Daschners Enthüllung auch jetzt nicht mehr schaden. denn seit letzten November ist er nicht mehr im Amt. Der neue hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte Nedela wegen Kritik an dessen Führungsstil entlassen.

Genaueres wollte Anwalt Heuchemer nun auch über den so genannten Spezialisten wissen, "Warum lassen Sie diesen Beamten mit dem Hubschrauber aus dem Urlaub nach Frankfurt einfliegen? Werden hier etwa spezielle Fähigkeiten vorgehalten?" Daschner verwies darauf, dass der Beamte privat eine Übungsleiterlizenz des Deutschen Sportbundes besitze. "Und es gibt Sportarten bei denen es erlaubt ist, anderen Schmerzen zuzufügen, etwa Ringen oder Judo", so der wenig überzeugende Erklärungsversuch Daschners.

Wie der Prozess um das Schmerzensgeld ausgehen wird, ist völlig offen. Das Landgericht hatte Gäfgen mangels Erfolgsaussichten ursprünglich nicht einmal Prozesskostenhilfe gewähren wollen. Doch das Bundesverfassungsgericht erzwang 2008 eine Verhandlung, weil die Klage "schwierige Rechtsfragen" aufweise. Christoph Hefter, der Vorsitzende Richter des Frankfurter Gerichts, kündigte nach der unerwartet langen Verhandlung an, das Urteil werde erst am 1. Juni verkündet.

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