piwik no script img

StreitgesprächSoll die AfD verboten werden?

Die AfD ist demokratiefeindlich, da sind sich SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge und Politologe Wolfgang Merkel einig. Die Verbotsfragen beantworten sie jedoch unterschiedlich.

Stefan Reinecke

Interview von

Stefan Reinecke

taz: Frau Wegge, Herr Merkel, soll die AfD verboten werden?

Carmen Wegge: Kurz und knapp – ja. Ich bin dafür, beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Überprüfung der Verfassungskonformität der AfD zu stellen.

Wolfgang Merkel: Kurz und knapp – nein. Es sprechen zu viele normative, demokratietheoretische und politische Argumente gegen ein Verbot.

taz: Welche?

Merkel: Der wichtigste Grund ist, dass dies eine grobe Verletzung der Volkssouveränität wäre. Laut Artikel 20 des Grundgesetzes geht alle Gewalt vom Volke aus. Und zwar vermittels Wahlen. Das würde durch ein AfD-Verbot für ein Viertel der Wählerschaft verletzt.

taz: Ist das plausibel, Frau Wegge?

Wegge: Nein. Laut Artikel 21 des Grundgesetzes sind wir eine wehrhafte Demokratie. Das bedeutet, dass verfassungswidrige Parteien verboten werden können. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten damit verhindern, dass nach 1933 noch mal eine demokratisch gewählte Partei die Demokratie abschafft. Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Urteil gesagt, dass Parteien, ausreichend groß sein müssen, um verboten zu werden. Das ist bei der AfD der Fall. Das Grundgesetz verpflichtet uns dazu, einen Antrag zu stellen, wenn unsere Demokratie in Gefahr ist. Deshalb kann ich keinen Verstoß gegen das Demokratieprinzip erkennen.

Merkel: Die wehrhafte Demokratie ist ein konservatives Konzept der Adenauer-Ära, geboren aus der Erfahrung des Totalitarismus. Nicht alles, was 1948/49 überzeugend war, ist heute tauglich. Seit 1950 ist in Westeuropa keine annähernd so große Partei verboten worden. Ein AfD-Verbot wäre ein deutscher Sonderweg, der die Gesellschaft weiter polarisiert. Hans Kelsen, einer der bedeutendsten Rechtstheoretiker und Verfassungspraktiker des 20. Jahrhunderts argumentiert, dass eine Demokratie, die Parteien verbietet, ins Illiberale abrutscht. Parteienverbote kennzeichnen Diktaturen, nicht Demokratien.

Wegge: In Diktaturen werden demokratische Mitbewerber verboten, um die Alleinherrschaft einer Partei zu sichern. Deswegen darf bei uns keine Partei willkürlich verboten werden, sondern nur explizit verfassungswidrige Parteien, die die Demokratie abschaffen möchten. Man kann die willkürlichen Verbote in Diktaturen nicht mit dem Parteienverbot in der Bundesrepublik gleichsetzen.

Merkel: Frau Wegge, wir teilen die gleichen normativen Überzeugungen. Aber wenn wir wegen dieser normativen Überzeugungen eine Partei verbieten, hat das einen autoritären, paternalistischen Zug. Hans Kelsen argumentiert, dass eine Demokratie nur tolerant und liberal bleibt, wenn sie auch antidemokratische Anschauungen zulässt.

Wegge: Ich kann Ihnen nicht folgen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Natürlich muss die Demokratie verfassungsfeindliche Meinungen aushalten. Aber die Demokratie muss es nicht aushalten, von innen heraus abgeschafft zu werden. Man kann sich auf den Standpunkt stellen: Wenn die Bevölkerung die Demokratie nicht mehr möchte, dann ist es halt so. Wir haben uns aber bewusst für die wehrhafte Demokratie entschieden. Die Demokratie ist als Staatsform explizit im Grundgesetz verankert. Deshalb gibt es Mittel zu verhindern, dass eine Partei, die die Demokratie abschaffen oder beeinträchtigen will, an die Macht kommt.

Merkel: Das klingt, als wäre 1932. Aber die Situation ist doch verschieden. Wir werden heute von der AfD, einer rechtsautoritären Partei, herausgefordert. Ob die tatsächlich eine Diktatur anstrebt, ist Kaffeesatzleserei. Ich halte das eher für einen Popanz. Die FPÖ ist in Österreich vermutlich so radikal, rassistisch und fremdenfeindlich wie die AfD. Die FPÖ war zweimal Teil der Regierung und hat nichts an der Struktur der Demokratie in Österreich geändert. Die bundesdeutsche Demokratie ist viel stabiler und hat mehr Selbstvertrauen als jene der Weimarer Republik. Es gibt auch keine existenzielle Krise der Demokratie. Deutschland zählt derzeit zu den 15 besten Demokratien weltweit.

Empfohlener externer Inhalt

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob Sie dieses Element auch sehen wollen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Empfohlener externer Inhalt

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob Sie dieses Element auch sehen wollen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Empfohlener externer Inhalt

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob Sie dieses Element auch sehen wollen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Wegge: Ja, wir leben in einer fantastischen Demokratie. Und wir haben das lange für selbstverständlich gehalten. Jetzt müssen wir alle Mittel nutzen, um diese Demokratie zu schützen. Man kann in den USA, in Polen und in Ungarn sehen, was passiert, wenn Rechtsextreme regieren. Polen zeigt, wie schwer es ist, das Playbook der Rechten – Zerstörung der Unabhängigkeit der Justiz, Abschaffung von Frauenrechten und unabhängigen Medien – wieder zurückzudrehen.

Merkel: Ungarn und Polen haben vor allem gezeigt, dass in einigermaßen fairen Wahlen autoritäre Regierungen abgewählt werden konnten. Die Schäden zu reparieren, ist wegen der Verfassung in Polen schwierig, weil der rechte Präsident ein starker Vetospieler ist. Aber was hat das mit unserer Debatte zu tun? Die Zivilgesellschaft in Deutschland ist nicht so schwach. Die demokratischen Parteien sind nicht so schwach. Haben wir keine demokratietauglichen Instrumente, um uns vor diesem Angriff zu schützen? Müssen wir undemokratische Mittel wie eine Teilentmachtung des Souveräns anwenden, um die Demokratie zu schützen? Wir sollten nicht den letzten Schritt gehen und das schärfste Schwert ziehen, bevor wir die ersten Schritte getan haben.

Wegge: Es gibt eine lebendige Zivilgesellschaft. Aber wir müssen trotzdem überlegen, wann sich das Zeitfenster schließt. Wenn die AfD so groß ist, dass es keine politischen Mehrheiten mehr für ein Verbotsverfahren gibt, ist es zu spät. Herr Merkel, Sie sagen, wir sollten nicht frühzeitig das scharfe Schwert des Verbots ziehen. Was wäre denn Ihrer Ansicht nach der richtige Zeitpunkt? Und gibt es dann noch eine Mehrheit für ein Verbot?

Merkel: Dieses Schwert wird vom Bundesverfassungsgericht geführt, wenn eine der drei Verfassungsorgane einen solchen Antrag stellt. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sollten aber nicht auf einen Verdacht hin das Verfassungsgericht anrufen oder weil sie fürchten, dass die demokratischen Parteien weiter an Zuspruch verlieren.

Im Interview: Carmen Wegge

Carmen Wegge, Juristin, 36, ist seit 2021 für die SPD im Bundestag. Sie ist Sprecherin der Parlamentarischen Linken sowie Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion. Schon 2024 gehörte sie zu den In­itia­to­r:in­nen für einen interfraktionellen Antrag, die AfD vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Wegge: Das ist keine Antwort auf meine Frage. Und beim Motiv für den Verbotsantrag widerspreche ich. Der wird nicht gestellt, weil demokratische Parteien Wahlen verlieren und die AfD Erfolg hat. Es ist unsere demokratische Pflicht, das Parteienverbot zu beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

taz: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein 1.600 Seiten umfassendes Gutachten vorgelegt, das Verstöße der AfD gegen das Demokratieprinzip auflistet. Die AfD zeigt Minister in Haft – droht also mit politischer Verfolgung. Und sie will Deutsche mit Migrationshintergrund zu Bürgern zweiter Klasse machen und Frauen mit Kopftuch den Zugang zu Bibliotheken oder Krankenhäusern verwehren. Macht dieses Gutachten ein Verbotsverfahren plausibler?

Wegge: Das Gutachten hat Lücken geschlossen, die der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz lassen musste, weil er Äußerungen im Parlament und Gesetzesinitiativen nicht berücksichtigen durfte. Die Datenlage ist nun breiter geworden. Das Gutachten liefert zusätzliche gute Argumente für ein AfD-Verbot. Deshalb sollte es als Anstoß dienen, endlich ein Prüfverfahren einzuleiten und von staatlicher Seite alles Beweismaterial zu sichten und final zu bewerten. Wenn es danach eine überwiegende Aussicht auf Erfolg gibt, gilt es den Antrag zu stellen.

Merkel: Vorab: Wir halten beide die AfD für eine demokratiefeindliche Partei mit problematischen Funktionären. Nach meiner Meinung reicht es aber nicht, wie es das GFF-Gutachten tut, hunderte Seiten lang demokratiefeindliche Äußerungen von Funktionären aufzulisten. Die rote Linie ist die Gewalt. Wenn diese nicht überschritten wird, müssen in einer Demokratie Parteien auch für ein anderes System werben dürfen. Das ist eine der Paradoxien und Schwächen der Demokratie. Aber sonst rutschen wir in eine illiberale Demokratie, in der die Macht des Souverän autoritär durch die Sicht der „Aufgeklärten“ beschnitten wird.

Im Interview: Wolfgang Merkel

Wolfgang Merkel, 74, ist Politikwissenschaftler. Von 2004 bis zu seiner Emeritierung 2020 war er Direktor der Abteilung Demokratie und Demokratisierung am Wissenschaftszentrum Berlin und Professor für Vergleichende Politikwissenschaft und Demokratieforschung an der Humboldt-Universität. Seit 1998 ist er parteiloses Mitglied der Grundwertekommission der SPD.

Wegge: Doppelter Einspruch: Gewalt ist Ihre persönliche rote Linie, aber nicht die des Grundgesetzes. Laut Artikel 21 sind Parteien verfassungswidrig, die „darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“. Diese Parteien können vom Verfassungsgericht verboten werden. Von Gewalt ist nicht die Rede. Das GFF-Gutachten zeigt, dass die AfD planmäßig gegen demokratische Prinzipien verstößt. Zweitens gibt es gewalttätige Rechtsextreme wie die Terrororganisation um Prinz Reuß, der auch eine Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete angehörte. Die gewaltbereiten „Sächsischen Separatisten“ bestanden fast ausschließlich aus AfD-Mitgliedern.

Merkel: Die obskure Vereinigung von Prinz Reuß stellte doch keine Gefahr für die Demokratie dar. Ich will die AfD gewiss nicht verteidigen, aber man sollte sie nicht zu einer Partei stilisieren, die mit Terror die Demokratie vernichten will.

Wegge: Das habe ich nicht gesagt. Und das muss die AfD auch gar nicht. Sie kann die Demokratie mit Wahlen von innen heraus abschaffen.

Merkel: Schaffen wir deshalb die freien Wahlen ab und schränken paternalistisch den Pluralismus ein? Das ist Ihre Logik: Wir beschädigen die Demokratie, weil wir ihre Beschädigung verhindern wollen.

Wegge: Natürlich schaffen wir freie Wahlen nicht ab. Ich will den Weg gehen, den das Grundgesetz vorsieht. Dort sind die Hürden für ein Parteienverbot zu Recht extrem hoch. Damit wird vermieden, dass das Volk, der Souverän, den Eindruck hat, es könnte willkürlich eine Partei nicht mehr wählen dürfen.

taz: Im September kann die AfD in Sachsen-Anhalt mehr als 40 Prozent holen und eventuell allein regieren. Was bedeutet das für einen möglichen Verbotsantrag?

Wegge: Nicht viel. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat können einen Verbotsantrag stellen. Im Bundesrat sind 35 Stimmen nötig. Wenn in Sachsen-Anhalt die AfD regiert, ändert das für ein Verbotsverfahren wenig.

Merkel: Juristisch ist ein Verbot auch möglich, wenn es einen AfD-Ministerpräsidenten gibt. Aber es ist politisch unklug. Ein Verbot würde bedeuten: Wir sagen eventuell mehr als 40 Prozent der Wähler in Sachsen-Anhalt – eure Stimme zählt nicht. Das verfügen wir, weil wir tiefere Einsicht in die Demokratie haben.

Wegge: Viele denken: Solange die AfD auf dem Wahlzettel steht, kann man sie wählen, egal ob sie gesichert rechtsextrem oder verfassungsfeindlich ist. Wir müssen die Grenze ziehen, wenn die freiheitlich demokratische Grundordnung angegriffen wird. Und diese Partei verstößt mit ihrem Programm sowohl gegen die Menschenwürde als auch gegen das Demokratieprinzip. Ich kenne viele in Sachsen-Anhalt, die fürchten, nach einer absoluten Mehrheit der AfD bedroht und verfolgt zu werden und überlegen, das Bundesland zu verlassen. Ein AfD-Verbotsverfahren würde zeigen, dass wir die berechtigte Angst dieser Menschen ernst nehmen.

Merkel: Sie greifen zu schnell zu illiberalen Mitteln, obwohl unsere Demokratie gewappnet ist. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die AfD unsere Demokratie leichthändig in ein autoritäres Regime verwandeln kann. Wir sollten uns eher fragen, warum die AfD so stark geworden ist. Der demokratische Selbstreflexionsmechanismus sind Wahlen. Sie zwingen gegebenenfalls die politischen Repräsentanten nachzudenken, warum sie nicht mehr gewählt werden. Die SPD, der wir beide nahestehen, ist von diesem Wählerverlust massiv betroffen. Ein Verbot bügelt die Selbstreflexion und die Frage, was man falsch gemacht hat, weg. Wir verbieten – also müssen wir unsere Politik nicht wesentlich ändern.

Wegge: Nein, selbstverständlich setzen sich Union und SPD damit auseinander, warum die AfD wächst. Die Union hat versucht die AfD mit der scharfen Migrationswende zu bekämpfen. Das war der falsche Weg. Wer die Inhalte der AfD übernimmt, macht sie salonfähig. In der SPD setzen wir uns intensiv mit der AfD auseinander. Wir erarbeiten ein neues Grundsatzprogramm, um klarzumachen, welche Vision und Werte wir vertreten. In der Koalition sagt niemand – alles super. Es gibt kritische Selbstreflexion.

taz: Es gibt keine politische Mehrheit für ein Verbotsverfahren. Die Union ist äußerst zögerlich. Wird sich das ändern – zum Beispiel im Bundesrat?

Wegge: Es gibt Bewegung. Einzelne CDU-geführte Bundesländer wie Berlin und Schleswig-Holstein sind für ein Verbotsverfahren. In NRW wird viel diskutiert. Wir als SPD fordern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Wenn die zu dem Ergebnis kommen sollte, dass ein Antrag Erfolg beim Bundesverfassungsgericht haben wird, dann kommt der Verbotsantrag.

taz: Für ein Parteienverbot müssen sechs von acht Bundesverfassungsrichtern die Hand heben. Diese Zweidrittelmehrheit gab es bei den letzten beiden Verbotsverfahren gegen die NPD nicht. Wie groß ist das Risiko, dass ein AfD-Verbotsantrag scheitert? Und wie groß wäre der politische Schaden?

Wegge: Natürlich darf man einen Verbotsantrag nur stellen, wenn er wahrscheinlich Erfolg hat. Falls er doch scheitern sollte, werden viele das für einen Persilschein für die AfD halten – verfassungskonform. Das wäre in der Tat schwierig. Aber der größere Schaden für die Demokratie ist es, nichts zu tun und einen erfolgreichen Verbotsantrag zu verhindern.

Merkel: Der Schaden eines gescheiterten Antrags wäre immens. Es wäre ein Fiasko für die antragstellenden Parteien, die vergeblich versucht hätten, einen erfolgreichen Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu verbannen. Zudem könnte sich die CDU für Kooperationen nach rechts öffnen. Es würde den konservativen Kräften in der Union nutzen, die das Bündnis mit der SPD nicht wollen und sich zur AfD öffnen.

Wegge: Das Kooperationsverbot mit der AfD bröckelt jetzt schon. Gerade im Europäischen Parlament ist das deutlich, wo die Christdemokraten mit den Rechtsextremen zusammenarbeiten. Die Union wird immer ein Argument finden, wenn sie mit der AfD zusammenarbeiten will. Dafür muss sie nicht auf ein gescheitertes Verbotsverfahren warten.

taz: Es gibt Alternativen zu einem AfD-Verbot. Wäre es klüger zu versuchen, der Partei die staatliche Finanzierung zu entziehen?

Merkel: Das ist ein weicheres Mittel. Es wirkt nicht annähernd so polarisierend wie ein Verbot und würde die AfD-Anhänger nicht so stark radikalisieren. Aber auch ein Entzug staatlicher Gelder bleibt ein Eingriff in den fairen Parteienwettbewerb, weil es die Chancen einer Partei mindert und damit den Wettbewerb verzerrt. Man macht sich damit auch die „Hände schmutzig“ (Sartre), aber viel weniger als bei einem Parteienverbot.

Wegge: Der Entzug der Finanzierung hat rechtlich genau die gleichen Voraussetzungen wie das Verbot. Wenn ein Verbot rechtlich möglich ist, dann sollte man das auch realisieren. Zudem haben Milliardäre wie Elon Musk ein wohlwollendes Auge auf die AfD geworfen – die Partei könnte also eine fehlende staatliche Finanzierung ausgleichen. Deswegen nutzt das wenig.

taz: Was passiert, wenn die AfD am Ende verboten würde?

Merkel: Ein Verbot, ausgesprochen vom Bundesverfassungsgericht, müsste sofort von der Exekutive durchgesetzt werden. Fast 10.000 gewählte Mandatsträger der AfD müssten von ihren Posten von der Kommune bis hin zum Bundestag entfernt werden. Büros und Parteizentralen werden geschlossen. Dass die AfD-Kader einfach ihren Mac zuklappen und friedlich nach Hause gehen, ist unwahrscheinlich. Vor allem in Ostdeutschland würde es eine Welle der Gewalt geben, der die Exekutive entgegentreten muss. Es droht eine Gewaltspirale, die niemand wollen kann.

Wegge: Die Frage, was passiert, wenn eine Partei mit vielen Wählern verboten wird, ist hochinteressant. In Europa gab das nicht, nur in Thailand, und das ist schwer vergleichbar. Das ist also ein Blick in die Glaskugel. Aber ich warne davor, das dunkelste Szenario an die Wand zu malen. Das Bundesverfassungsgericht verfügt über eine sehr hohe Akzeptanz, auch bei AfD-Wählern. Deshalb kann man vermuten, dass ein Verbotsurteil akzeptiert würde. Laut Rechtspopulismusforschung hat nur eine Minderheit der Wählerinnen und Wähler der AfD ein geschlossen rechtsextremes Weltbild. Die Mehrheit des AfD-Anhangs wäre für demokratische Parteien wiederzugewinnen. Es spricht viel dafür, dass ein Verbot weitgehend friedlich über die Bühne geht.

Merkel: Das kann für die konservativen Teile der Wählerschaft gelten. Die Funktionäre aber haben ein erhebliches Potenzial, Gewalt auszulösen. Wir können der AfD nicht sogar den Umsturz der Demokratie zutrauen – aber gleichzeitig glauben, dass die AfD-Kader nach einem Verbot aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht brav nach Hause gehen. Das ist ziemlich unwahrscheinlich.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema
Ein Packshot der Wochentaz-Zeitung mit einer neutralen Illustration auf der Titelseite.

10 Ausgaben für 10 Euro

Unsere wochentaz bietet jeden Samstag Journalismus, der es nicht allen recht macht und Stimmen, die man woanders nicht hört. Jetzt zehn Wochen lang kennenlernen.

  • Journalismus, der es nicht allen recht macht und Stimmen, die man woanders nicht hört
  • Jeden Samstag als gedruckte Zeitung frei Haus
  • Zusätzlich digitale Ausgabe inkl. Vorlesefunktion
  • Mit Zukunftsteil zu Klima, Wissen & Utopien
  • Mit Regionalteil „Stadtland“ für alles Wichtige zwischen Dorf und Metropole

10 Wochen für nur 10 Euro

wochentaz ausprobieren

27 Kommentare

 / 
  • Nina Janovich

    In unserem demokratischrn System gibt es Regeln, die von der AfD sukzessive gebrochen wurden und werden. Der Regelbruch in Bezug auf die Verfassung muss als Hauptargument für ein Verbot genutzt werden. Das wahrscheinlichste Szenarium bei einem Verbotsantrag ist 1. ein Rückzug oder Austritt von Beamten aus der AfD und 2. bei Erfolg des Verbotsantrags eine Neugründung der AfD innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens. Damit wäre viel gewonnen. Die künftige Partei und Anhängerschaft wird nicht weniger rechts denken als jetzt, aber muss sich dann an die Normen und Regeln der Verfassung richten. Die Zögerlichkeit, einen Verbotsantrag zu stellen finde ich unverständlich. In keinem anderen Bereich wird massiver Regelbruch sanktionslos hingenommen. Politische Parteien von Regeleinhaltung auszunehmen signalisiert in die breite Gesellschaft, dass die Rechte von Minderheiten, demokratische Grundregeln und im Grundgesetz als unverhandelbar festgehaltene Menschenrechte vo den demokratischen Parteien aufgegeben werden aus Angst, die AfD un die rechtsstaatlichen Schranken zu verweisen. Unverschämter Bruch von Grundrechten und die Ausweitung des Regelbruchs damit belohnt werden.

  • Andreas Schulz

    Ich war es leid, Dinge diskutieren zu müssen, von denen ich nicht erste Hand Quellen studiert habe. Habe ich nachgeholt, AfD Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 durchgearbeitet, die ellenlangen Interviews mit Höcke und wie heißt er noch Siegmund angehört. Ich stimme vielfach nicht überein, aber verfassungwidriges habe ich nicht gefunden. Wobei ich allerdings auch kein Jurist bin.

  • Maira567

    Die AgD wird, das hat sie, finde ich, schon gezeigt, keinerlei(!) Mittel scheuen, die Macht zu erringen und zu behaupten; und ihre Wähler stimmen für die Partei auch nicht aus Protest, sondern aus Überzeugung (um Ressentiments auszuleben, Rache zu üben oder so etwas wie Selbstwirksamkeit zu erfahren). Mit Stil und 'sauberen Händen' unterzugehen, ist keine Option! Ich schließe mich der Argumentation von Frau Wegge an und finde, man sollte einen Verbotsantrag zumindest vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, auch wenn man am Ende darauf verzichten muss, ihn zu stellen.

  • Hans Dampf

    Das Problem der Hydra



    Verbietet man die AfD und kommt damit durch, fehlt der Faschisten -Hydra ein Kopf, der sofort wieder nachwachsen wird. Der NPD folgten die Republikaner, denen nun die AfD und auch einer AfD würde schnell eine neue extreme Rechtspartei folgen.



    Ein Verbot ist nicht die Lösung, weil deren Wähler gibt es ja immer noch und die warten nur auf eine AfD2. Wir müssen die Wähler wieder zur Demokratie bringen, fast unmöglich, aber nötig.

  • elektrozwerg

    "Das Bundesverfassungsgericht verfügt über eine sehr hohe Akzeptanz, auch bei AfD-Wählern."

    Interessanter Satz.

  • T-Rom

    Die Robustheit einer Demokratie kommt u.a. daher, dass ihre Prozesse ungesetzliche und verfassungsfeindliche Entscheidungen verhindern. Wenn bestimmte staatliche oder parteipolitische Akteure etwas ungesetzliches durchsetzen möchten, zB mittels einer Abstimmung in einem Parlament oder durch Taten einer Exekutiven Stelle (Behörde, Landrat ,....) dann verhinern die demokratsichen Prozesse dies. Wenn es richtig läuft.

    Eine robuste Demokratie schafft keine Positionen durch Verbote ab. Das ist der zentrale Punkt auf den Merkel zu Recht hinweist.

  • Lesenundschreiben

    "Die rote Linie ist die Gewalt. Wenn diese nicht überschritten wird, müssen in einer Demokratie Parteien auch für ein anderes System werben dürfen."



    "Die Funktionäre aber haben ein erhebliches Potenzial, Gewalt auszulösen."



    Mit beiden Aussagen begründet Herr Merkel seine Ablehnung eines AFD-Verbots. Ich finde das etwas widersprüchlich.



    Außerdem finde ich Herrn Merkels Argumente, warum die AFD die Demokratie weniger beschädigen würde als ein AFD-Verbot, nicht überzeugend.

  • EchteDemokratieWäreSoSchön

    Frau Wegge sagt, wir leben in einer fantastischen Demokratie. Das mag für eine Bundestagsabgeordnete so aussehen. Aber viele Menschen haben nicht den Eindruck, dass die gemachte Politik für sie gut ist. Mehr als 80% der Menschen sind unzufrieden mit dieser Regierung und waren es auch schon mit der letzten. Und viele waren auch schon mit den Regierungen davor unzufrieden. Es kommt nicht von ungefähr, dass die SPD 1998 noch 40% der Stimmen hatte, inzwischen nur noch 12%.



    Und wenn ein Staat eine Regierung nach der anderen produziert, mit der immer mehr Menschen unzufrieden sind, dann muss man sich nicht wundern, wenn viele Menschen diesen Staat nicht mehr als fantastisch betrachten und auch nicht mehr als fantastische Demokratie. Denn viele fühlen sich durch diesen Staat und diese Demokratie seit Jahren und Jahrzehnten im Stich gelassen.

    Als erstes sollten die etablierten Parteien wieder eine Politik machen, mit der 80% der Bevölkerung zufrieden sind.



    Das wäre sogar relativ einfach, wenn man bereit ist, 5000 Milliardären und Superreichen etwas höher zu besteuern. Schon 1,5-3,5% des Vermögens pro Jahr würden reichen. Das entspräche 50-100 Mrd. € pro Jahr.

  • David Lejdar

    Für mich ist bei den Themen der relevanteste Begriff, die "Rechtsstaatlichkeit". Und Parlament, wie das der EU, das da sagt, dass es voll ok ist, abgewiesene Asylbewerber (bzw. ganze Nationalitäten) in Lager in Drittländer zu stecken, und als ob damit Kriminalität bekämpft, obwohl z.B. in Brandenburg rund 90% von Kindesmissbrauchsfällen durch deutsche Bürger (und weitere auch durch EU Bürger) - was daran so viel besser sein soll als wenn es ein Diktator so macht, ist mir nicht klar.

    Und ich selbst bin da allgemein dafür, dass Gesetze nicht in Kraft treten können, ohne außerparlamentarische Rechtsprüfung, wo man eben paar Leute hat, denen schon bewusst ist, dass es fachlich einfach nicht korrekt ist, nach Lust und Laune im Prinzip despotisch (auch wenn der Stammtisch zustimmt) Regeln aufzustellen. Und dabei auch halt "professionelle Politik" gefragt, die nicht einfach Tausende junger Burschen in Ghetto steckt, um sich dann zu wundern, was dabei so rauskommt.

  • ja wirklich?

    Das Grundgesetz ist - auch - die Grenze für ie Whlerinnen udn Wähler. Wenn in S-A mehr als 40 % der befragten demnächst Wählerinnen, derzeit Wahlberechtigten, meinen, ihre kostbare Stimme einer die Demokratie und das Grundgesetz verachtenden und unterminierenden Partei geben zu müssen, dann heisst für diese Menschen das Parteiverbot eben "njet". Diese Partei ist nicht wählbar. Nur leider habendie einzig möglichen ANtragsteller nach GG den Zeitpunkt längst verschlafen. Für mich ist es kein Zufall, in welchen Bundesländern diese undemokratische Partei so stark geworden ist. 40 Jahre DDR konnten nicht vorbereiten auf das Grundgesetz und haben das offenbar bei vielen nicht getan. Daher machen die sich jetzt abhängig von den wortstarken rExtremen.

  • Okay

    AfD-Verbot: Ja oder Nein? Das ist bereits zum Volksspiel der Medien und „Expertin*nen geworden.



    Was die AfD heute anstrebt, kennen wir historisch aus der Zeit zwischen dem 15. und 19. Jahrhundert. Gewaltige Migrationsbewegungen prägten diese Epoche in vier Formen, wie Achille Mbembe beschreibt: die Ausrottung ganzer Bevölkerungen, vor allem in Nord- und Südamerika; die Verschleppung von Millionen Afrikanerinnen und Afrikanern in die „Neue Welt“ als Grundlage eines auf Ausbeutung beruhenden Wirtschaftssystems; die Eroberung neuer Territorien; sowie die Unterwerfung indigener Bevölkerungen und die Errichtung von Apartheidsystemen auf Grundlage weißer und christlicher Herrschaftsideologien. Ansätze solcher Logiken zeigen sich heute in den USA, teilweise auch in EU-Beschlüssen zur Abschiebung.



    Vor diesem Hintergrund greift mir die Debatte über ein AfD-Verbot oder das „heilige Grundgesetz“ als vermeintliche Garantie der Demokratie zu kurz. Das Apartheidsystem in Südafrika wurde 1948 institutionalisiert. Elon Musk und Peter Thiel wurden in Gesellschaften sozialisiert, die von Apartheid beziehungsweise kolonialen Strukturen geprägt waren.



    Weiter so, Deutschland!

  • R.I.P.

    Um es mit Linnemann zu sagen:

    Einfach mal machen.

  • Il_Leopardo

    Beide haben stichhaltige Argumente. Ich vertraue einfach darauf, dass es genügend demokratische Menschen gibt, die sich gegen eine zunehmende Nazifizierung stemmen werden. Beispiel Ungarn!



    Falls es dennoch anders kommen sollte, habe ich jetzt wieder begonnen, mein Englisch aufzupolieren.

  • Arne Babenhauserheide

    > Wir können der AfD nicht sogar den Umsturz der Demokratie zutrauen – aber gleichzeitig glauben, dass die AfD-Kader nach einem Verbot aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht brav nach Hause gehen.

    Umgekehrt gilt:

    Wir können den AfD-Kadern nicht sogar ein erhebliches Potenzial, Gewalt auszulösen zutrauen, aber gleichzeitig glauben, dass die Partei aus Respekt vor dem Grundgesetz nach die Regeln der Demokratie einhält.

    Wer eine Gewaltspirale fürchtet, sollte auf ein möglichst schnelles AfD-Verbot drängen, weil die Situation mit jeder Verzögerung schlimmer wird. Das Umpfeld der AfD ist schon dabei, Kampfsport zum Aufbau von Kampfgruppen zu missbrauchen.

  • Ricky-13

    taz: *Soll die AfD verboten werden?*

    Nein, lasst uns lieber abwarten was passiert, denn das hat vor knapp 100 Jahren in Deutschland ja auch so gut geklappt. Hat eigentlich irgendjemand in diesem Land etwas aus der Geschichte gelernt?

  • Arne Babenhauserheide

    > Ob die tatsächlich eine Diktatur anstrebt, ist Kaffeesatzleserei.

    Das ist irreführend: es geht um die Zerstörung der Demokratie, nicht darum, welche Rechtsform die AfD danach will.

    Das Bundesverfassungsgericht wird nach einem Verbotsantrag die Frage beantworten, ob die AfD die verfassungsgemäße Ordnung zerstören will. Und nur wenn die Antwort "ja" lautet, ist die AfD verboten.

    Insgesamt bin ich von der Argumentation von Herrn Wolfgang Merkel hier sehr enttäuscht. Immer wieder Strohmann-Argumente, die in einer offenen Diskussion nichts verloren haben.

  • shitstormcowboy

    AFD-Verbot jetzt - keine Frage. Wenn man unsere Demokratie den Feinden der Demokratie überlässt, mag das vielleicht der "Volkeswille" sein, aber all das was daraus entstehen kann, geht zu Lasten von Schutzlosen, Schwächeren, Oppositionellen, echten Demokraten. Wenn also der "Volkeswille" Unterdrückung von Andersdenkenden ist, ihre Verfolgung und Vernichtung, wenn alle humanistischen Werte mit Füßen getreten werden sollen, dann wird man diesem "Volk" diese Möglichkeiten durch ein Verbot ihrer politischen Repräsentaten entziehen müssen, im Interesse von Freiheit, Humanität und auch Geschichtsbewußtsein.

  • Willi Müller alias Jupp Schmitz

    Es ist keine Ablenkung gefragt



    taz.de/Jens-Spahn-...nsternis/!6200771/



    AFD-VERBOT JETZT ❗️ ❗️ ❗️

    • Gerhard Krause

      @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      AfD-Verbot, jetzt!!!

    • Desdur Nahe

      @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      Für ein sofortiges AfD-Verbot hätte es vier Ausrufezeichen benötigt, leider habe Sie nur drei genutzt. Chance vertan.



      Im Ernst:



      Um ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten, müsste eines der drei dafür berechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung) einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellen.



      Und das Bundesverfassungsgericht (und nur das!) entscheidet darüber.



      Wer ein AfD-Verbot fordert zeigt also entweder, dass er/sie unwissend in Bezug auf die Abläufe ist, oder aber unser demokratisches System der Gewaltenteilung ablehnt.



      Also bitte korrekt fordern:



      "Antrag auf Verbotsverfahren gegen die AfD jetzt!"



      Ist zwar mehr Schreibarbeit auf den Pappschildern, trägt aber unserem demokratischen System Rechnung und macht auch die Komplexität des Vorhabens deutlicher. Nix mit "Wir verbieten das jetzt einfach und Problem gelöst".

  • nutzer

    Ist es nicht müßig über ein Verbot zu diskutieren? Es gibt keine Mehrheit, es dauert zu lange, bald gbt es eine afd Regierung... der Zug ist abgefahren.

    • Arne Babenhauserheide

      @nutzer:

      Klingt wie das neue Gerede der Klimaleugner: „jetzt ist auch zu spät“.

      Wer aufgibt, hat verloren.

      Mehrheiten für ein AfD-Verbot sind möglich. Und die Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit sind inzwischen eindeutig und dokumentiert.

    • Grenzgänger

      @nutzer:

      Aus meiner Sicht ist es das nicht.



      Sicher kommt der Bundestag für einen Verbotsantrag nicht in Frage, ebensowenig die Bundesregierung, der dazu der Mut fehlt. Der Bundesrat ist da meine letzte Hoffnung, in ihm sind alle demokratischen Parteien vertreten.







      Frau Wegge weist darauf hin, dass das BVerfG den NPD-Verbotsantrag abgelehnt hat, weil diese zu klein und unbedeutend war. Herr Merkel sagt: "Seit 1950 ist in Westeuropa keine annähernd so große Partei verboten worden."







      Die Grösse der AfD sollte dann ja eher erfolgversprechend sein. Der Grund für einen Verbotsantrag liegt in Art. 21 Abs. 3 GG, da beisst die Maus keinen Faden ab.







      Am 20. Juli haben 1.051 Juristen einen offenen Brief des Republikanischen Anwaltsvereins an die Bundesregierung unterzeichnet und sie aufgefordert, endlich ein Verbotsverfahren einzuleiten. Wenn diese und das Gutachten der GFF alle falsch liegen, sollten wir uns ernsthafte Sorgen machen um die Ausbildung der Juristen in diesem unseren Lande!

    • Gerhard Krause

      @nutzer:

      Kann selbstverständlich sein, dass ich's verpasst habe - gab's eine Abstimmung im Bundestag zu dieser Frage, falls Sie das meinen?

      • elektrozwerg

        @Gerhard Krause:

        Es gab waehrend der Ampel und auch jetzt keine Mehrheit, weder in der Regierung, im Bundestag oder im Bundesrat. Ich sehe aktuell keine Merheiten, Sie? Und selbst wenn, das Urteil erwartet keiner in diesem Jahr. Fuer S-A ist der Zug tatsaechlich abgefahren. Jetzt ist der Souveraen dran.

      • EchteDemokratieWäreSoSchön

        @Gerhard Krause:

        Am 30.01.25 wurde über zwei Anträge debattiert, ein Verbotsantrag und eine Gutachterauftrag zur Prüfung. Über beide wurde nicht abgestimmt, weil sie sowieso keine Mehrheit bekommen hätten.

      • Donni

        @Gerhard Krause:

        Nein, gab es nicht!



        Keiner, der in den Medien so wortgewaltigen Politiker, hat sich im BT hingestellt und gesagt: Ich stelle den Antrag auch ein AfD Verbot, wer schliest sich an?



        Anst dass er dann allein dasteht? Ich weiß es nicht. Ich weiß nur eins, reden ist einfach, was tun schwer.