Streitgespräch: Soll die AfD verboten werden?
Die AfD ist demokratiefeindlich, da sind sich SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge und Politologe Wolfgang Merkel einig. Die Verbotsfragen beantworten sie jedoch unterschiedlich.
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taz: Frau Wegge, Herr Merkel, soll die AfD verboten werden?
Carmen Wegge: Kurz und knapp – ja. Ich bin dafür, beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Überprüfung der Verfassungskonformität der AfD zu stellen.
Wolfgang Merkel: Kurz und knapp – nein. Es sprechen zu viele normative, demokratietheoretische und politische Argumente gegen ein Verbot.
taz: Welche?
Merkel: Der wichtigste Grund ist, dass dies eine grobe Verletzung der Volkssouveränität wäre. Laut Artikel 20 des Grundgesetzes geht alle Gewalt vom Volke aus. Und zwar vermittels Wahlen. Das würde durch ein AfD-Verbot für ein Viertel der Wählerschaft verletzt.
taz: Ist das plausibel, Frau Wegge?
Wegge: Nein. Laut Artikel 21 des Grundgesetzes sind wir eine wehrhafte Demokratie. Das bedeutet, dass verfassungswidrige Parteien verboten werden können. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten damit verhindern, dass nach 1933 noch mal eine demokratisch gewählte Partei die Demokratie abschafft. Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Urteil gesagt, dass Parteien, ausreichend groß sein müssen, um verboten zu werden. Das ist bei der AfD der Fall. Das Grundgesetz verpflichtet uns dazu, einen Antrag zu stellen, wenn unsere Demokratie in Gefahr ist. Deshalb kann ich keinen Verstoß gegen das Demokratieprinzip erkennen.
Merkel: Die wehrhafte Demokratie ist ein konservatives Konzept der Adenauer-Ära, geboren aus der Erfahrung des Totalitarismus. Nicht alles, was 1948/49 überzeugend war, ist heute tauglich. Seit 1950 ist in Westeuropa keine annähernd so große Partei verboten worden. Ein AfD-Verbot wäre ein deutscher Sonderweg, der die Gesellschaft weiter polarisiert. Hans Kelsen, einer der bedeutendsten Rechtstheoretiker und Verfassungspraktiker des 20. Jahrhunderts argumentiert, dass eine Demokratie, die Parteien verbietet, ins Illiberale abrutscht. Parteienverbote kennzeichnen Diktaturen, nicht Demokratien.
Wegge: In Diktaturen werden demokratische Mitbewerber verboten, um die Alleinherrschaft einer Partei zu sichern. Deswegen darf bei uns keine Partei willkürlich verboten werden, sondern nur explizit verfassungswidrige Parteien, die die Demokratie abschaffen möchten. Man kann die willkürlichen Verbote in Diktaturen nicht mit dem Parteienverbot in der Bundesrepublik gleichsetzen.
Merkel: Frau Wegge, wir teilen die gleichen normativen Überzeugungen. Aber wenn wir wegen dieser normativen Überzeugungen eine Partei verbieten, hat das einen autoritären, paternalistischen Zug. Hans Kelsen argumentiert, dass eine Demokratie nur tolerant und liberal bleibt, wenn sie auch antidemokratische Anschauungen zulässt.
Wegge: Ich kann Ihnen nicht folgen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Natürlich muss die Demokratie verfassungsfeindliche Meinungen aushalten. Aber die Demokratie muss es nicht aushalten, von innen heraus abgeschafft zu werden. Man kann sich auf den Standpunkt stellen: Wenn die Bevölkerung die Demokratie nicht mehr möchte, dann ist es halt so. Wir haben uns aber bewusst für die wehrhafte Demokratie entschieden. Die Demokratie ist als Staatsform explizit im Grundgesetz verankert. Deshalb gibt es Mittel zu verhindern, dass eine Partei, die die Demokratie abschaffen oder beeinträchtigen will, an die Macht kommt.
Merkel: Das klingt, als wäre 1932. Aber die Situation ist doch verschieden. Wir werden heute von der AfD, einer rechtsautoritären Partei, herausgefordert. Ob die tatsächlich eine Diktatur anstrebt, ist Kaffeesatzleserei. Ich halte das eher für einen Popanz. Die FPÖ ist in Österreich vermutlich so radikal, rassistisch und fremdenfeindlich wie die AfD. Die FPÖ war zweimal Teil der Regierung und hat nichts an der Struktur der Demokratie in Österreich geändert. Die bundesdeutsche Demokratie ist viel stabiler und hat mehr Selbstvertrauen als jene der Weimarer Republik. Es gibt auch keine existenzielle Krise der Demokratie. Deutschland zählt derzeit zu den 15 besten Demokratien weltweit.
Wegge: Ja, wir leben in einer fantastischen Demokratie. Und wir haben das lange für selbstverständlich gehalten. Jetzt müssen wir alle Mittel nutzen, um diese Demokratie zu schützen. Man kann in den USA, in Polen und in Ungarn sehen, was passiert, wenn Rechtsextreme regieren. Polen zeigt, wie schwer es ist, das Playbook der Rechten – Zerstörung der Unabhängigkeit der Justiz, Abschaffung von Frauenrechten und unabhängigen Medien – wieder zurückzudrehen.
Merkel: Ungarn und Polen haben vor allem gezeigt, dass in einigermaßen fairen Wahlen autoritäre Regierungen abgewählt werden konnten. Die Schäden zu reparieren, ist wegen der Verfassung in Polen schwierig, weil der rechte Präsident ein starker Vetospieler ist. Aber was hat das mit unserer Debatte zu tun? Die Zivilgesellschaft in Deutschland ist nicht so schwach. Die demokratischen Parteien sind nicht so schwach. Haben wir keine demokratietauglichen Instrumente, um uns vor diesem Angriff zu schützen? Müssen wir undemokratische Mittel wie eine Teilentmachtung des Souveräns anwenden, um die Demokratie zu schützen? Wir sollten nicht den letzten Schritt gehen und das schärfste Schwert ziehen, bevor wir die ersten Schritte getan haben.
Wegge: Es gibt eine lebendige Zivilgesellschaft. Aber wir müssen trotzdem überlegen, wann sich das Zeitfenster schließt. Wenn die AfD so groß ist, dass es keine politischen Mehrheiten mehr für ein Verbotsverfahren gibt, ist es zu spät. Herr Merkel, Sie sagen, wir sollten nicht frühzeitig das scharfe Schwert des Verbots ziehen. Was wäre denn Ihrer Ansicht nach der richtige Zeitpunkt? Und gibt es dann noch eine Mehrheit für ein Verbot?
Merkel: Dieses Schwert wird vom Bundesverfassungsgericht geführt, wenn eine der drei Verfassungsorgane einen solchen Antrag stellt. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sollten aber nicht auf einen Verdacht hin das Verfassungsgericht anrufen oder weil sie fürchten, dass die demokratischen Parteien weiter an Zuspruch verlieren.
Carmen Wegge, Juristin, 36, ist seit 2021 für die SPD im Bundestag. Sie ist Sprecherin der Parlamentarischen Linken sowie Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion. Schon 2024 gehörte sie zu den Initiator:innen für einen interfraktionellen Antrag, die AfD vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Wegge: Das ist keine Antwort auf meine Frage. Und beim Motiv für den Verbotsantrag widerspreche ich. Der wird nicht gestellt, weil demokratische Parteien Wahlen verlieren und die AfD Erfolg hat. Es ist unsere demokratische Pflicht, das Parteienverbot zu beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
taz: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein 1.600 Seiten umfassendes Gutachten vorgelegt, das Verstöße der AfD gegen das Demokratieprinzip auflistet. Die AfD zeigt Minister in Haft – droht also mit politischer Verfolgung. Und sie will Deutsche mit Migrationshintergrund zu Bürgern zweiter Klasse machen und Frauen mit Kopftuch den Zugang zu Bibliotheken oder Krankenhäusern verwehren. Macht dieses Gutachten ein Verbotsverfahren plausibler?
Wegge: Das Gutachten hat Lücken geschlossen, die der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz lassen musste, weil er Äußerungen im Parlament und Gesetzesinitiativen nicht berücksichtigen durfte. Die Datenlage ist nun breiter geworden. Das Gutachten liefert zusätzliche gute Argumente für ein AfD-Verbot. Deshalb sollte es als Anstoß dienen, endlich ein Prüfverfahren einzuleiten und von staatlicher Seite alles Beweismaterial zu sichten und final zu bewerten. Wenn es danach eine überwiegende Aussicht auf Erfolg gibt, gilt es den Antrag zu stellen.
Merkel: Vorab: Wir halten beide die AfD für eine demokratiefeindliche Partei mit problematischen Funktionären. Nach meiner Meinung reicht es aber nicht, wie es das GFF-Gutachten tut, hunderte Seiten lang demokratiefeindliche Äußerungen von Funktionären aufzulisten. Die rote Linie ist die Gewalt. Wenn diese nicht überschritten wird, müssen in einer Demokratie Parteien auch für ein anderes System werben dürfen. Das ist eine der Paradoxien und Schwächen der Demokratie. Aber sonst rutschen wir in eine illiberale Demokratie, in der die Macht des Souverän autoritär durch die Sicht der „Aufgeklärten“ beschnitten wird.
Wolfgang Merkel, 74, ist Politikwissenschaftler. Von 2004 bis zu seiner Emeritierung 2020 war er Direktor der Abteilung Demokratie und Demokratisierung am Wissenschaftszentrum Berlin und Professor für Vergleichende Politikwissenschaft und Demokratieforschung an der Humboldt-Universität. Seit 1998 ist er parteiloses Mitglied der Grundwertekommission der SPD.
Wegge: Doppelter Einspruch: Gewalt ist Ihre persönliche rote Linie, aber nicht die des Grundgesetzes. Laut Artikel 21 sind Parteien verfassungswidrig, die „darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“. Diese Parteien können vom Verfassungsgericht verboten werden. Von Gewalt ist nicht die Rede. Das GFF-Gutachten zeigt, dass die AfD planmäßig gegen demokratische Prinzipien verstößt. Zweitens gibt es gewalttätige Rechtsextreme wie die Terrororganisation um Prinz Reuß, der auch eine Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete angehörte. Die gewaltbereiten „Sächsischen Separatisten“ bestanden fast ausschließlich aus AfD-Mitgliedern.
Merkel: Die obskure Vereinigung von Prinz Reuß stellte doch keine Gefahr für die Demokratie dar. Ich will die AfD gewiss nicht verteidigen, aber man sollte sie nicht zu einer Partei stilisieren, die mit Terror die Demokratie vernichten will.
Wegge: Das habe ich nicht gesagt. Und das muss die AfD auch gar nicht. Sie kann die Demokratie mit Wahlen von innen heraus abschaffen.
Merkel: Schaffen wir deshalb die freien Wahlen ab und schränken paternalistisch den Pluralismus ein? Das ist Ihre Logik: Wir beschädigen die Demokratie, weil wir ihre Beschädigung verhindern wollen.
Wegge: Natürlich schaffen wir freie Wahlen nicht ab. Ich will den Weg gehen, den das Grundgesetz vorsieht. Dort sind die Hürden für ein Parteienverbot zu Recht extrem hoch. Damit wird vermieden, dass das Volk, der Souverän, den Eindruck hat, es könnte willkürlich eine Partei nicht mehr wählen dürfen.
taz: Im September kann die AfD in Sachsen-Anhalt mehr als 40 Prozent holen und eventuell allein regieren. Was bedeutet das für einen möglichen Verbotsantrag?
Wegge: Nicht viel. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat können einen Verbotsantrag stellen. Im Bundesrat sind 35 Stimmen nötig. Wenn in Sachsen-Anhalt die AfD regiert, ändert das für ein Verbotsverfahren wenig.
Merkel: Juristisch ist ein Verbot auch möglich, wenn es einen AfD-Ministerpräsidenten gibt. Aber es ist politisch unklug. Ein Verbot würde bedeuten: Wir sagen eventuell mehr als 40 Prozent der Wähler in Sachsen-Anhalt – eure Stimme zählt nicht. Das verfügen wir, weil wir tiefere Einsicht in die Demokratie haben.
Wegge: Viele denken: Solange die AfD auf dem Wahlzettel steht, kann man sie wählen, egal ob sie gesichert rechtsextrem oder verfassungsfeindlich ist. Wir müssen die Grenze ziehen, wenn die freiheitlich demokratische Grundordnung angegriffen wird. Und diese Partei verstößt mit ihrem Programm sowohl gegen die Menschenwürde als auch gegen das Demokratieprinzip. Ich kenne viele in Sachsen-Anhalt, die fürchten, nach einer absoluten Mehrheit der AfD bedroht und verfolgt zu werden und überlegen, das Bundesland zu verlassen. Ein AfD-Verbotsverfahren würde zeigen, dass wir die berechtigte Angst dieser Menschen ernst nehmen.
Merkel: Sie greifen zu schnell zu illiberalen Mitteln, obwohl unsere Demokratie gewappnet ist. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die AfD unsere Demokratie leichthändig in ein autoritäres Regime verwandeln kann. Wir sollten uns eher fragen, warum die AfD so stark geworden ist. Der demokratische Selbstreflexionsmechanismus sind Wahlen. Sie zwingen gegebenenfalls die politischen Repräsentanten nachzudenken, warum sie nicht mehr gewählt werden. Die SPD, der wir beide nahestehen, ist von diesem Wählerverlust massiv betroffen. Ein Verbot bügelt die Selbstreflexion und die Frage, was man falsch gemacht hat, weg. Wir verbieten – also müssen wir unsere Politik nicht wesentlich ändern.
Wegge: Nein, selbstverständlich setzen sich Union und SPD damit auseinander, warum die AfD wächst. Die Union hat versucht die AfD mit der scharfen Migrationswende zu bekämpfen. Das war der falsche Weg. Wer die Inhalte der AfD übernimmt, macht sie salonfähig. In der SPD setzen wir uns intensiv mit der AfD auseinander. Wir erarbeiten ein neues Grundsatzprogramm, um klarzumachen, welche Vision und Werte wir vertreten. In der Koalition sagt niemand – alles super. Es gibt kritische Selbstreflexion.
taz: Es gibt keine politische Mehrheit für ein Verbotsverfahren. Die Union ist äußerst zögerlich. Wird sich das ändern – zum Beispiel im Bundesrat?
Wegge: Es gibt Bewegung. Einzelne CDU-geführte Bundesländer wie Berlin und Schleswig-Holstein sind für ein Verbotsverfahren. In NRW wird viel diskutiert. Wir als SPD fordern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Wenn die zu dem Ergebnis kommen sollte, dass ein Antrag Erfolg beim Bundesverfassungsgericht haben wird, dann kommt der Verbotsantrag.
taz: Für ein Parteienverbot müssen sechs von acht Bundesverfassungsrichtern die Hand heben. Diese Zweidrittelmehrheit gab es bei den letzten beiden Verbotsverfahren gegen die NPD nicht. Wie groß ist das Risiko, dass ein AfD-Verbotsantrag scheitert? Und wie groß wäre der politische Schaden?
Wegge: Natürlich darf man einen Verbotsantrag nur stellen, wenn er wahrscheinlich Erfolg hat. Falls er doch scheitern sollte, werden viele das für einen Persilschein für die AfD halten – verfassungskonform. Das wäre in der Tat schwierig. Aber der größere Schaden für die Demokratie ist es, nichts zu tun und einen erfolgreichen Verbotsantrag zu verhindern.
Merkel: Der Schaden eines gescheiterten Antrags wäre immens. Es wäre ein Fiasko für die antragstellenden Parteien, die vergeblich versucht hätten, einen erfolgreichen Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu verbannen. Zudem könnte sich die CDU für Kooperationen nach rechts öffnen. Es würde den konservativen Kräften in der Union nutzen, die das Bündnis mit der SPD nicht wollen und sich zur AfD öffnen.
Wegge: Das Kooperationsverbot mit der AfD bröckelt jetzt schon. Gerade im Europäischen Parlament ist das deutlich, wo die Christdemokraten mit den Rechtsextremen zusammenarbeiten. Die Union wird immer ein Argument finden, wenn sie mit der AfD zusammenarbeiten will. Dafür muss sie nicht auf ein gescheitertes Verbotsverfahren warten.
taz: Es gibt Alternativen zu einem AfD-Verbot. Wäre es klüger zu versuchen, der Partei die staatliche Finanzierung zu entziehen?
Merkel: Das ist ein weicheres Mittel. Es wirkt nicht annähernd so polarisierend wie ein Verbot und würde die AfD-Anhänger nicht so stark radikalisieren. Aber auch ein Entzug staatlicher Gelder bleibt ein Eingriff in den fairen Parteienwettbewerb, weil es die Chancen einer Partei mindert und damit den Wettbewerb verzerrt. Man macht sich damit auch die „Hände schmutzig“ (Sartre), aber viel weniger als bei einem Parteienverbot.
Wegge: Der Entzug der Finanzierung hat rechtlich genau die gleichen Voraussetzungen wie das Verbot. Wenn ein Verbot rechtlich möglich ist, dann sollte man das auch realisieren. Zudem haben Milliardäre wie Elon Musk ein wohlwollendes Auge auf die AfD geworfen – die Partei könnte also eine fehlende staatliche Finanzierung ausgleichen. Deswegen nutzt das wenig.
taz: Was passiert, wenn die AfD am Ende verboten würde?
Merkel: Ein Verbot, ausgesprochen vom Bundesverfassungsgericht, müsste sofort von der Exekutive durchgesetzt werden. Fast 10.000 gewählte Mandatsträger der AfD müssten von ihren Posten von der Kommune bis hin zum Bundestag entfernt werden. Büros und Parteizentralen werden geschlossen. Dass die AfD-Kader einfach ihren Mac zuklappen und friedlich nach Hause gehen, ist unwahrscheinlich. Vor allem in Ostdeutschland würde es eine Welle der Gewalt geben, der die Exekutive entgegentreten muss. Es droht eine Gewaltspirale, die niemand wollen kann.
Wegge: Die Frage, was passiert, wenn eine Partei mit vielen Wählern verboten wird, ist hochinteressant. In Europa gab das nicht, nur in Thailand, und das ist schwer vergleichbar. Das ist also ein Blick in die Glaskugel. Aber ich warne davor, das dunkelste Szenario an die Wand zu malen. Das Bundesverfassungsgericht verfügt über eine sehr hohe Akzeptanz, auch bei AfD-Wählern. Deshalb kann man vermuten, dass ein Verbotsurteil akzeptiert würde. Laut Rechtspopulismusforschung hat nur eine Minderheit der Wählerinnen und Wähler der AfD ein geschlossen rechtsextremes Weltbild. Die Mehrheit des AfD-Anhangs wäre für demokratische Parteien wiederzugewinnen. Es spricht viel dafür, dass ein Verbot weitgehend friedlich über die Bühne geht.
Merkel: Das kann für die konservativen Teile der Wählerschaft gelten. Die Funktionäre aber haben ein erhebliches Potenzial, Gewalt auszulösen. Wir können der AfD nicht sogar den Umsturz der Demokratie zutrauen – aber gleichzeitig glauben, dass die AfD-Kader nach einem Verbot aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht brav nach Hause gehen. Das ist ziemlich unwahrscheinlich.
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