Die Uni Köln will ihren Vertrag mit der Pharmafirma Bayer nicht veröffentlichen und beruft sich auf eine gesetzliche Ausnahme. Vor Gericht hat sie nun Recht bekommen.von Pascal Beucker

Was steckt hinter der bunten Fassade? Bild: dpa
KÖLN taz | Keine Chance auf Transparenz: Die Universität Köln muss auch weiterhin ihren Kooperationsvertrag mit der Bayer Pharma AG nicht offenlegen. Eine Klage auf Einsichtnahme wies das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag ab. Das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz könne keine Anwendung finden, so die Richter.
Ist Ihnen dieser Artikel etwas wert?
Geklagt hatte Philipp Mimkes, der Geschäftsführer der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG). Das konzernkritische Bündnis befürchtet eine zu große Einflussnahme von Bayer auf die Wissenschaft. Der Verdacht: Der Pharmakonzern könne unerwünschte Forschungsergebnisse verhindern und die Uni bei der Beteiligung an Patenten benachteiligen. Über Details ihrer „bevorzugten Partnerschaft“ schweigen sich Uni und Konzern hartnäckig aus.
Deswegen wollte Mimkes für die CBG vor Gericht herausbekommen, wie weit die Zusammenarbeit reicht. In seiner Klage berief er sich auf das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz, nach dem Dokumente öffentlicher Stellen grundsätzlich zugänglich sein müssen. Bestärkt sah sich Mimkes durch den NRW-Landesdatenschutzbeauftragten Ulrich Lepper (FDP), der über die Einhaltung des Gesetzes wacht. Auch er forderte die Uni zur Veröffentlichung der elf Punkte umfassenden Vereinbarung auf.
Doch das Verwaltungsgericht Köln schmetterte das Ansinnen ab. Das Informationsfreiheitsgesetz könne hier keine Anwendung finden, „weil der Kooperationsvertrag dem Bereich der Forschung zuzuordnen sei“, befand der Vorsitzende Richter Hans-Martin Niemeier. Damit folgte er der Argumentation der Uni, die sich auf eine Ausnahmeklausel berufen hatte, in der es heißt: „Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.“
Diese weitreichende Regelung bedeute, dass es nicht darauf ankomme, ob das Bekanntwerden des Vertrags die Freiheit von Wissenschaft und Forschung beeinträchtige oder ob die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung habe, befand Richter Niemeier. Auch Festlegungen über den organisatorischen Rahmen der Forschung würden unter die Forschungsfreiheit fallen.
Dass die meisten Bundesländer ihre Hochschulen nicht derart ausdrücklich von der Informationspflicht ausnehmen, sei kein Argument. Der NRW-Gesetzgeber habe dies halt so geregelt. „Ich mache keinen Hehl daraus: Er hätte das auch anders regeln können“, sagte Niemeier.
So bleibt weiter vieles im Unklaren – sogar, wann die Vereinbarung geschlossen wurde: im März 2008, wie allgemein angenommen, oder bereits im Dezember 2007, wie überraschend der Prozessvertreter der Uni erklärte? Philipp Mimkes zeigte sich enttäuscht, aber nicht entmutigt. „Wir werden versuchen, unser Anliegen vor die nächste Instanz zu bringen“, kündigte er an. „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen.“ Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Die Besatzung der „Scandinavian Star“ legte 1990 Feuer und brachte damit 159 Passagiere um. Es ging um einen Versicherungsbetrug. von Reinhard Wolff

Was die Berliner Technische Universität und die Humboldt Universität im Jahre 2006 mit der Deutschen Bank aushandelten, ging über das übliche Maß der Auftragsforschung weit hinaus. Und die Öffentlichkeit bekam davon wenig mit.
Bei der Gründung eines Instituts für Angewandte Finanzmathematik sicherte sich die Deutsche Bank damals weitreichende Mitbestimmungsrechte. Laut Sponsoren- und Kooperationsvertrag wurde die Bank an der Auswahl der Professoren beteiligt und durfte über die Forschungs- und Lehrinhalte des Instituts gleichberechtigt mitbestimmen. Das letzte Wort sollte aber ein Manager der Bank haben. Die Universitäten stimmten auch zu, alle Forschungsergebnisse mindestens 60 Tage vor Veröffentlichung der Bank vorzulegen.
Die Hochschulen erlaubten der Bank außerdem, zu Zwecken der Personalrekrutierung Infomaterialien über die Hauspost zu versenden und willigten ein, Unternehmenspräsentationen auf dem Campus zu ermöglichen. Und zwar gratis. Ein Einzelfall? Oder die Regel?
Wie weit gehen Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft? Wo sind Grenzen überschritten? Die taz will weiter aufklären. Hinweise und Dokumente bitte an: unileaks@taz.de oder per Post an: taz - die tageszeitung, z.Hd. Anna Lehmann, Stichwort "Uni-Leaks", Rudi-Dutschke-Straße 23, 10696 Berlin.
Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.
Von Stierhörnern in Stierkämpfern, Zombies und menschlichen Engeln. Unsere Bilder der Woche.

Das Handy hat Geburtstag: Eine kurze Geschichte der ebenso erfolgreichen wie nervtötenden Erfindung.

Was der nordkoreanische Führerkult mit Raketen und Rammlern aus Brandenburg zu tun hat.

Schnee verpiss dich, keiner vermisst dich. Der Frühling muss kommen. Jetzt, sofort. Hau rein, Lenz!


Leserkommentare
24.01.2013 16:59 | Vicky
Drittmittel werden oft für ein bestimmtes Projekt gegeben. In der Chemie kann man aus dem Vertrag meist sofort sehen, an we ...
15.12.2012 16:35 | juge
Liebe Spitzenforscher/innen der Pharmafinanzierten Forschungsprojekte der Universität Köln, ...
11.12.2012 18:58 | "Freiheit von Lehre und Forschung"
Da braucht sich die Akademikerwelt nicht zu wundern, wenn sie in einen Sack gepackt und als korrupter Haufen Wichtigtuer ab ...