Verfassungsschutz: Privatisierungsbremse kommt

Ohne Volksentscheid darf der Bremer Senat künftig keine Unternehmen mehr verkaufen.

BREMEN taz | Das sei „ein guter Tag für die Demokratie“, meinte der Grünen-Fraktionssprecher Matthias Güldner. Mit seiner rot-grünen Zweidrittelmehrheit – teils auch unter Zustimmung der CDU – hat der Bremer Landtag in erster Lesung ein Gesetz zur Senkung der Hürden für Bürgerbegehren und Volksentscheide verabschiedet. In dem Paket war auch ein Gesetz, nach dem die Privatisierung von Unternehmen, die „dem Gemeinwohl dienen“, nur nach einem „zustimmenden Volksentscheid“ möglich sein soll. Eine solche Privatisierungsbremse ist für deutsche Landesverfassungen neu.

Die Bremer CDU lehnte dies ab – die Rechtsform von Unternehmen bedürfe nicht des Schutzes der Landesverfassung, meinte der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp, da gehe es um Fragen, die der Gesetzgeber mit politischer Mehrheit verantworten müsse.

Der SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe berichtete dem CDU-Mann daraufhin, was alles in der Bremer Verfassung als staatliche Aufgabe formuliert ist, nicht nur der „Anspruch auf eine angemessene Wohnung“ (Artikel 14): Die geltende Bremer Verfassung regelt sogar, dass Unternehmen „in Gemeineigentum zu überführen“ sind, „deren Wirtschaftszweck besser in gemeinwirtschaftlicher Form erreicht werden kann“.

Die Privatisierungsbremse soll sich auf Unternehmen der Energie-, Abfall- und Wasserversorgung beziehen, auf die Wohnungsversorgung und auf Unternehmen, die „wesentliche Beiträge zur wirtschaftlichen, verkehrlichen oder kulturellen Infrastruktur leisten“. Eine Privatisierung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Gewoba dürfte danach praktisch ausgeschlossen sein – gegen 70.000 Mieter dürfte es keine Mehrheit geben.

Der Abgeordnete der Linken, Klaus-Rainer Rupp, fragte nach, warum denn die kommunalen Kliniken in der Liste nicht erwähnt seien. „Das geht rechtlich nicht“, versichterte Tschöpe. Die rot-grüne Koalition lehne aber eine Privatisierung ab und verfolge das Ziel, unter Beweis zu stellen, „dass kommunale Kliniken konkurrenzfähig sind“.

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Kommentar: Was bringt die Privatisierungsbremse?

In den 1990ern hat Bremen mit den Stimmen der großen Koalition die Stadtwerke (Strom, Gas, Wasser) verkauft, die zwei Wohnungsbaugesellschaften, das stadteigene Datennetz. Nur eklatant unrentable Betriebe wie der kleine Stadtflughafen oder der öffentliche Nahverkehr blieben von der Privatisierungsdiskussion verschont.

Die Privatisierungswelle sei ein Fehler gewesen, bekannte gestern der SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe. Nicht nur in Bremen wird heute über "Rekommunalisierung" geredet. Das Geld, solche Betriebe wieder zurückzukaufen, hat allerdings keine Kommune in Deutschland, auch Bremen nicht. Mit einer Privatisierungsbremse wäre der Ausverkauf der öffentlichen Daseinsvorsorge in den 1990er Jahren vermutlich nicht passiert - sie kommt insofern zu spät.

Wirklich? Verfassungsänderungen wie die der "Privatisierungsbremse" lassen sich politisch mit Zweidrittelmehrheit nur durchsetzen, wenn sie scheinbar irrelevant sind. Rot-Grün könnte im Bremer Landesparlament auch ohne die Verfassungsänderung jede Privatisierung blockieren. Die Verankerung in der Verfassung ist ein "Vorratsbeschluss" für andere Mehrheiten. In neoliberalen Zeiten gerieten zwei kommunale Beteiligungen nichts ins Visier: die Wohnungsbaugesellschaft Gewoba (ehemals Neue Heimat), in der sich zigtausend Wähler vor den Miethaien sicher fühlen, und die Beteiligung an der Bremer Landesbank. Wenn eine spätere Landesregierung diese beiden Gesellschaften versilbern will, muss sie sich eine gute Begründung einfallen lassen.

Und selbst wenn die kommunalen Kliniken nicht ausdrücklich in der Landesverfassung erwähnt sind - kein Senat könnte, solange die CDU nicht allein regiert, es sich erlauben, die Privatisierung der Kliniken ohne Volksentscheid zu betreiben.

Der neue Passus in der Landesverfassung ist übrigens auch ein guter Schutz gegen Bundesverfassungsrichter, die im Falle des Berliner Verfahrens als Argument anführten, der Berliner Senat könne ja noch sein Wohnungseigentum verkaufen, um seine Kassenlage aufzubessern.

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