Die Universität Tübingen forscht im Auftrag der Bundeswehr. Obwohl in einer Zivilklausel steht, dass das nicht geht. Die Hochschule ist kein Einzelfall.von Anna Lehmann

Das Ministerium von Thomas de Maizière zahlt knapp eine halbe Milion an die Universität Tübingen. Bild: dpa
BERLIN taz | Mit den eigenen Grundsätzen nimmt man es an der Universität Tübingen nicht allzu genau. Der Senat, das Parlament der Hochschule, hat zwar im Januar 2010 beschlossen: "Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken dienen." Doch dessen ungeachtet erforschen Wissenschaftler des Universitätsklinikums im Auftrag des Bundesverteidigungsministeriums, wie man Menschen therapiert, die chemischen Kampfstoffen ausgesetzt waren.
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Die Kooperation existiert seit Oktober 2007 und ist nach Einführung der Zivilklausel fortgeführt worden. Das Projekt läuft Ende September 2011 aus. Das von Thomas de Maizière (CDU) geleitete Verteidigungsministerium stellt der Universität in diesem Zeitraum insgesamt 486.218 Euro zur Verfügung. Dies geht aus einer Antwort des Bundesverteidigungsministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei hervor, die der taz vorliegt.
In den vergangene zehn Jahren vergab das Verteidungsministerium Forschungsaufträge an mindestens 47 Einrichtungen, allein 2010 erhielten 23 Hochschulen Geld vom Verteidigungsministerium. An mittlerweile acht deutschen Hochschulen existiert jedoch wie in Tübingen eine sogenannte Zivilklausel, welche eine solche Zusammenarbeit ausschließt.
Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums bestätigte der taz auf Nachfrage, es handele sich bei der Kooperation mit der Uni Tübingen um wehrmedizinische Forschung. Kooperationspartner auf Seiten der Bundeswehr ist das Institut für Pharmakologie und Toxikologie, das Kompetenzzentrum der Bundeswehr rund um chemische Kampfstoffe. Dieses wiederum ist beim Sanitätsdienst der Bundeswehr angesiedelt, dessen Auftrag es nach Eigendarstellung ist, die Gesundheit der Soldatinnen und Soldaten zu schützen, insbesondere wenn sie im Auslandseinsatz sind.
Mit dem Vorhaben würden wichtige Grundlagen zur Prüfung neuer Medikamente geschaffen, um Menschen zu behandeln, die nach Aufnahme von sogenannten Organophosphaten erkrankt seien, erläuterte der Sprecher des Verteidigungsministeriums. Organophospate sind chemische Botenstoffe, die in Nervenkampfstoffen und Pestiziden vorkommen. Ihre lebensbedrohliche Wirkung beruht dosisabhängig auf einer Lähmung der Atemmuskulatur. Das Vorhaben sei unter anderem bei der Medizinischen C-Schutztagung der Bundeswehr im April 2011 vor internationalem Fachpublikum vorgestellt worden. C steht für Schutz gegen Krankheitsverursacher durch chemische Kampfstoffe.
Die hochschulpolitische Sprecherin der Linkspartei, Nicole Gohlke, verurteilt die Zusammenarbeit: "Solche Forschung hat an zivilen Hochschulen nichts verloren."
"Die Zivilklausel interessiert die Uni überhaupt nicht", empört sich auch Christoph Marischka von der in Tübingen ansässigen Informationsstelle Militarisierung. Die Universität habe bisher überhaupt nicht auf die Klausel reagiert.
Die NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit hat den Rektor der Universität Tübingen, Bernd Engler, wegen der laufenden Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium mehrfach um Stellungnahmen gebeten. Bisher erfolglos. Auch gegenüber der taz konnte sich die Universität bisher nicht äußern. Auskunftsberechtigt sei allein der Leiter der Forschungsgruppe. Der befindet sich jedoch zurzeit im Urlaub.
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Was die Berliner Technische Universität und die Humboldt Universität im Jahre 2006 mit der Deutschen Bank aushandelten, ging über das übliche Maß der Auftragsforschung weit hinaus. Und die Öffentlichkeit bekam davon wenig mit.
Bei der Gründung eines Instituts für Angewandte Finanzmathematik sicherte sich die Deutsche Bank damals weitreichende Mitbestimmungsrechte. Laut Sponsoren- und Kooperationsvertrag wurde die Bank an der Auswahl der Professoren beteiligt und durfte über die Forschungs- und Lehrinhalte des Instituts gleichberechtigt mitbestimmen. Das letzte Wort sollte aber ein Manager der Bank haben. Die Universitäten stimmten auch zu, alle Forschungsergebnisse mindestens 60 Tage vor Veröffentlichung der Bank vorzulegen.
Die Hochschulen erlaubten der Bank außerdem, zu Zwecken der Personalrekrutierung Infomaterialien über die Hauspost zu versenden und willigten ein, Unternehmenspräsentationen auf dem Campus zu ermöglichen. Und zwar gratis. Ein Einzelfall? Oder die Regel?
Wie weit gehen Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft? Wo sind Grenzen überschritten? Die taz will weiter aufklären. Hinweise und Dokumente bitte an: unileaks@taz.de oder per Post an: taz - die tageszeitung, z.Hd. Anna Lehmann, Stichwort "Uni-Leaks", Rudi-Dutschke-Straße 23, 10696 Berlin.
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Leserkommentare
20.09.2011 15:00 | sapere aude
Chemiewaffenforschung für den Frieden? Na klar, und verrückt und drei sind sieben. ...
20.09.2011 13:45 | Linkshänder
Als ein Atomphysiker die Atombombe baute, dachte er an Weltfrieden!? ...
18.09.2011 17:40 | JoHoMe
Antwort auf den Kommentar der Antispeziesistischen Aktion Tübingen: ...