Ein Bündnis der Angst

Schäubles neue Sicherheitsgesetze erschrecken die Öffentlichkeit. Doch die Kritiker schaden der Demokratie fast mehr als die unnützen Vorschläge des Innenministers

Christian Rath, 42, ist rechtspolitischer Korrespondent der taz. Vorige Woche hat er Schäubles Pläne für den Online-Zugriff auf die Passfotos aller Bürger aufgedeckt, durch investigatives Lesen eines längst veröffentlichten Gesetzentwurfs.

Die neuen Sicherheitsgesetze Wolfgang Schäubles erwecken Misstrauen: Das Medienecho ist fast einhellig negativ, die Bevölkerung offensichtlich empfindlicher als bei vergleichbaren Anlässen in der Vergangenheit. Selbst CSU-Abgeordnete zitieren inzwischen Orwells Albtraum vom Überwachungsstaat 1984, und zu Demonstrationen gegen die geplanten Sicherheitsgesetze kommen plötzlich fast 2.000 Menschen.

Vielleicht war die Liste der vorgeschlagenen Projekte ja zu lang: Ausbau des BKA zur präventiven Antiterrorpolizei, polizeiliche Nutzung der Mautdaten sowie Online-Zugriff auf Passfotos und Fingerabdrücke der ganzen Bevölkerung. Private Computerfestplatten sollen heimlich durchsucht werden. Der große Lauschangriff soll wieder polizeifreundlich geregelt werden.

Fast könnte man meinen, dass Schäuble es auf Streit angelegt hat. So kann er deutlich machen, dass die Deutschen – in seinen Augen – die Terrorgefahr viel zu gering schätzen. Dass er aber alles tut, was zu tun ist – auch wenn er sich damit unbeliebt macht. Die Opposition ist jedenfalls sofort auf Schäubles Inszenierung eingestiegen. „Überwachungsstaat“, rufen der frühere Innenminister Gerhard Baum (FDP) und die Bundestagsabgeordnete Petra Pau (Die Linke), untergehakt auf der linksliberalen Barrikade.

Dabei ist Schäubles Versprechen hohl. Selbst wenn alle Maßnahmen auf einmal verwirklicht würden, hätte dies keine relevante Auswirkung auf die Sicherheitslage im Land. Keiner von Schäubles Plänen ist dringend erforderlich oder auch nur nahe liegend. Es könnte also auf alle verzichtet werden.

Wir sollten uns an die 90er-Jahre erinnern. Damals wurde mit viel Getöse der große Lauschangriff eingeführt, also die Wohnraumüberwachung mittels Wanzen. Nur so könne man die Strukturen der organisierten Kriminalität aufklären, hieß es. Gemessen an dieser Propaganda gab es den Lauschangriff dann selten, etwa 30-mal im Jahr, vor allem bei ungeklärten Mordfällen.

Es ist zwar schön, dass die Polizei das neue Instrument bisher so zurückhaltend eingesetzt hat, die Zahlen zeigen aber, dass sie es eigentlich nicht braucht. Zumal nur 7 Prozent aller Lauschangriffe echte Tatbeweise ergaben, wie das Max-Planck-Institut für Strafrecht in Freiburg herausfand, insgesamt waren nur 30 Prozent der Wanzeneinsätze zumindest „bedingt erfolgreich“.

Mit anderen heiß umstrittenen Maßnahmen ist das ganz ähnlich. Rasterfahndungen gab es in den letzten 30 Jahren genau zweimal, beide waren Fehlschläge. Als in Niedersachsen das präventive Abhören von Telefonen eingeführt wurde, nutzte die Polizei es in eineinhalb Jahren nur viermal. Und bevor der Bundesgerichtshof die Online-Durchsuchung von Computern vorerst stoppte, gab es auch in diesem Fall ganze vier Anträge der Polizei.

Die lautesten Debatten werden also oft um Befugnisse geführt, die in der Praxis die geringste Bedeutung haben. Aber das scheint das unausgesprochene Bündnis zwischen Innenminister und Bürgerrechtlern zu sein: Der eine spielt den starken Max, die anderen sind auf Kommando empört. Darüber könnte man schmunzeln, wenn dabei nicht beide Seiten versuchten, die Öffentlichkeit unnötig einzuschüchtern: der Innenminister mit der Terrorbedrohung und die Bürgerrechtler mit der Angst vor Big Brother.

Es wird laut über Befugnisse debattiert, die in der Praxis nur geringe Bedeutung haben

Denn so überflüssig Schäubles Vorschläge sind, so übertrieben ist auch die wilde Sorge vor ihnen. Schließlich droht trotz des beeindruckenden Schäuble-Katalogs keine permanente „Rundumüberwachung“. Niemand könnte mit allen verfügbaren Befugnissen gleichzeitig überwacht werden. So etwas dürfte und würde kein Gericht genehmigen. Es geht vielmehr um eine Ergänzung des gesetzlichen Instrumentenkastens. Die Polizei könnte also künftig unter mehr Maßnahmen auswählen, mit denen sie dann gegen einen konkret Verdächtigen ermitteln will.

Der Schutz der Intimsphäre wurde in den letzten Jahren sogar gestärkt. Reine Privatgespräche mit Familie und engen Freunden dürfen nicht mehr abgehört oder ausgewertet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht, weder in der Wohnung noch am Telefon. Diese Vorgabe gälte natürlich auch bei der geplanten heimlichen Ausspähung von Computern. Es ist auch nicht richtig, dass der Staat damit zum ersten Mal Zugriff auf private Festplatten nehmen kann. Bei jeder Hausdurchsuchung konnte er einen Computer beschlagnahmen oder die Festplatte kopieren. Es wurde also auch bisher darauf vertraut, dass die Polizei nur die Mails und Dateien liest, die sie für die Strafverfolgung braucht.

Wie aber ist das mit dem „Generalverdacht“, unter den die gesamte Bevölkerung nun vermeintlich gestellt wird? Auch das ist eine unglückliche Formulierung der Bürgerrechtler. So werden bei der geplanten Vorratsspeicherung zwar Telefon- und Internetprovider gezwungen, Verbindungsdaten zu speichern („wer spricht mit wem wie lange“), die sie in Zeiten der Flatrates eigentlich gar nicht mehr bräuchten. Mit dieser Zwangsspeicherung ist aber gerade kein Verdacht verbunden. Die Daten bleiben beim Provider, und die Polizei kann nur bei konkreten Ermittlungen Zugriff darauf nehmen.

Grundsätzlich aber ist es gut, wenn die Polizei ihre Arbeit macht. Und falls neue Methoden erlauben, Täter schneller und effizienter zu identifizieren, wäre das ein Argument für diese Methoden und nicht dagegen. Manche Kritiker der neuen Gesetze erwecken den Eindruck, als lebten wir in einer Diktatur, in der die Polizei automatisch auf der anderen Seite steht.

Viel wichtiger als die Diskussion über Polizeimethoden ist aber die Sicherung innerer Toleranz. Solange religiöse, sexuelle und politische Minderheiten ihre Vorlieben ausleben und kommunizieren können, ist ein wirklich autoritärer Staat noch weit entfernt. London ist die Stadt mit den meisten Videokameras, aber es ist eine freie Stadt, weil es eine tolerante Stadt ist.

Viel wichtiger als die Diskussion über Polizeimethoden ist die Sicherung innerer Toleranz

Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 in seinem Volkszählungsurteil die Befürchtung geäußert, dass die Bürger nicht mehr von ihren Freiheiten Gebrauch machen, wenn sie zu sehr überwacht werden. Das Kriterium ist richtig. Wenn die Menschen eingeschüchtert sind, hat die Demokratie ein Problem. Noch ist die ganz große Zahl der Menschen in Deutschland aber nicht eingeschüchtert. Sie gehen sogar so sorglos mit ihren Daten um, dass Datenschützer wütend werden.

Aber das ist eigentlich ein gutes Zeichen. Gibt es einen besseren Vertrauensbeweis für die Demokratie als leichtsinnige Bürger? Es wäre doch ein Treppenwitz der Geschichte, wenn gerade Bürgerrechtler und Datenschützer aus hedonistischen Luftikussen noch verschüchterte Duckmäuser machten. Überzogene Warnungen vor dem Polizeistaat sind für die Demokratie fast so gefährlich wie exzessive Überwachungsfantasien.

CHRISTIAN RATH