Öffentliche Sicherheit: Unklarer Nutzen der Videoüberwachung
Laut Regierung sind auf Bahnhöfen rund 3.000 Kameras installiert, seit 2001 wurden 800 Islamisten per Video überwacht. Wie viele Straftaten so verhindert wurden, kann sie nicht sagen.
BERLIN taz | Bundesweit werden an rund 300 Bahnhöfen etwa 3.000 Videokameras zur Überwachung eingesetzt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der taz vorliegt. Zudem werden demnach mehr als 12 Millionen Euro an Fördergeldern für die Erforschung der Videoerkennung ausgegeben.
Weiter geht aus der Antwort hervor, dass das Bundeskriminalamt seit 2001 insgesamt 42 Personen zur "Verhinderung oder Aufdeckung terroristischer Straftaten und terroristischer Aktivitäten" mit Kameras überwacht hat. Dazu kommen 794 vom Bundesverfassungsschutz per Video überwachte Personen aus dem "Bereich des islamistisch motivierten Terrorismus". In wie vielen Fällen so Straftaten verhindert wurden, kann die Regierung nicht sagen. Eine "statistisch erfassbare 'wesentliche' Kausalität" sei "kaum darstellbar".
Das irritiert den Linken-Bundestagsabgeordneten Jan Korte. "Entweder ist die Videoüberwachung erfolgreich, dann sollte die Bundesregierung benennen können, wo was verhindert oder aufgeklärt werden konnte", sagte er der taz. "Wenn sie das nicht kann, soll sie auch endlich damit aufhören die Videoüberwachung als unverzichtbares Instrument zu propagieren."
Ebenso verweigert die Regierung eine Aufschlüsselung der 3.000 auf Bahnhöfen eingesetzten Kameras nach Bundesländern, da dies das "Staatswohl" gefährden würde. Eine Ansicht, die der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, nicht teilt. Er hielte sogar die Nennung der einzelnen Bahnhöfe und die Zahl der jeweils eingesetzten Kameras für unproblematisch. Dies würde "zu keiner Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" führen, schrieb er im Mai.
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