hochzeit mit hindernissen von RALF SOTSCHECK
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Stellt euch vor, der Thronfolger heiratet und keiner geht hin. Königin Elizabeth hat erklärt, dass sie nicht an der standesamtlichen Eheschließung ihres Sohnes Prinz Charles mit Camilla Parker Bowles am 8. April teilnehmen werde. Solch eine Behörde ist ihr zu piefig, das ist höchstens etwas für die Untertanen. Für Blaublütige muss es mindestens die Westminster-Abtei sein, aber dort war Charles ja schon mal mit Diana, und zweimal darf das selbst ein ewiger Thronfolger nicht.

Offiziell begründete die Queen ihr Fernbleiben damit, dass das Brautpaar die Feier auf Sparflamme halten und sich das Jawort nur im kleinsten Kreis geben wolle. Ach ja? Der möglicherweise künftige König heiratet, und weil die Mutti nicht dabei ist, kümmert niemanden die Eheschließung? Schon bei der Bekanntgabe der Verlobung am 10. Februar überschlug sich die Weltpresse.

Das bisher einzige Mal, dass eine britische Königin der Hochzeit eines ihrer Kinder fern geblieben ist, liegt 142 Jahre zurück: Königin Victoria feierte nicht mit, als ihr Sohn Edward und Prinzessin Alexandra von Dänemark heirateten. Sie hatte eine gute Ausrede: Ihr Mann Albert war gerade gestorben. Elizabeths Mann Prinz Philip lebt aber noch. Zur Hochzeit geht er auch nicht, ebenso wenig wie Charles’ Geschwister: Andrew hat schon eine Verabredung, Edward hat Stubenarrest, und Anne muss ihr Pferd striegeln.

Eigentlich wollte die Queen gute Miene zum bösen Spiel machen, obwohl der Name „Camilla“ im Palast nicht erwähnt werden darf. Zur Verlobung ließ sie verlauten: „Die Königin ist hocherfreut, dass sie die Hochzeitsfeier auf ihrem Schloss Windsor ausrichten darf.“ Darf sie aber nicht. Das Schloss hat keine Lizenz für solche Feiern. Die hätte sich die Königin zwar besorgen können, doch damit wäre das Schloss zum öffentlichen Wirtshaus geworden.

Laut Gesetz hätten dann auch gewöhnliche Menschen das Häuschen der Königin für ihre Partys mieten dürfen. Da die Queen keine lärmenden Untertanen in ihrem Wohnzimmer haben will, rückt sie ihr Schloss nicht für die Eheschließung heraus. Der Bengel habe seit 35 Jahren eine Affäre mit dieser Frau, soll sie vor ihren Bediensteten getobt haben, und jetzt wolle er überstürzt heiraten, ohne sich über die Folgen im Klaren zu sein.

Unklar ist Charles offenbar auch ein anderes Gesetz: An einer „bürgerlichen Zeremonie“ – allein der Begriff löst bei Elizabeth Sodbrennen aus – darf jeder teilnehmen. Ein Albtraum für die Queen, sich vom Volk mit Reis bewerfen zu lassen. Ist die Hochzeit überhaupt legal? Ein Gesetz von 1836 verbietet es Mitgliedern der königlichen Familie, bürgerlich zu heiraten. Der Rechtsexperte der Regierung, Lord Falconer, glaubt jedoch, dass das Menschenrechtsgesetz von 1998 auch auf die Windsors angewendet werden kann.

Wie peinlich, hatte Charles das Gesetz damals doch als „Gefahr für die Zivilisation“ verteufelt. Er hat sich gestern vorsichtshalber nach Australien und Neuseeland aus dem Staub gemacht. Vorher hat er einen Wutanfall bekommen, weil seine Hochzeit zu einer „lächerlichen Farce“ verkommen sei. Aber das passt doch zu dieser maroden Familie.