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Universitäten in Brandenburg
: Rückmeldegebühr ist verfassungswidrig

Die Viadrina in Frankfurt (Oder) Foto: dpa

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat die Rückmeldegebühren an den Universitäten in Brandenburg gekippt. Die Gebühr in Höhe von 51 Euro stehe in einem „groben Missverhältnis“ zu den tatsächlichen Kosten von rund 20 Euro, heißt es in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Rückmeldegebühr von 51 Euro übersteige damit die konkreten Kosten um mehr als hundert Prozent. Damit waren die Klagen mehrerer Studenten der Universität Potsdam wegen Rückmeldegebühren zwischen 2001 und 2007 erfolgreich. (afp)