Kommentar Gewalt gegen Polizisten: Bürger wie wir

Die bestehenden Strafgesetze schützen auch Polizisten. Sie reichen aus. Viel wichtiger sind eine gute Ausrüstung und auch funktionierende Funkgeräte.

Polizist wird von einem Demonstranten geschlagen

Gewaltattacke gegen einen Polizisten Foto: dpa

Vor dem Gesetz sind alle gleich, so gehört es sich in der Demokratie. Nun sollen aber Polizeibeamte gegen tätliche Angriffe besser geschützt werden als normale Bürger. Wer einen Bürger verletzt, kann mit einer Geldstrafe davonkommen. Für den Angriff auf einen Polizisten soll das Gesetz künftig eine mindestens dreimonatige Freiheitsstrafe androhen.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, eine bürgernahe Polizei sei „besonders schutzbedürftig“. Sie könne nicht ständig mit Helm und Schutzkleidung herumlaufen, weil das „eine ungewollte Distanz zum Bürger aufbauen würde“. Hallo, Bundesregierung? Wir alle laufen jeden Tag auf der Straße ohne Helm und Protektoren herum!

Polizisten sind im Gegenteil eher weniger schutzbedürftig als normale Bürger. Sie haben schließlich fast immer eine Waffe dabei. Das stärkt ihr Selbstbewusstsein. Sie sind körperlich gut trainiert und ausgebildet für Prügelei und Deeskalation. Da sie im Dienst sind, agieren sie umsichtig und sind stets auf der Hut.

Das Recht muss die Schwachen schützen, so sagte einst Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Der heutige SPD- Justizminister Heiko Maas sieht das offenbar anders – oder aber er kann sich nicht ausreichend gegen seine Koalitionspartner von der CDU/CSU wehren.

Nun mag es, und durchaus gar nicht so selten, Situationen geben, in denen zwei Polizisten von fünfzig gewaltbereiten Anwohnern umringt werden. Da hilft ihnen der neue Strafparagraf konkret wenig. Oder sollen sie jetzt anfangen, die Personalien aufzunehmen? Sie brauchen vor allem möglichst schnell Verstärkung. Und dann wäre es gut, wenn das Funkgerät funktionieren würde – was in manchen Bundesländern nach der Umstellung auf Digitalfunk leider nicht selbstverständlich ist.

Polizei ist wichtig, sie braucht gute Ausrüstung – und keine Showgesetze mit falscher Symbolik.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.