Urteil wegen Erdoğan-Schmähgedicht: Böhmermann legt Berufung ein

Der Satiriker Jan Böhmermann geht im Verfahren um sein Erdoğan-Gedicht in die nächste Runde. Sein Anwalt vollzieht den bereits angekündigten Schritt.

Jan Böhmermann lacht

Erdoğan hatte per Unterlassungsklage erreichen wollen, dass der Satiriker das Gedicht nicht wiederholen darf Foto: dpa

MÜNCHEN afp | Der Satiriker Jan Böhmermann hat Berufung gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts gegen sein sogenanntes Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan eingelegt. „Herr Böhmermann wird die durch das Urteil erfolgte Einschränkung seiner Grundrechte nicht akzeptieren“, sagte dessen Anwalt Christian Schertz der Süddeutschen Zeitung.

Er reichte demnach am Freitag in Böhmermanns Auftrag die Berufung ein. Auf den Tag genau vier Wochen zuvor hatte das Hamburger Gericht diesem untersagt, Gedichtpassagen etwa mit sexuellen Bezügen zu wiederholen. Schertz hatte bereits unmittelbar darauf angekündigt, in Berufung zu gehen. Dafür gilt nach deutschen Recht eine Frist von genau einem Monat.

Das von Böhmermann vor bald einem Jahr in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragene Schmähgedicht hatte hohe Wellen geschlagen und Erdoğan dazu veranlasst, an verschiedenen Fronten juristisch aktiv zu werden. Die von ihm per Anzeige ausgelösten strafrechtlichen Ermittlungen wegen Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft später aber ein. Im Zivilrecht gelten generell allerdings häufig andere juristische Maßstäbe.

Vor dem Hamburger Gericht hatte Erdoğan per Unterlassungsklage erreichen wollen, dass der Satiriker das Gedicht nicht wiederholen darf. Die Richter stimmten dem in ihrem am 10. Februar verkündeten Beschluss weitgehend zu. Sie verboten die meisten Teile und nahmen nur wenige Zeilen aus. Satire dürfe für sich einen großen Freiraum beanspruchen, sei nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts „aber nicht schrankenlos“, betonten sie.

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