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Artenschutz in Nordrhein-Westfalen
: Wisentherde bleibt erst mal frei

BERLIN | Eine Herde Wisente darf weiter frei in Nordrhein-Westfalen leben – vorerst. Das Oberlandesgericht Hamm hat bei einem Verhandlungstermin am Montag festgestellt, dass die von einem Verein ausgewilderten Rinder im Rothaargebirge inzwischen den Status „herrenloser“ Tiere erlangt hätten, wie Hirsche oder Wildschweine. Nun könnte der Fall eintreten, dass der Verein, die „Wisent-Welt Wittgenstein“, gegen seinen Willen bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen muss, die Wisente wieder einzufangen. Waldbauern aus dem Sauerland hatten gegen das Auswilderungsprojekt geklagt, weil die Wisente immer wieder in ihren Forsten Buchen anfressen. Die Bauern klagen seit Jahren gegen die Tiere; in den vorangegangenen Instanzen hatten sie stets gewonnen.

Das Oberlandesgericht Hamm will in fünf Wochen ein Urteil verkünden. Es betonte, dass es „höchstrichterlich noch nicht entschiedene“ Rechtsfragen zu klären habe. Wahrscheinlich landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof und den Verwaltungsgerichten; dann zöge er sich noch über Jahre hin. hol