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Urteil des EU-Gerichts
: Stop-TTIP-Verbot war unrechtmäßig

BERLIN | Die EU-Kommission hat der europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ im Jahr 2014 zu Unrecht die Registrierung verweigert. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied am Mittwoch, dass das Engagement der Bürger keine unzulässige Einmischung in die Vorbereitung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA darstelle. Die Initiatoren, die ohne offizielle Anerkennung über 3 Millionen Unterschriften gesammelt hatten, fordern nun eine Anhörung im EU-Parlament. (taz)