Ulrike Herrmann über das EuGH-Urteil zu Freihandelsabkommen
: Lobbyismus wird schwerer

DIe EU-Kommission will noch immer ein Sonderrecht für Konzerne etablieren

Schlechte Nachrichten für alle Fans des schrankenlosen Freihandels: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass auch die einzelnen nationalen Parlamente die EU-Freihandelsabkommen absegnen müssen – zumal wenn dort die umstrittenen Investorenschutzklauseln verankert sind. Dieses Urteil war erwartet worden, dennoch hat es weitreichende Konsequenzen.

Erstens: Die geplanten Freihandelsabkommen verlieren weitgehend ihren Sinn. In Wahrheit ging es nie darum, den freien Warenverkehr zu fördern. Stattdessen sollte die Lobbymacht der Unternehmen gestärkt werden. Denn die Investitionsschutzklauseln hätten es den transnationalen Firmen gestattet, gegen Staaten zu klagen, wann immer sie ihre „legitimen Erwartungen“ auf einen Gewinn gefährdet sehen. Die Unternehmen hätten also nur damit drohen müssen, Milliardenklagen einzureichen – schon hätten sie viele missliebige Gesetze im Umwelt- oder Verbraucherschutz verhindern können. Der Bürgerprotest ist daher in vielen EU-Ländern erheblich, so dass einige Nationalparlamente nicht zustimmen dürften.

Zweitens: Trotzdem sollte sich niemand der Illusion hingeben, dass der Kampf gegen den Investorenschutz endgültig entschieden sei. Denn längst hat die EU-Kommission einen Umweg ersonnen: Sie will einen multinationalen Gerichtshof für Investi­tionsstreitigkeiten einrichten.

Ein echter Gerichtshof wäre zwar besser als die bilateralen Schiedsgerichte, die bisher die Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Unternehmen entscheiden. Aber der fundamentale Mangel wäre nicht beseitigt: Wieder würde eine Sonderjustiz für transnationale Unternehmen eingerichtet, die diesen eine besondere Lobbymacht verschafft.

Es ist ganz einfach: Europa ist ein Rechtsstaat, die USA und Kanada sind es auch. Sondergerichte für transnationale Unternehmen sind also überflüssig.

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