Hartz-IV-Empfänger: Geborgtes Geld bereitet Probleme
| Wenn sich ein Hartz-IV-Empfänger von Familienangehörigen größere Summen Geld borgt, sollte er vorab einen Darlehensvertrag mit Angaben zu Vertragslaufzeit, Zinsen und Rückzahlungspflichten mit dem Darlehensgeber abschließen. Ansonsten droht ihm der Vorwurf von verdeckter Schenkung oder von Scheingeschäften und der Verlust der Hartz-IV-Zahlungen. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Entscheid des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) in Celle hervor. (dpa)
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