Haftstrafe für den Samsung-Chef: Von Samsung für VW & Co lernen

Das Urteil könnte einen Epochenwandel anzeigen. Die Macht der Konzerne wird in Südkorea als großes Problem erkannt.

Passanten im Hauptbahnhof von Seoul sehen auf einem öffentlichen Bildschirm, wie Samsung-Chef Lee Jae-yong am Freitag zum Gericht gebracht wird Foto: ap

„Too big to jail“ (zu groß fürs Gefängnis) hieß es bisher über die Chefs der südkoreanischen Chaebol, der Großkonglomerate im Familienbesitz. Diese Konzerne dominieren Südkoreas Wirtschaft, prägen aber auch deren globale Stärke. Unter ihnen ist Samsung, u.a. der Weltmarktführer bei Smartphones, der allergrößte Player.

Innenpolitisch gebärden sich die Chaebol mächtiger als die gewählte Regierung. Mit dem Gesetz nehmen sie es nicht so genau – was sie bisher auch gar nicht nötig hatten. Denn es gab bei Gesetzesverstößen stets nur Bewährungsstrafen, danach wurden die Tycoone vom Präsidenten begnadigt.

Wenn jetzt also der Samsung-Erbe und De-facto-Firmenchef unter anderem wegen Korruption zu fünf Jahren Haft verurteilt wird, lässt das aufhorchen. Es ist die höchste Strafe, die es je für einen Chaebol-Chef gab.

Epochenwandel in Südkorea, nicht in Deutschland

Das Urteil vom Freitag könnte einen Epochenwandel anzeigen: In Südkorea soll künftig niemand mehr über dem Gesetz stehen – auch nicht Samsung.

In der öffentlichen Wahrnehmung gelten die Chae­bols inzwischen nicht mehr als Segen. Vielmehr wird heute ihre Macht als großes Problem erkannt.

Ist Südkorea damit inzwischen weiter als Deutschland? Der Dieselskandal bei uns zeigt, wie die hiesige Automobilindustrie die Politik bis hin zu den Grünen mamipuliert und sich um Umweltgesetze nicht schert.

Statt etwa dem VW-Chef den Prozess zu machen, dürfen uns jetzt die Autokonzerne mit einer neuen Software für dumm verkaufen. Hat das Urteil in Seoul gegen den Samsung-Chef Bestand, ist Südkorea da inzwischen weiter.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.