US-Einreisesperren gelten jetzt gegen acht Länder

USATrump beendet „Travel Ban“ für Sudan. Neu auf der Liste: Nordkorea, Tschad und Venezuela

BERLIN taz | US-Präsident Donald Trump hat am Sonntag neue Einreiseverbote gegen nunmehr insgesamt acht Länder verhängt. Der frühere Einreisestopp gegen sechs mehrheitlich muslimische Länder (Iran, Sudan, Somalia, Libyen, Jemen und Syrien), über dessen Verfassungsmäßigkeit in zwei Wochen der Oberste Gerichtshof verhandeln wird, war am Sonntag ausgelaufen.

Für alle sechs Länder mit Ausnahme Sudans wird er nun verlängert. Neu hinzukommen Nordkorea, Tschad und Venezuela – wobei der Bann sich im Fall Venezuelas auf hohe Regierungsmitarbeiter und deren Angehörige beschränkt.

Dem Erlass voraus gingen laut der Mitteilung des Weißen Hauses ausführliche Erörterungen auf Ministerebene, um zu überprüfen, ob die jeweiligen Länder willig und in der Lage sind, ausreichende sicherheitsrelevante Informationen über ihre reisewilligen Bürger*innen zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund sei Sudan aus der Liste herausgefallen – er erfülle die verlangten Mindeststandards, hieß es, Tschad hingegen nicht.

Die Detailbestimmungen des neuen Einreisestopps sind unterschiedlich. Aus dem Iran sind Reisen in die USA grundsätzlich nicht möglich – es sei denn im Rahmen studentischer Stipendien, sofern eine Sicherheitsüberprüfung der betreffenden Personen möglich ist. Aus Tschad, Libyen und Jemen darf überhaupt niemand in die USA reisen, nicht einmal für eine Geschäftsreise – obwohl sich Tschads Präsident Idriss Déby für den wichtigsten Verbündeten des Westens im Kampf gegen islamistischen Terror in der Sahelzone hält. Menschen aus Somalia dürfen im Prinzip reisen, aber nicht einwandern.

Die neuen Regelungen sollen am 18. Oktober in Kraft treten, nicht aber jene Menschen betreffen, die zu dem Zeitpunkt bereits über ein gültiges US-Visum verfügen. Wer sich bereits mit einem gültigen Visum in den USA aufhält, kann bis zu dessen Ablauf auch bleiben.

Unklar blieb, wie die neuen Regelungen sich auf das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof auswirken. Mit Nordkorea und Venezuela stehen nun erstmals zwei nicht mehrheitlich muslimische Länder auf der Liste – was der Regierung als Argument dienen könnte, den Vorwurf der Diskriminierung einer religiösen Gruppe zurückzuweisen. Bernd Pickert