Bundesrat will der NPD die Staatsknete entziehen

Die Bundesländer wollen einen Ausschluss der rechtsextremistischen NPD von der staatlichen Parteien­finanzierung erreichen. Sie beschlossen am Freitag im Bundesrat in Berlin einstimmig, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.

Damit ziehen die Länder Konsequenzen aus dem vor einem Jahr gescheiterten zweiten NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, aber die Partei zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Grund für die Ablehnung eines Verbots war, dass die NPD derzeit zu unbedeutend erscheint.

Die Richter hatten aber auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Daraufhin hatte es 2017 eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gegeben. Der nun geplante Antrag in Karlsruhe muss neu erarbeitet und begründet werden.

Sachsens Verfassungsschutzpräsident Gordian Meyer-Plath warnt davor, die NPD zu unterschätzen. Die rechtsextreme Partei habe „noch lange nicht aufgegeben“, sagte Meyer-Plath am Freitag in Dresden. „Sie versucht derzeit, die Auswirkungen dieses Krisenjahres umzukehren.“

Dazu nutze die NPD Veranstaltungen wie das für das Wochenende um den 20. April geplante „Schild & Schwert“-Festival im ostsächsischen Ostritz. Das werde vermutlich größer als erwartet. Die 750 angemeldeten Teilnehmer seien „eher niedrig angesetzt“, sagte Meyer-Plath. Geplant seien sowohl ein Neonazi-Musikfestival als auch eine Kampfsportveranstaltung. Möglicherweise ziehe das Treffen nahe der polnischen Grenze auch Rechtsextremisten aus Osteuropa an. (dpa/epd)