Aus den Augen, aus dem Sinn

Das Bundesverwaltungsgericht billigt die Praxis von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), Gefährder mit ausländischem Pass in ihren Geburtsstaat abzuschieben. Dafür reicht der Anschein einer Gefährdung

Von Benno Schirrmeister

Die Praxis von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), Gefährder abzuschieben, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun bestätigt: Bereits am Dienstag hatte das Gericht entschieden, dass radikal-islamische Gefährder ohne vorhergehende Ausweisung abgeschoben werden dürfen, selbst wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind.

Voraussetzung dafür sei, dass von ihnen eine Bedrohungslage auszugehen scheint, die jederzeit in eine konkrete Gefahr umschlagen kann, erläuterte das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung (BVerwG 1 A 4.17).

Im konkreten Fall hatte ein 19-Jähriger gegen seine Abschiebung durch die Freie Hansestadt Bremen geklagt: Der junge Mann war Anfang September vergangenen Jahres nach Russland abgeschoben worden. Das Leipziger Gericht wies die Klage ab. Der 1999 in Dagestan im Nordkaukasus geborene Staatsangehörige der Russischen Föderation gehöre „seit längerem der radikal-islamistischen Szene in Deutschland an und sympathisierte offen mit der terroristischen Vereinigung 'Islamischer Staat“, hieß es zur Begründung.

Seine Äußerungen in verschiedenen Chats ließen „auf seine Bereitschaft zur Teilnahme an einem terroristischen Anschlag schließen“, hieß es. Auf seinem Smartphone sei unter anderem ein Video mit einer Anleitung zum Bau einer Splitterbombe gefunden worden. Die Eltern des 19-jährigen Izmulla A. waren 2002 mit ihrem Sohn nach Deutschland eingewandert. Als gefährlich wurde er schon 2014 eingestuft: Damals wurde seine Ausreise verhindert, weil man annahm, er würde sich islamistischen Freischärlern anschließen.

Drei Jahre später ging es nach Auffassung seiner Verteidigerin Christine Graebsch darum, an Izmulla A. ein Exempel zu statuieren: „Unser Fall soll als Modell dienen“, so die Jura-Professorin.

Das kann er nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur umso besser. Es war so erwartet worden: Noch im November 2017 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Abschiebung für vertretbar gehalten. Dass Izmulla A. Folter, unmenschliche Behandlung oder Bestrafung drohe, verneinten die Bundesrichter – solange der junge Mann nicht in seine Heimat im Nordkaukasus abgeschoben wird. In der übrigen russischen Föderation könne er durchaus eine Lebensgrundlage aufbauen.