Was der UN-Flüchtlingspakt bedeutet: Die Verantwortung besser teilen
Bei aller Debatte über den UN-Migrationspakt ist es um den Flüchtlingspakt still. Worum geht es in dem rechtlich nicht bindenden Abkommen?
„Flucht ist nie freiwillig, deswegen ist sie auch nur bedingt planbar“, sagt Martin Rentsch, Pressereferent beim UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), am Dienstag in Berlin. „Was aber durchaus planbar ist, ist, wie Menschen woanders aufgenommen werden“, ergänzt er – und ist damit beim Thema: dem UN-Flüchtlingspakt, nicht zu verwechseln mit dem zuletzt heftig diskutierten UN-Migrationspakt.
Im Kern geht es bei dem von den UN-Mitgliedsstaaten unter Federführung des UNHCR ausgehandelten, rechtlich nicht bindenden Übereinkommen um eine bessere „Lasten- und Verantwortungsteilung“ im Umgang mit Flüchtlingen. Der Pakt soll den Druck auf Aufnahmeländer mindern, die Eigenständigkeit der Flüchtlinge erhöhen, Resettlement-Programme für besonders Hilfsbedürftige ausbauen und in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr „in Sicherheit und Würde“ fördern. Anders als der Migrationspakt basiert er auf bereits bestehenden internationalen Verträgen – etwa der Genfer Flüchtlingskonvention.
Ende 2017 waren laut UNHCR mehr als 25 Millionen Flüchtlinge außerhalb ihrer Heimatländer, die meisten davon nicht in Europa, sondern in Ländern wie der Türkei, Uganda oder dem Libanon. Diese Länder sollen gestärkt werden, um so die Menschen besser versorgen zu können. Zudem werde die Verantwortung, die etwa Deutschland heute schon übernehme, auf mehr Schultern verteilt. Der Pakt sei in Deutschlands „ureigenem Interesse“, betont Rentsch.
Bei aller Debatte über den Migrationspakt war es um den Flüchtlingspakt bislang ziemlich still. Er wurde bereits im November vom 3. Komitee der UN-Vollversammlung angenommen. Nur die USA stimmten dagegen. Die formale Annahme durch die UN-Vollversammlung ist für den 17. Dezember geplant. Nun hat die AfD das Thema entdeckt. Schon in der Debatte zum Migrationspakt hat sie dagegen gewettert, am Donnerstag will die Bundestagsfraktion in einer Pressekonferenz nachlegen.
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