Kommentar Kartellamt und Facebook: Jetzt braucht es Kontrolle

Indem das Kartellamt Facebook Vorgaben macht, verbindet es Datenschutz mit Wettbewerb. Gut so. Das stärkt die NutzerInnen.

Ein Daumen auf einem Display mit App-Symbolen

Glänzt nicht mit Einsicht und Kooperation: Facebook Foto: ap

Nach über zwei Jahren Verfahren hat das Bundeskartellamt heute eine Entscheidung getroffen, die die Marktmacht von Facebook in Deutschland empfindlich treffen und den Datenschutz stärken könnte – vorausgesetzt, dieser Beschluss wird richtig umgesetzt. Denn das Geschäftsmodell von Facebook baut auf einer Methode auf, die zuallererst zulasten des Datenschutzes und der NutzerInnen geht.

Wer auf Facebook angemeldet ist, sollte wissen, dass die Plattform dort massenhaft Daten sammelt. Dass der Konzern das auch über seine Tochterunternehmen WhatsApp und Instagram tut, ist für viele wohl nicht überraschend. Doch dass Face­book darüber hinaus auf externen Webseiten NutzerInnendaten sammelt, etwa wenn dort ein „Gefällt mir“-Button installiert ist oder im Hintergrund ein Analysedienst mitläuft, das dürfte nur wenigen bewusst sein.

Der Konzern hat so jahrelang NutzerInnen bewusst im Unklaren darüber gelassen, was mit ihren Daten passiert. Facebooks Verfahren dabei: möglichst viele Daten über die sogenannten Dritt­anbieter sammeln, diese mit dem Facebook-Profil verbinden und so ein dichtes Netz an wertvollen persönlichen Informationen knüpfen. Das Ziel: immer weiter wachsen und noch mehr Daten sammeln. Daten sind das Kapital des Konzerns.

Gut, dass das Bundeskartellamt einschreitet. Damit wird Datenschutz mit Wettbewerb verknüpft. Das zeigt, welche wirtschaftliche Bedeutung Nutzerdaten haben. Leider hat das Kartellamt die Datenzusammenführung nicht komplett verboten. Künftig sollen sich User aber dagegen entscheiden können, Facebook braucht ihre Einwilligung. Das stärkt die NutzerInnen.

Dafür braucht es jetzt aber auch geeignete Kontrollmechanismen: Wie genau soll festgestellt werden, dass Facebook die Daten nicht doch zusammenführt? Mit einem weiteren Häkchen unter einem komplizierten Kauderwelsch, das – mal ehrlich – ohnehin kaum einer liest und versteht, ist es jedenfalls nicht getan.

Facebook hat jetzt vier Monate Zeit, bei der Behörde ein Konzept einzureichen. Mit Einsicht und Kooperation hat der Konzern allerdings in der Vergangenheit nicht gerade geglänzt. Facebook hat denn auch schon angekündigt, gegen den Beschluss des Kartellamts Beschwerde einzulegen. Deshalb braucht es dringend gesetzliche Vor­gaben, die Datenschutz ernst nehmen. Katarina Barley muss mit ihrem Justizministerium verbindliche Kontrollmechanismen erarbeiten. Sollte sich Facebook nicht daran halten, müssen empfindliche Strafen drohen. Sonst bleibt der Beschluss eine schöne Idee, die leider an der Umsetzbarkeit scheitert.

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Jahrgang 1991. Seit 2018 bei der taz, seit 2019 als Redakteurin im Auslandsressort mit Schwerpunkt online und Südosteuropa.

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